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R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

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<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 5A.1.5A.2.14. Soweit nichts anderes mit Ihnen vereinbart ist, besteht bei der Gewährung von vorläufigem<strong>Versicherung</strong>sschutz kein <strong>Versicherung</strong>sschutz nach A.1.4.3.Was ist nicht versichert?Vorsatz1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlichgenehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielungeiner Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennveranstaltungen stellt einePflichtverletzung nach D.2.2 dar.Beschädigung des versicherten Fahrzeugs3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder dasAbhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder dasAbhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oderAufliegers oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschlepptenFahrzeugs. Wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbliche Absicht einbetriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung abgeschleppt wird, besteht fürdabei am abgeschleppten Fahrzeug verursachte Schäden <strong>Versicherung</strong>sschutz.Beschädigung von beförderten Sachen5. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung,Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeugbefördert werden.<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugsüblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, dieüberwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem <strong>Versicherung</strong>sschutz fürSachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchsüblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein <strong>Versicherung</strong>sschutzbesteht für Sachen unberechtigter Insassen.Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person6. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversichertePerson Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt.<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer IhresFahrzeugs verletzt werden.Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen7. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für reine Vermögensschäden, die durch dieNichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen.Vertragliche Ansprüche8. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oderbesonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.Schäden durch Kernenergie9. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.Schadenersatzansprüche beim Führen fremder Fahrzeuge10. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Halters oderEigentümers des fremden Fahrzeugs, für Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung,Zerstörung oder Abhandenkommens des fremden Fahrzeugs und wenn Ihnen oder einernach A.1.2.h mitversicherten Person den Umständen nach hätte bekannt sein müssen, dassfür das fremde Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung besteht.A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem FahrzeugWas ist versichert?Ihr Fahrzeug1. Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlustinfolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko). Vom<strong>Versicherung</strong>sschutz umfasst sind auch dessen unter A.2.1.2 als mitversichert aufgeführteFahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern siestraßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).KKD1010 Seite 8 von 46

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