12.07.2015 Aufrufe

R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 25G.2.10G.3.1G.3.2G.3.3G.3.4G.3.5G.3.6G.3.7G.4.1G.4.2Kündigung bei BedingungsänderungMachen wir von unserem Recht zur Bedingungsänderung nach N Gebrauch, können Sie den<strong>Versicherung</strong>svertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilungkündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt desWirksamwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens einenMonat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den <strong>Versicherung</strong>svertrag kündigen?Kündigung zum AblaufWir können den Vertrag zum Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres kündigen. Die Kündigung istnur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.Kündigung des vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutzesWir sind berechtigt, einen vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutz zu kündigen. Die Kündigungwird nach Ablauf von zwei Wochen nach deren Zugang bei Ihnen wirksam.Kündigung nach einem SchadenereignisNach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. DieKündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen überdie Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in derHaftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnthaben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen,es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdemkönnen wir in der Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit derRechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. UnsereKündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.Kündigung bei Nichtzahlung des FolgebeitragsHaben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz unsererZahlungsaufforderung nach C.2.2 nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt, könnenwir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wennSie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen (siehe auchC.2.4).Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des FahrzeugsVerletzen Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach D, können wir innerhalbeines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mitsofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass die Pflicht wedervorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist.Kündigung bei geänderter Verwendung des FahrzeugsÄndert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach K.5, können wir den<strong>Versicherung</strong>svertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Beruht die Veränderung aufleichter Fahrlässigkeit, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach derenZugang bei Ihnen wirksam.Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des FahrzeugsBei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des versicherten Fahrzeugs nach G.7 könnenwir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monatsvon dem Zeitpunkt an auszusprechen, in welchem wir von der Veräußerung oderZwangsversteigerung Kenntnis erlangen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihremZugang beim Erwerber wirksam.G.4 Kündigung einzelner <strong>Versicherung</strong>enRechtlich selbstständige VerträgeDie Haftpflicht- und die Kaskoversicherung, der Schutzbrief und die Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong>sowie die Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge (GAP) sind jeweils rechtlich selbstständige<strong>Versicherung</strong>sverträge. Die Kündigung einer <strong>Versicherung</strong>sart berührt das Fortbestehen eineranderen daher nicht, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.Recht zur Kündigung aller VerträgeSie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses in einer<strong>Versicherung</strong>sart sämtliche <strong>Versicherung</strong>en für das Fahrzeug zu kündigen.KKD1010 Seite 28 von 46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!