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R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

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<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 9A.2.7A.2.8A.2.9Was zahlen wir bei Beschädigung?Reparatur1. Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosteneinschließlich der Kosten für Bremsflüssigkeit, Fette, Kühl-, Frostschutz- undReinigungsmittel, Motor-, Getriebe- und Hydraulikölen bis zu folgenden Obergrenzen:a. Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfürerforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.5, wenn Sieuns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wirentsprechend A.2.7.1.b.b. Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir dieerforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwertverminderten Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.5.c. Haben Sie mit uns Werkstattbindung vereinbart und lassen Sie Ihren Pkw nichtreparieren, werden wir auf unsere Kosten die Schadenhöhe feststellen und Ihnen dieerforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwertverminderten Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.5 ersetzen, wie sie in einer von unsausgewählten Werkstatt entstanden wären.d. Haben Sie mit uns Werkstattbindung vereinbart und lassen Sie Ihren Pkw nicht in einervon uns ausgewählten Werkstatt, sondern in einer anderen Werkstatt reparieren, ist IhrErstattungsanspruch auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.Abschleppen2. Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vomSchadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht einDritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Die Kosten desAbschleppens werden auf die Obergrenzen nach A.2.7.1 angerechnet.Abzug neu für alt3. Werden bei Pkw im <strong>R+V24</strong>-Basis-Schutz bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteileausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir von den Kostender Ersatzteile und der Lackierung sowie der Fahrzeug- und Zubehörteile einen dem Alterund der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Werden außer beiPkw im <strong>R+V24</strong>-Basis-Schutz bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oderdas Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir bei Fahrzeugen, die nicht Pkw sind,nur von den Kosten der Bereifung sowie bei allen Fahrzeugen nur von den nach A.2.1.2 alsmitversichert geltenden bzw. gegen Zuschlag mitversicherten Funkgeräten, Informations- undUnterhaltungssystemen, Telefonen und Telefaxgeräten einen dem Alter und der Abnutzungder alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Für Informations- undUnterhaltungssysteme gilt die Regelung nach A.2.6.2.Werkstattbindung für Pkw4. Wird Ihr Pkw in einer von uns ausgewählten Werkstatt repariert, übernehmen wir beivereinbarter Werkstattbindung für Pkw folgende Leistungen:- Hol- und Bringservice (nicht bei Glasbruchschäden nach A.2.2.5)Wir sorgen für den Transport Ihres Pkw in eine von uns ausgewählte Werkstatt und fürden Rücktransport des reparierten Fahrzeugs zu seinem regelmäßigen Standort.- GarantieFür die Reparaturarbeiten, die von der von uns ausgewählten Werkstatt durchgeführtwerden, gewähren wir eine dreijährige Garantie.- ErsatzfahrzeugFür die Dauer der Reparatur in der von uns ausgewählten Werkstatt sorgen wir für dieBereitstellung eines kostenlosen Ersatzfahrzeugs der Kleinwagen-Klasse. Kosten fürTreibstoff werden nicht übernommen.- Reinigung (nicht bei Glasbruchschäden nach A.2.2.5)Ihr in der von uns ausgewählten Werkstatt reparierter Pkw wird vor der Rückgabe an Sievon außen und innen gereinigt.SachverständigenkostenDie Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasstoder ihr zugestimmt haben.MehrwertsteuerMehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewähltenSchadenbeseitigung tatsächlich angefallen und nachgewiesen ist. Die Mehrwertsteuer erstattenwir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.KKD1010 Seite 12 von 46

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