<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 33I.7.3I.8.1I.8.2Nacherhebung des MehrbeitragsWir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.I.8 Auskünfte über den SchadenverlaufUmfang der Auskünfte an unsWir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs vom Vorversicherer folgendeAuskünfte geben zu lassen:- Art und Verwendung des Fahrzeugs,- Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,- Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko,- Unterbrechungen des <strong>Versicherung</strong>sschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessenletzte Neueinstufung ausgewirkt haben,- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildungaufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind, und- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt wordensind.Umfang unserer AuskünfteVersichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Haftpflichtversicherung und in derVollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet,diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zugeben.Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen mitAusnahme der Regelung nach I.2.2.1.a und I.2.2.1.b werden nicht berücksichtigt.J Wie berechnet sich der Beitrag? Wie ändert er sich aufgrundtariflicher Maßnahmen?J.1 TypklasseRichtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem<strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertragszugeordnet worden ist.Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich derSchadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oderverringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem allerFahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damitverbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.J.2 RegionalklasseRichtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einerRegionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zuIhrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein können Sie entnehmen, welcherRegionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich derSchadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allenRegionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zudem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Diedamit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.J.3 TarifänderungUm die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung aus den <strong>Versicherung</strong>sverträgen sicherzustellen,sind wir in der Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, im Schutzbrief und in derFahrerschutz-<strong>Versicherung</strong> berechtigt und verpflichtet, einmal jährlich die Tarifbeiträge fürbestehende Verträge unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der<strong>Versicherung</strong>smathematik und der <strong>Versicherung</strong>stechnik neu zu kalkulieren, um sie an dieSchaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Dabei können wir die statistischen Erkenntnissedes Gesamtverbandes der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. berücksichtigen. Von derNeukalkulation unberührt bleiben der Ansatz für Gewinn sowie individuelle Beitragszu- und-abschläge. Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahreswirksam.KKD1010 Seite 36 von 46
<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 34J.3.1J.3.2TarifanhebungSind die nach J.3 ermittelten Tarifbeiträge für bestehende Verträge höher als die Tarifbeiträge fürneu abzuschließende Verträge und enthalten die Tarife für die bestehenden und für die neuabzuschließenden Verträge die selben Beitragsermittlungen, Deckungssummen und<strong>Versicherung</strong>sbedingungen, so können wir auch für die bestehenden Verträge, also auch fürIhren Vertrag, nur die Tarifbeiträge für die neu abzuschließenden Verträge verlangen.TarifabsenkungErgibt die Kalkulation einen niedrigeren Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, Ihren<strong>Versicherung</strong>sbeitrag mit Wirkung vom Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres an auf dieHöhe des neuen Tarifbeitrags zu senken.J.4 KündigungsrechtFühren die Änderungen nach J.1. bis J.3.1 insgesamt zu einer Beitragserhöhung, haben Sie nachG.2.7 ein Kündigungsrecht.J.5 Änderung des SF-Klassen-SystemsWir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Abschnitt I und dem Anhang unterBeachtung der anerkannten Grundsätze der <strong>Versicherung</strong>smathematik und <strong>Versicherung</strong>stechnikzu ändern. Dabei können wir die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen<strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. berücksichtigen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginndes nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.K Wie berechnet sich der Beitrag? Wie ändert er sich aufgrund vonUmständen aus Ihrem Bereich?K.1 Änderung des SchadenfreiheitsrabattsIhr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System nachAbschnitt I ändern.K.2.1K.2.2K.2.3K.2 Änderung von Merkmalen zur BeitragsberechnungWelche Änderungen werden berücksichtigt?Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im <strong>Versicherung</strong>sschein aufgeführtes Merkmalzur Beitragsberechnung, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkungoder zu einer Beitragserhöhung führen.Auswirkung auf den BeitragDer neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.Auswirkung der Änderung der JahresfahrleistungÄndert sich die im <strong>Versicherung</strong>sschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden <strong>Versicherung</strong>sjahres.K.3 Änderung der Regionalklasse wegen WohnsitzwechselsWechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderenRegionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummeldung bei derZulassungsbehörde nach der neuen Regionalklasse.K.4.1K.4.2K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur BeitragsberechnungAnzeige von ÄnderungenDie Änderung eines im <strong>Versicherung</strong>sschein aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnungmüssen Sie uns unverzüglich online über das Vertragscenter unter www.rv24.de oder in Textformanzeigen.Überprüfung der Merkmale zur BeitragsberechnungWir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zurBeitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungenoder Nachweise vorzulegen.KKD1010 Seite 37 von 46