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R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

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<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 31I.5 Wie können Sie eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko vermeiden?Schadenrückkauf1. Sie können eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsereEntschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. UmIhnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss derSchadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nachunserer Mitteilung, wird Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe desErstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir danach im Zuge einer Wiederaufnahme derSchadenregulierung eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhungdes Erstattungsbetrags.2. Sie können auch in der Vollkasko eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsereEntschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten.I.6.1I.6.2I.6 Übernahme eines SchadenverlaufsIn welchen Fällen ist die Übernahme eines Schadenverlaufs möglich?Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Vertrag - auch wenn dieser bei einemanderen Versicherer bestanden hat - hat Vorrang vor der Ersteinstufung nach I.2 und ist unter denVoraussetzungen nach I.6.2 und I.6.3 in folgenden Fällen möglich:Fahrzeugwechsel1. Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft(Fahrzeugwechsel).Rabatttausch2. Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußerndieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb oder Sie versichern ein weiteresFahrzeug ohne Veräußerung oder Wegfall des versicherten Fahrzeugs und beantragen dieÜbernahme des Schadenverlaufs.Schadenverlauf einer anderen Person3. Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Siebeantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.Versichererwechsel4. Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns gewechselt.Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme eines Schadenverlaufs?Für die Übernahme eines Schadenverlaufs auf den Vertrag für das versicherte Fahrzeug geltenfolgende Voraussetzungen:Fahrzeuggruppe1. Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselbenFahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird,gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.a. Gruppe 3:Lkw im gewerblichen Güterverkehr und Umzugsverkehr, Zugmaschinen im gewerblichenGüterverkehr und Umzugsverkehr, Kraftomnibusse und Abschleppwagen.b. Gruppe 2:Taxen, Mietwagen, Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werkverkehr undZugmaschinen im Werkverkehr.c. Gruppe 1:Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Camping-<strong>Kfz</strong>, Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse(Lieferwagen) im Werkverkehr/Privatverkehr, Stapler, Kranken- und Leichenwagen.Eine Übertragung ist zudem möglich von einem Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse(Lieferwagen) im Werkverkehr/Privatverkehr auf einen Lkw über 3,5 t zulässigeGesamtmasse im Werkverkehr oder eine Zugmaschine im Werkverkehr.Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs der Haftpflichtversicherung und Vollkasko2. Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko nurzusammen.KKD1010 Seite 34 von 46

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