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R+V24 Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ... - Zur R+V24

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<strong>Verbraucherinformation</strong>R+V Direktversicherung AGStand Oktober 2010 Seite 17A.5.1A.5.2A.5.3A.5.4A.5.5A.5.6A.5.7A.5.8A.5 Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge (GAP)Was ist versichert?Versichert sind Ihr Fahrzeug und die mitversicherten Teile nach A.2.1.Welche Ereignisse sind versichert?<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Beschädigung, Totalschaden, Zerstörung oder Verlust desFahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die Ereignisse, die in der Vollkaskonach A.2.3.1 bis A.2.3.3 versichert sind.Wer ist versichert?Der Schutz der Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge (GAP) gilt für Sie und, wenn der Vertragauch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des Leasinggebers alsEigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?Sie haben <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie denaußereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.Was zahlen wir bei Beschädigung, Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?Wir ersetzen im Falle der Beschädigung, des Totalschadens, der Zerstörung oder des Verlustesdes Fahrzeugs in Ergänzung zu den Regeln der Kaskoversicherung nach A.2.6, A.2.8 bis A.2.14die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Leasingvertragerrechnenden Leasing-Restbetrag am Schadentag, soweit der Leasinggeber eine entsprechendeNachforderung schriftlich geltend macht. Der Leasing-Restbetrag ist die Summe derausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasing-Restwertund noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt desSchadenfalls fällig gewesene, nicht gezahlte Raten. Weitere Voraussetzung ist, dass dieerforderlichen Reparaturkosten den um den Veräußerungswert des Fahrzeugs vermindertenWiederbeschaffungswert übersteigen und das Fahrzeug nicht repariert wird. Die Ersatzleistung istbeschränkt auf für Leasingverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten.Bis zu welcher Höhe leisten wir?Höchstentschädigung1. Unsere Entschädigung nach A.5.5 ist beschränkt auf 10 % des Wiederbeschaffungswerts desFahrzeugs am Schadentag. Diese Beschränkung gilt nicht für Pkw mit Ausnahme vonMietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw.Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens2. Wir verzichten nach A.2.11.2 Ihnen gegenüber auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wennSie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht bei Diebstahl desFahrzeugs oder wenn Sie den Schaden infolge des Genusses alkoholischer Getränke oderanderer berauschender Mittel herbeigeführt haben; in diesem Fall sind wir berechtigt, unsereLeistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.Was wir nicht ersetzenNeben den Regelungen nach A.2.13 ersetzen wir nicht Finanzierungs- und Abmeldekosten, beiLeasingverträgen mit Kilometerabrechnung auch Nachforderungen des Leasinggebers wegenÜberschreitung der vereinbarten Kilometerleistung. Die in der Vollkasko mit Ihnen vereinbarteSelbstbeteiligung wird nicht entschädigt.Was ist nicht versichert?Vorsatz1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.Rennen2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungenentstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auchfür dazugehörige Übungsfahrten.Schäden durch Kernenergie3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innereUnruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.KKD1010 Seite 20 von 46

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