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BayWa 01 02 03 04 - BayWa AG

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<strong>04</strong> Konzernabschluss Konzernanhang128Regulatorische und rechtliche Chancen und RisikenÄnderungen im regulatorischen Umfeld können die Konzernentwicklung beeinflussen. Zu nennen sind insbesondere Eingriffe in dieRahmenbedingungen für den Agrarbereich. Negative Einflüsse sind verbunden mit der Rückführung oder Abschaffung von Subventionen.Dagegen bieten neuere regulatorische und gesetzgeberische Entwicklungen im Bereich bioenergetischer Aktivitäten auchChancen. Im Baubereich können Eingriffe in bautechnische oder steuerrechtliche Vorgaben Einfluss auf die Geschäftsentwicklungnehmen.Die Unternehmen des Konzerns unterliegen einer Reihe von Risiken im Zusammenhang mit Rechtsverfahren, an denen sie zurzeitbeteiligt sind oder in Zukunft beteiligt sein können. Gerichtsprozesse entstehen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit,insbesondere aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlleistungen und -lieferungen oder aus Zahlungsstreitigkeiten. DieKonzernunternehmen bilden Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung entsteht undeine adäquate Schätzung des Betrags möglich ist. Im Einzelfall kann eine tatsächliche Inanspruchnahme den zurückgestellten Betragüberschreiten.KreditrisikenIm Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit kommt dem <strong>BayWa</strong>-Konzern eine wichtige Finanzierungsfunktion im Bereich der landwirtschaftlichenHandelspartner zu. Im Rahmen sogenannter Anbauverträge entsteht den Konzernunternehmen ein Finanzierungsrisikoaus der Vorfinanzierung landwirtschaftlicher Betriebsmittel, deren Rückzahlung durch Übernahme und Vermarktung der Ernteerfolgt. Die Risikominimierung wird durch ein umfangreiches Debitorenüberwachungssystem gewährleistet das alle Geschäftsbereicheerfasst. Dabei werden Kreditlimits mit dokumentierten Genehmigungsverfahren definiert und laufend kontrolliert.Kreditrisiken bestehen im ökonomischen Verlust eines finanziellen Vermögenswerts, im Ausfall der vertraglichen Zahlungsverpflichtungdes Vertragspartners und seiner Bonitätsverschlechterung, verbunden mit der Gefahr der Konzentration auf wenige Vertragspartner(Klumpenrisiken). Kreditrisiken können in den IFRS-7-Klassen „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte(AfS)”, „Kredite und Forderungen (LaR)” und „Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT)” eintreten.Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS): In dieser Klasse befinden sich hauptsächlich Anteile an verbundenenUnternehmen und Beteiligungen sowie Wertpapiere. Diese finanziellen Vermögenswerte unterliegen über die in dieser Klasse bishergetätigten Wertberichtigungen hinaus keinem weiteren Kreditrisiko. Die maximale Kreditrisikoexposition zum Abschlussstichtag entsprichtdem Buchwert dieser Klasse. Der <strong>BayWa</strong>-Konzern erachtet dieses als nicht bedeutend.Kredite und Forderungen (LaR): Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit kommt dem <strong>BayWa</strong>-Konzern eine wichtige Finanzierungsfunktionim Bereich der landwirtschaftlichen Handelspartner zu. Im Rahmen sogenannter Anbauverträge tritt der Konzern in einFinanzierungsrisiko aus der Vorfinanzierung landwirtschaftlicher Betriebsmittel. Der Ausgleich erfolgt durch Übernahme und Vermarktungder Ernte. Ein umfangreiches Debitorenüberwachungssystem gewährleistet die Risikominimierung hierfür, aber auch für dieübrigen Geschäftsbereiche. Dies geschieht durch die Installierung und laufende Überwachung von Kreditlimits mit dokumentiertenGenehmigungsverfahren. Für das verbleibende Restrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungenvorgenommen.Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist derzeit nichterkennbar. Die maximale Kreditrisikoexposition zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert dieser Klasse.Kassenbestände und Bankguthaben (Cash): Zu dieser Klasse gehören vor allem Bargeldbestände und Guthaben bei Kreditinstitutenmit einer kurzen Restlaufzeit. Es bestehen keine Kreditrisiken.Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT): In dieser Kategorie befinden sich derivative Finanzinstrumente,die im <strong>BayWa</strong>-Konzern ausschließlich zu Sicherungszwecken gehalten werden. Die Vertragspartner der derivativen Finanzinstrumentesind vorwiegend international tätige Kreditinstitute, die über ein gutes, von einer externen Ratingagentur vergebenes Kreditratingverfügen. Darüber hinaus sind in dieser Klasse von Vermögenswerten in geringem Umfang Wertpapiere enthalten. Derzeit bestehenin dieser Klasse keine überfälligen Zahlungen oder Wertberichtigungen aufgrund von Ausfällen.

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