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R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

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<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 13A.3.7Mietwagen3. Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten. Wir erstatten anstelle der Leistung Weiter- oderRückfahrt nach A.3.6.1 oder Übernachtung nach A.3.6.2 die Kosten des Mietwagens(einschließlich der Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten), jedochhöchstens für sieben Tage und höchstens 70 EUR je Tag, sowie für nachgewieseneTaxifahrten bis zu 50 EUR. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht,besteht kein Anspruch mehr auf Mietwagenkosten. Eine für die Aushändigung desMietwagens geforderte Kaution wird nicht übernommen.Fahrzeugunterstellung4. Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung derFahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt untergestelltwerden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten,jedoch höchstens für zwei Wochen.Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod ab 50 km Entfernung auf einer ReiseErkranken oder sterben Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar auf einer Reise aneinem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entferntist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen. Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung,wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oderzum wiederholten Male) aufgetreten ist.Krankenrücktransport1. Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitzzurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports undübernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinischnotwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durcheinen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendigist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch dieErkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen biszu je 100 EUR pro Person.Rückholung von Kindern2. Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes einermitversicherten Person nicht mehr betreut werden, sorgen wir für deren Abholung undRückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurchentstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlichZuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR.Fahrzeugabholung3. Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankungoder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassenzurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigenWohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie dieVerbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz 0,60 EUR je Kilometer zwischen IhremWohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung derberechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingtenÜbernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR proPerson.Krankenbesuchskosten4. Müssen Sie oder eine mitversicherte Person sich infolge Erkrankung länger als zwei Wochenin einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten fürBesuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von 600 EUR je Schadenfall.Anstelle der Übernahme der Kosten für den Krankenbesuch organisieren wir, sofernmedizinisch sinnvoll, den Krankenrücktransport (einschließlich Ambulanzflugzeug) an ihrenWohnsitz oder in das ihrem Wohnsitz nächstgelegene Krankenhaus und tragen die hierdurchentstandenen Kosten.Reiserückrufservice5. Stirbt oder erkrankt ein naher Verwandter oder wird Ihr Vermögen erheblich geschädigt undmüssen Sie deshalb durch den Rundfunk von einer Reise zurückgerufen werden, leiten wirdie erforderlichen Maßnahmen in die Wege und übernehmen die hierdurch entstehendenKosten.Was versteht man unter einer Reise?6. Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer vonfortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Siebehördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.KKD1010 Seite 16 von 46

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