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BayWa 01 02 03 04 - BayWa AG

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<strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> Geschäftsbericht 2<strong>01</strong>053Berichterstattung nach § 315 Abs. 4 HGBZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der <strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> belief sich zum Stichtagauf 87.611.471,36 Euro und ist eingeteilt in 34.223.231 auf denNamen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteilam Grundkapital von 2,56 Euro. Von den ausgegebenen Stückaktiensind 32.861.289 vinkulierte und 118.691 junge vinkulierteNamensaktien (ab 1. Januar 2<strong>01</strong>1 dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien).1.243.251 Aktien sind nicht vinkulierte Namensaktien.Hinsichtlich der durch die Aktien vermittelten Rechte undPflichten (z. B. Recht auf Anteil am Bilanzgewinn oder Teilnahmean der Hauptversammlung) wird auf die entsprechendenRegelungen des Aktiengesetzes verwiesen. Sonderrechte oderVorzüge bestehen nicht.Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen von AktienDer Erwerb von vinkulierten Namensaktien durch Einzelpersonenund Rechtspersonen des bürgerlichen und öffentlichen Rechtsunterliegt gemäß § 68 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 6 derSatzung der <strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> der Zustimmung durch den Vorstand der<strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong>. Weitere Beschränkungen, die Stimmrechte oder dieÜbertragung von Aktien betreffend, bestehen nicht.der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmenzu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsratsden weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen derAktienausgabe festzulegen.Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Grundkapital in der Zeitbis zum 30. April 2<strong>01</strong>1 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmaligoder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durchAusgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktiengegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann inTeilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäreist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmungdes Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und dieBedingungen der Aktienausgabe festzulegen.Der Vorstand besitzt keine Ermächtigung der Hauptversammlungzum Rückkauf von Aktien. Vereinbarungen im Sinne des § 315Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB bestehen nicht.Zehn Prozent der Stimmrechte überschreitende BeteiligungenFolgende Anteilseigner halten am Bilanzstichtag Beteiligungenam Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte übersteigen:– Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-<strong>AG</strong>, Beilngries– Raiffeisen Agrar Invest GmbH, WienGesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen überErnennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands undüber die Änderung der SatzungErgänzend zu §§ 84 f. AktG sieht § 9 der Satzung der <strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong>bezüglich der Bestellung und Abberufung des Vorstands vor, dassdie Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt werden.Die Bestellung erfolgt auf höchstens fünf Jahre; eine wiederholteBestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorsitzendendes Vorstands.Über Änderungen der Satzung beschließt nach § 179 AktGin Verbindung mit § 21 der Satzung der <strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> immer dieHauptversammlung.Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit,Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum29. Mai 2<strong>01</strong>3 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal10.000.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenderStückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigungkann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrechtder Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mitZustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechteund die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital inder Zeit bis zum 31. Mai 2<strong>01</strong>5 mit Zustimmung des Aufsichtsratseinmalig oder mehrmals um bis zu nominal 4.696.151,<strong>04</strong> Eurodurch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierterStückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der <strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> und

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