Untitled - Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg
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2. Das Wichtigste im Überblick<br />
Beurlaubung<br />
Aus wichtigen Gründen kann man vom Studium beurlaubt werden. Die Beurlaubung<br />
ermöglicht dir eine Unterbrechung des Studiums, ohne dich exmatrikulieren zu müssen.<br />
Deine Rechte und Pflichten als Student bleiben davon unberührt, mit Ausnahme <strong>der</strong><br />
Pflicht zum ordnungsgemäßen Studium (siehe auch §16, SächsHG).<br />
Du musst also nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen o<strong>der</strong> Prüfungen ablegen. Du<br />
kannst allerdings nicht bestandende Prüfungen wie<strong>der</strong>holen. Das Beginnen neuer Prüfungsverfahren<br />
ist jedoch nicht gestattet. Die För<strong>der</strong>ung nach dem Bundesausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
(BAföG) kann während des Urlaubssemesters in aller Regel nicht in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
Eine Beurlaubung von Erstimmatrikulierten vor Aufnahme des Studiums und während<br />
des ersten Semesters ist in <strong>der</strong> Regel nicht zulässig, es gibt aber Ausnahmen. Ausführlich<br />
sind alle Ausnahmen und Fragen zu Prüfungsverfahren in <strong>der</strong> Immatrikulationsordnung<br />
(§12) beschrieben. Auskunft dazu kann dir auch deine Sachbearbeiterin im Studentenbüro<br />
erteilen (Kontaktdaten siehe Adressverzeichnis auf Seite 104).<br />
Sofern du dich während des Urlaubssemesters nicht in <strong>Freiberg</strong> aufhältst, kannst du dich<br />
noch vor Beginn des Urlaubssemesters vom Studentenwerksbeitrag befreien lassen. Infos<br />
dazu gibt es im Studentenwerk (siehe Adressverzeichnis auf Seite 113). Eine Befreiung<br />
vom Beitrag zur Studentenschaft ist nicht möglich.<br />
In <strong>der</strong> Regel kann man während seines Studiums bis zu zwei Semester beurlaubt werden.<br />
Gründe für die Beurlaubung können sein:<br />
• Krankheit<br />
• Vorbereitung auf Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen<br />
• Auslandsstudium bzw. Auslandsaufenthalt<br />
• Ableistung eines Praktikums<br />
• Einberufung zum Wehr- o<strong>der</strong> Ersatzdienst<br />
• Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes<br />
• Mitarbeit in <strong>der</strong> akademischen o<strong>der</strong> studentischen Selbstverwaltung<br />
Den Antrag auf Beurlaubung erhältst du im Studentenbüro o<strong>der</strong> im Internet 2 . Du musst<br />
auch eine Reihe von Unterschriften einholen, um nachzuweisen, dass du keine Verpflichtungen<br />
(zum Beispiel gegenüber dem <strong>Studentenrat</strong>) mehr hast.<br />
Exmatrikulation<br />
Mit <strong>der</strong> Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an <strong>der</strong> Hochschule.<br />
Gründe für die Exmatrikulation sind normalerweise:<br />
12<br />
• Abschluss des Studiums<br />
• Abbruch des Studiums<br />
• Hochschulwechsel<br />
2 www.tu-freiberg.de/studium/beurlaubung.html