12.07.2015 Aufrufe

R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 15A.3.93. Bei persönlicher Notlage, Krankheit, Verletzung oder Tod:Bestattung und Überführunga. Sterben Sie oder eine mitversicherte Person, sorgen wir nach Abstimmung mit denAngehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschlandund übernehmen die Kosten.Ersatz von Reisedokumentenb. Kommen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder andere für die Fortsetzung der Reisenotwendigen Reisedokumente abhanden, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflichund übernehmen die hierfür angefallenen Gebühren.Ersatz von Zahlungsmittelnc. Geraten Sie oder eine mitversicherte Person infolge des Verlustes ihrer Zahlungsmittel ineine Notlage, stellen wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist dies nicht bis zumEnde des auf die Schadenmeldung folgenden Werktages möglich, kann sie von uns einDarlehen bis zu 3.000 EUR je Schadenfall in Anspruch nehmen. Das Darlehen istinnerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an unszurückzuzahlen.Vermittlung ärztlicher Betreuungd. Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person, informieren wir Sie auf Anfrage über dieMöglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindungzwischen ihrem Hausarzt und dem Sie behandelnden Arzt oder Krankenhaus her undtragen die hierdurch entstandenen Kosten.Arzneimittelversande. Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person und sind die zur Wiederherstellung derGesundheit erforderlichen Arzneimittel vor Ort nicht erhältlich, sorgen wir nachAbstimmung mit Ihrem Hausarzt erforderlichenfalls für die Zusendung der Arzneimittel undtragen die hierdurch entstandenen Kosten.Reiseabbruchkostenf. Ist die planmäßige Beendigung einer Auslandsreise infolge Todes oder schwererErkrankung von Ihnen oder einer mitversicherten Person oder eines nahen Angehörigenoder wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht zumutbar, übernehmenwir die daraus entstandenen erhöhten Fahrt- oder Flugkosten bis zu 3.000 EUR jeSchadenfall.Hilfeleistung in besonderen Notfälleng. Geraten Sie oder eine mitversicherte Person in eine sonstige besondere Notlage, zuderen Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oderIhr Vermögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und tragendie hierdurch entstandenen Kosten bis zu 300 EUR je Schadenfall.Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die vonIhnen oder einer mitversicherten Person abgeschlossen wurden, sowieWiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.Was ist nicht versichert?Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem derSchwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.Rennen2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungenentstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auchfür dazugehörige Übungsfahrten.Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innereUnruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.Schäden durch Kernenergie4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.Fahren ohne Fahrerlaubnis5. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch einen Fahrer, der bei Eintritt desSchadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.Gewerbsmäßige Personenbeförderung und Vermietung6. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden auf einer Fahrt, bei der das versicherteFahrzeug zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietungverwendet wird.KKD1010 Seite 18 von 46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!