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R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

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<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 29I.2.3I.2.4I.2.5I.3.1I.3.2I.3.3b. auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen inhäuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw oder ein Kraftradzugelassen und jeweils von dieser Person versichert ist und zu diesem Zeitpunktmindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist, oderc. auf Sie in den letzten drei Jahren ein Fahrzeug mit <strong>Versicherung</strong>skennzeichenzugelassen und für mindestens zwei Jahre schadenfrei versichert war.Der nach I.2.2.2.a erforderlichen Fahrerlaubnis gleichgestellt sind solche, die von einem Staataußerhalb der EU erteilt wurden, wenn diese nach den Vorschriften derFahrerlaubnisverordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfungumgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.3. Sondereinstufung für Pkw und Krafträder in SF-Klasse 2Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad ohne Übernahme eines Schadenverlaufsnach I.6, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn- auf Sie bereits eines dieser Fahrzeuge zugelassen und jeweils von Ihnen versichert ist undzu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist und- das hinzukommende Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und- Sie und der jeweilige Fahrer mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben.Anrechnung des Schadenverlaufs der Haftpflichtversicherung in der VollkaskoIst das versicherte Fahrzeug ein Pkw oder Kraftrad und schließen Sie neben derHaftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), könnenSie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Haftpflichtversicherung erfolgt.Dies gilt nur, wenn für das versicherte oder das ersetzte Fahrzeug noch keine Vollkaskobestanden hat oder der <strong>Versicherung</strong>sschutz in der Vollkasko länger als 7 Jahre unterbrochenwar. Hinweis: In allen anderen Fällen übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nachI.6.Führerschein-SonderregelungHat Ihr Vertrag für einen Pkw oder Kraftrad in der SF-Klasse 0 begonnen, stufen wir ihn auf IhrenAntrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind undfolgende Voraussetzungen gegeben sind:- Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und- Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Island, Liechtenstein,Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden.Den Fahrerlaubnissen gleichgestellt sind solche, die von einem Staat außerhalb der EU erteiltwurden, wenn diese nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung ohne weiteretheoretische oder praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung derAuflagen umgeschrieben sind.Fortfall von Einstufungs-Voraussetzungen während der Laufzeit Ihres VertragsFallen die Voraussetzungen für eine Einstufung nach I.2.2.3 während der Laufzeit Ihres Vertragsfort, wird Ihr Vertrag ab diesem Zeitpunkt so gestellt, wie er sich ergeben hätte, wenn er beiAbschluss nach I.2.2.1 oder I.2.2.2 hätte eingestuft werden können.I.3 Jährliche NeueinstufungWir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf imvergangenen Kalenderjahr neu ein. Ein Schadenereignis berücksichtigen wir unabhängig vomTag seines tatsächlichen Eintritts in dem Kalenderjahr, in dem uns die Schadenmeldung zugeht.Wirksamwerden der NeueinstufungDie Neueinstufung gilt ab dem ersten Fälligkeitstermin des Beitrags in dem Kalenderjahr, das aufdas Kalenderjahr des schadenfreien oder schadenbelasteten Verlaufs folgt.Besserstufung bei schadenfreiem VerlaufIst Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der<strong>Versicherung</strong>sschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in dienächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle im Anhang eingestuft.Besserstufung bei SaisonkennzeichenIst das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (siehe H.2), nehmen wirbei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saisonmindestens sechs Monate beträgt.KKD1010 Seite 32 von 46

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