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R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

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<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 33I.7.3I.8.1I.8.2Nacherhebung des MehrbeitragsWir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.I.8 Auskünfte über den SchadenverlaufUmfang der Auskünfte an unsWir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs vom Vorversicherer folgendeAuskünfte geben zu lassen:- Art und Verwendung des Fahrzeugs,- Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,- Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko,- Unterbrechungen des <strong>Versicherung</strong>sschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessenletzte Neueinstufung ausgewirkt haben,- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildungaufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind, und- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt wordensind.Umfang unserer AuskünfteVersichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Haftpflichtversicherung und in derVollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet,diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zugeben.Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen mitAusnahme der Regelung nach I.2.2.1.a und I.2.2.1.b werden nicht berücksichtigt.J Wie berechnet sich der Beitrag? Wie ändert er sich aufgrundtariflicher Maßnahmen?J.1 TypklasseRichtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem<strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertragszugeordnet worden ist.Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich derSchadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oderverringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem allerFahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damitverbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.J.2 RegionalklasseRichtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einerRegionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zuIhrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein können Sie entnehmen, welcherRegionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich derSchadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allenRegionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zudem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Diedamit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.J.3 TarifänderungUm die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung aus den <strong>Versicherung</strong>sverträgen sicherzustellen,sind wir in der Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, im Schutzbrief und in derFahrerschutz-<strong>Versicherung</strong> berechtigt und verpflichtet, einmal jährlich die Tarifbeiträge fürbestehende Verträge unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der<strong>Versicherung</strong>smathematik und der <strong>Versicherung</strong>stechnik neu zu kalkulieren, um sie an dieSchaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Dabei können wir die statistischen Erkenntnissedes Gesamtverbandes der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. berücksichtigen. Von derNeukalkulation unberührt bleiben der Ansatz für Gewinn sowie individuelle Beitragszu- und-abschläge. Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahreswirksam.KKD1010 Seite 36 von 46

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