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R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

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<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 7A.2.2A.2.3Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust desFahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:Brand und Explosion1. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohneeinen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich auseigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,plötzlich verlaufende Kraftäußerung.Entwendung2. Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch inseinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, dasFahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Tätervom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B.Reparateur, Hotelangestellter). Außerdem besteht kein <strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn der Täterin einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen Arbeitnehmer,Familien- oder Haushaltsangehörige).Erdbeben, Lawinen und Muren (außer bei Pkw im <strong>R+V24</strong>-Basis-Schutz), Sturm, Hagel,Blitzschlag, Überschwemmung3. Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Erdbeben, Lawinen und Muren außer bei Pkwim <strong>R+V24</strong>-Basis-Schutz, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.Als Erdbeben gilt eine naturbedingte, messbare Erschütterung des Erdbodens. Als Lawine giltein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Schnee- oder Eismassen. Als Mure gilt einnaturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Geröll-, Schlamm- oder Gesteinsmassen. AlsSturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossensind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese NaturgewaltenGegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sindSchäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrerszurückzuführen sind.Zusammenstoß mit Tieren4. Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren.Glasbruch5. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.Kurzschlussschäden6. Versichert sind außer bei Pkw im <strong>R+V24</strong>-Basis-Schutz Schäden an der Verkabelung desFahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschädenan angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Der Ersatz vonAggregatschäden ist auf 1.500 EUR je Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert sindSchäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme).Bei Pkw im <strong>R+V24</strong>-Basis-Schutz sind ausschließlich Schäden an der Verkabelung desFahrzeugs durch Kurzschluss versichert.Marderbiss-Schäden bzw. Tierbiss-Schäden (außer bei Pkw im <strong>R+V24</strong>-Basis-Schutz)7. Versichert sind außer bei Pkw im <strong>R+V24</strong>-Basis-Schutz Schäden durch Marderbiss bzw.Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) einschließlich Folgeschäden bis zu einerEntschädigungsobergrenze von insgesamt 1.500 EUR.Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust desFahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:Ereignisse der Teilkasko1. Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach A.2.2.Unfall2. Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mitmechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oderBetriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durchrutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrundBedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischenziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.Mut- oder böswillige Handlungen3. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen Dritter.KKD1010 Seite 10 von 46

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