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R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

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<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 3Allgemeine Bedingungen für die <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (AKB)Die <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> umfasst je nach dem Inhalt des <strong>Versicherung</strong>svertrags folgende<strong>Versicherung</strong>sarten:- Haftpflichtversicherung (A.1)- Kaskoversicherung (A.2)- Schutzbrief (A.3)- Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong> (A.4)- Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge (GAP) (A.5)Diese <strong>Versicherung</strong>en werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen.Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein können Sie entnehmen, welche <strong>Versicherung</strong>en Sie für Ihr Fahrzeugabgeschlossen haben.Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.A Welche Leistungen umfasst Ihre <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong>?A.1.1A.1 Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügenWas ist versichert?Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt1. Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugsa. Personen verletzt oder getötet werden,b. Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,c. Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einemSachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund vonHaftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzesoder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltendgemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das EinundAussteigen sowie das Be- und Entladen.Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche2. Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in Geld.3. Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies giltauch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.Regulierungsvollmacht4. Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in IhremNamen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungenim Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Gleiches gilt für die Abwehr vonöffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Feuerwehrkostenbescheiden, sowie zurAbgabe notwendiger Erklärungen nach öffentlichem Recht, die zur Regulierung desSchadenfalls erforderlich sind.Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen5. Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sichder <strong>Versicherung</strong>sschutz auch hierauf. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasst auch Fahrzeuge,die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diesekein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abgeschleppte odergeschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst undsich noch in Bewegung befindet.Führen fremder Fahrzeuge (Mallorca-Police) - außer bei Pkw im <strong>R+V24</strong>-Basis-Schutz6. Sofern Sie als natürliche Person für Ihren Pkw oder Ihr Kraftrad (ausgenommen Mietwagen,Taxen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge) mit uns eine über die gesetzlichenMindestversicherungssummen hinausgehende pauschale Deckung vereinbart haben,erstreckt sich Ihre Haftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auch auf dieSchäden, die Sie als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen Fahrzeugs verursachen,soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen HaftpflichtversicherungDeckung besteht.KKD1010 Seite 6 von 46

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