12.07.2015 Aufrufe

BayWa 01 02 03 04 - BayWa AG

BayWa 01 02 03 04 - BayWa AG

BayWa 01 02 03 04 - BayWa AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> Geschäftsbericht 2<strong>01</strong><strong>01</strong>07(C.7.) Tatsächliche und latente SteueransprücheDer Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwandwird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschussaus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oderniemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlageder geltenden bzw. aus Sicht des Berichtsstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente Steuern werden für die Unterschiedezwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichenWertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst.Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüchewerden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporärenDifferenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nicht angesetzt,wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert (gesonderte Betrachtung eines steuerlichen GeschäftsoderFirmenwerts) oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswertenund Schulden, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren,ergeben. Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde temporäre Differenzen gebildet, die aus Anteilen an Tochterunternehmenoder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures entstehen, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung dertemporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehrenwird. Latente Steueransprüche entstehen durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit solchen Investitionen und Anleihen,die nur in dem Maße erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mitdem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können und davon ausgegangen werden kann, dass sie sich inabsehbarer Zukunft umkehren werden.Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Berichtsstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehrwahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zurealisieren.Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die imZeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswerts voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertungvon latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weiseergeben würden, wie der Konzern zum Berichtsstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steueransprüchenmit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichenSteuerbehörde erhoben werden, und der Konzern die Absicht hat, seine laufenden Steueransprüche und seine Steuerschulden aufNettobasis zu begleichen. Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, dasssie im Zusammenhang mit Posten stehen, die außerhalb des Gewinns oder Verlusts (entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt imEigenkapital) erfasst werden. In diesem Fall ist die Steuer ebenfalls außerhalb des Gewinns oder Verlusts zu erfassen. Daneben findetauch keine Erfassung statt, wenn Steuereffekte aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren.Im Fall eines Unternehmenszusammenschlusses ist der Steuereffekt bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusseseinzubeziehen.(C.8.) VorräteUnter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Leistungen und Waren ausgewiesen.Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind grundsätzlich mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten unterBeachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte bewertet. In einzelnen Fällen wird das FiFo-Verfahren (first-in-first-out) angewandt.Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozesszurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten, die direkt demErwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs-oder Herstellungskosten des Vermögenswerts aktiviert. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderterVerwertbarkeit ergeben, führen zu Abwertungen. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Veräußerungserlösewerden berücksichtigt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!