Untitled - Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg
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GEZ-Gebührenbefreiung<br />
Finanzielles<br />
Grundsätzlich sind auch Studenten verpflichtet Rundfunkgebühren zu zahlen. Wer allerdings<br />
Sozialleistungen an<strong>der</strong>er Sozialbehörden bezieht und die entsprechenden Dokumente<br />
vorweisen kann, kann von <strong>der</strong> GEZ-Gebühr befreit werden. Das bedeutet, dass<br />
alle BAföG-Empfänger, die nicht mehr im Haushalt <strong>der</strong> Eltern wohnen, befreit sind.<br />
Nach §6 Abs. 3 RGebStV ist in beson<strong>der</strong>en Härtefällen auch eine Befreiung durch die<br />
Rundfunkanstalten möglich. Geringes Einkommen soll aber nicht dazugehören. Ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />
gegen einen Befreiungsablehnungsbescheid lohnt sich aber in diesen Fällen<br />
immer.<br />
Seit dem 1.1.2007 musst du so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte bei <strong>der</strong><br />
GEZ anmelden. Als ein solches Gerät gelten alle Computer, welche ein Modem, Netzwerko<strong>der</strong><br />
USB-Anschluss haben. Auch hier reicht das »zum Empfang bereit halten« aus, um<br />
eine Gebührenpflicht (5,52 Euro pro Monat) zu begründen. Solltest du schon ein Radio<br />
o<strong>der</strong> Fernsehgerät angemeldet haben, schließt dies dein neuartiges Rundfunkempfangsgerät<br />
mit ein.<br />
BAföG<br />
Was ist BAföG?<br />
BAföG ist die Abkürzung für Bundes-Ausbildungsför<strong>der</strong>ungs-Gesetz.<br />
Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, all jenen eine Ausbildungsför<strong>der</strong>ung<br />
zukommen zu lassen, die sich entsprechend ihrer Neigung, Eignung<br />
und Leistung bilden wollen, aber denen die erfor<strong>der</strong>lichen finanziellen<br />
Mittel für Ausbildung und Lebensunterhalt nicht selbst bzw.<br />
an<strong>der</strong>weitig zur Verfügung stehen. Einfacher ausgedrückt: Es geht<br />
darum, dass je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> studieren will und kann, nicht durch finanzielle Hürden daran<br />
gehin<strong>der</strong>t wird. Für Studenten wird die Ausbildungsför<strong>der</strong>ung normalerweise zu 50%<br />
als Zuschuss und zu 50% als unverzinsliches Darlehen gewährt.<br />
Wer bekommt BAföG?<br />
Im Sommersemester 2006 wurden von den eingeschriebenen deutschen Studenten knapp<br />
23,2% nach dem BAföG geför<strong>der</strong>t. Bis auf wenige Ausnahmen werden lediglich Deutsche<br />
geför<strong>der</strong>t, die bei Studienbeginn noch nicht 30 Jahre alt sind bzw. waren. Trifft das<br />
auf dich zu und du stellst einen Antrag auf Ausbildungsför<strong>der</strong>ung, wird als nächstes<br />
geprüft, ob du selbst, dein Ehepartner und/o<strong>der</strong> deine Eltern die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel<br />
aufbringen können.<br />
Wie bekommt man BAföG?<br />
Um Ausbildungsför<strong>der</strong>ung zu bekommen, musst du zunächst einen Antrag stellen. In<br />
<strong>Freiberg</strong> machst du das beim Amt für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung beim Studentenwerk (siehe<br />
Seite 115). Dort kannst du dir auch alle benötigten Formblätter besorgen. Diese findest<br />
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