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Infodienst Nr. 68 - Pfarramt für Ausländerarbeit

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<strong>Infodienst</strong> Asyl in Rheinland-PfalzSeptember 2006BleiberechtBleiberechtRhein-Zeitung:Position von Innenminister Bruch zum BleiberechtBruch: Bleiberecht menschlich regelnEnde der „Kettenduldung“ nach SozialprognoseRHEINLAND-PFALZ. Anderthalb Jahre nach Inkrafttretendes Zuwanderungsgesetzes steht eine, Regelungfür die sogenannten; ‚Kettenduldungen“ noch aus. InnenministerKarl Peter Bruch (SPD) schlägt vor, dieAufenthaltserlaubnis für „Altfälle“ an eine positive Sozialprognosezu knüpfen.Dabei geht es häufig um Flüchtlinge und abgelehnteAsylbewerber, die schon lange in Deutschland sind undderen Kinder hier aufwachsen. Bundesweit leben rund200 000 Menschen im Status der Duldung, in Rheinland-Pfalz6000. Sie sind ausreisepflichtig, können aberwegen Krankheit, drohender Verfolgung oder Bürgerkriegin ihrer Heimat nicht abgeschoben werden. BundesinnenministerWolfgang Schäuble (CDU) hat sich füreine humane Lösung ausgesprochen.Die Länder-Innenminister beraten im November. Familienmit minderjährigen Kindern sollen nach sechs Jahrenbleiben dürfen. Strittig ist der GesichtspunktSozialhilfe:Die Minister von Bayern und Niedersachsen, Günther_______________________Rhein-Zeitung (04.09.2006 )Beckstein (CSU) und Uwe Schünemann (CDU), wollenein Bleiberecht nur für jene, die keine Sozialleistungenerhalten. Bruch ist gegen eine starre Regel. Geduldetedürfen nur arbeiten,wenn für die Stelle kein Deutscheroder EU-Ausländer bereit steht.Bruch will weg von „Entscheidungen nach Aktenlage1‘‘ und in direkten Gesprächen beurteilen lassen, wiegut die Betreffenden integriert sind und welche Zukunftsperspektivensie haben. Straftäter werden aber„konsequent und strikt abgeschoben“, so Bruch. Rund750 waren es im vergangenen Jahr.Der Arbeitskreis Asyl fordert schon lange ein „Ende derunseligen Kettenduldungen“, so Siegfned Pick, Pfarrerfür Ausländerarbeit. Er hält die Sechs-Jahres-Frist fürzu lang: Familien sollten nach drei Jahren bleiben. Anerkennendvermerkt er, dass das Land die Spielräumedes Zuwanderungsgesetzes nutzt und bisher 3000 Aufenthaltsgenehmigungenfür Personen erteilt hat, die seitacht bis zehn Jahren hier leben. (ren)Abschiebestopp in BerlinFlüchtlingsrat BerlinBerlin erlässt Abschiebestopp bis zu einer BleiberechtsregelungPresseerklärungVorläufiger Abschiebungsstopp für Flüchtlingsfamilien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Hinblickauf die bei der Innenministerkonferenz im November 2006 erwartete Bleiberechtsrege-lungBerlins Innensenator hat die Ausländerbehörde mit Schreiben vom 28.06.06 angewiesen, einen Abschiebungsstoppfür langjährig geduldete Flüchtlingsfamilien zu erlassen (Wortlaut siehe unten).Alleinstehende sowie Familien, bei denen alle Kinder inzwischen volljährig geworden sind, sind - unabhängigvon ihrer Aufenthaltsdauer und Integration in Berlin vom Abschiebungsstopp nicht erfasst.Die Weisung der Berliner Ausländerbehörde vom 18.07.06 setzt den Abschiebungsstopp auf Seite 164 f.um, lässt den Anwendungsbereich aber durch zusätzliche, problematische Ausschlussklauseln im Ergebnisunklar (1c 3. Spiegelstrich).5

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