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Untitled - Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg

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GEZ-Gebührenbefreiung<br />

Finanzielles<br />

Grundsätzlich sind auch Studenten verpflichtet Rundfunkgebühren zu zahlen. Wer allerdings<br />

Sozialleistungen an<strong>der</strong>er Sozialbehörden bezieht und die entsprechenden Dokumente<br />

vorweisen kann, kann von <strong>der</strong> GEZ-Gebühr befreit werden. Das bedeutet, dass<br />

alle BAföG-Empfänger, die nicht mehr im Haushalt <strong>der</strong> Eltern wohnen, befreit sind.<br />

Nach §6 Abs. 3 RGebStV ist in beson<strong>der</strong>en Härtefällen auch eine Befreiung durch die<br />

Rundfunkanstalten möglich. Geringes Einkommen soll aber nicht dazugehören. Ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />

gegen einen Befreiungsablehnungsbescheid lohnt sich aber in diesen Fällen<br />

immer.<br />

Seit dem 1.1.2007 musst du so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte bei <strong>der</strong><br />

GEZ anmelden. Als ein solches Gerät gelten alle Computer, welche ein Modem, Netzwerko<strong>der</strong><br />

USB-Anschluss haben. Auch hier reicht das »zum Empfang bereit halten« aus, um<br />

eine Gebührenpflicht (5,52 Euro pro Monat) zu begründen. Solltest du schon ein Radio<br />

o<strong>der</strong> Fernsehgerät angemeldet haben, schließt dies dein neuartiges Rundfunkempfangsgerät<br />

mit ein.<br />

BAföG<br />

Was ist BAföG?<br />

BAföG ist die Abkürzung für Bundes-Ausbildungsför<strong>der</strong>ungs-Gesetz.<br />

Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, all jenen eine Ausbildungsför<strong>der</strong>ung<br />

zukommen zu lassen, die sich entsprechend ihrer Neigung, Eignung<br />

und Leistung bilden wollen, aber denen die erfor<strong>der</strong>lichen finanziellen<br />

Mittel für Ausbildung und Lebensunterhalt nicht selbst bzw.<br />

an<strong>der</strong>weitig zur Verfügung stehen. Einfacher ausgedrückt: Es geht<br />

darum, dass je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> studieren will und kann, nicht durch finanzielle Hürden daran<br />

gehin<strong>der</strong>t wird. Für Studenten wird die Ausbildungsför<strong>der</strong>ung normalerweise zu 50%<br />

als Zuschuss und zu 50% als unverzinsliches Darlehen gewährt.<br />

Wer bekommt BAföG?<br />

Im Sommersemester 2006 wurden von den eingeschriebenen deutschen Studenten knapp<br />

23,2% nach dem BAföG geför<strong>der</strong>t. Bis auf wenige Ausnahmen werden lediglich Deutsche<br />

geför<strong>der</strong>t, die bei Studienbeginn noch nicht 30 Jahre alt sind bzw. waren. Trifft das<br />

auf dich zu und du stellst einen Antrag auf Ausbildungsför<strong>der</strong>ung, wird als nächstes<br />

geprüft, ob du selbst, dein Ehepartner und/o<strong>der</strong> deine Eltern die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel<br />

aufbringen können.<br />

Wie bekommt man BAföG?<br />

Um Ausbildungsför<strong>der</strong>ung zu bekommen, musst du zunächst einen Antrag stellen. In<br />

<strong>Freiberg</strong> machst du das beim Amt für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung beim Studentenwerk (siehe<br />

Seite 115). Dort kannst du dir auch alle benötigten Formblätter besorgen. Diese findest<br />

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