Untitled - Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg
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4. Gremiendschungel – eine geführte Tour<br />
• Vorschläge zu Studien- und Prüfungsordnungen<br />
• fakultätsweite Ordnungen<br />
• Lehr- und Forschungsberichte<br />
• Vorschläge für Berufungen<br />
• Fakultätsentwicklung<br />
• Planung, Sicherung und Koordination des Studienangebots<br />
Den Vorsitz im Fakultätsrat führt <strong>der</strong> Dekan, <strong>der</strong> für die Einhaltung <strong>der</strong> Studienordnungen<br />
und für ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot verantwortlich ist.<br />
Der Fakultätsrat wählt aber auch den Studiendekan. Alle Mitglie<strong>der</strong> des Fakultätsrates<br />
sind zugleich Mitglie<strong>der</strong> des Konzils. Im Fakultätsrat haben alle Professoren <strong>der</strong><br />
Fakultät bei Berufungen, Promotionen usw. ein Son<strong>der</strong>stimmrecht.<br />
Je nach Größe <strong>der</strong> Fakultät hat <strong>der</strong> Fakultätsrat zwischen 11 und 21 Mitglie<strong>der</strong>, wobei<br />
davon zwei bis vier Studenten sind. Die studentischen Mitglie<strong>der</strong> werden vom Fachschaftsrat<br />
gewählt. Die Fakultätsräte tagen in <strong>der</strong> Regel einmal im Monat.<br />
Studienkommission<br />
Die Studienkommission (StuKo) ist eine ständige Kommission des Fakultätsrates und<br />
das einzige Hochschulgremium, das paritätisch (gleichberechtigt) mit Studenten besetzt<br />
ist. Die StuKo berät den Fakultätsrat bei <strong>der</strong> Organisation des Lehr- und Studienbetriebes<br />
sowie bei Gegebenheiten, die den Studienablauf an sich beeinflussen. Außerdem<br />
überarbeitet sie Studien- und Prüfungsordnungen. So soll gewährleistet werden, dass<br />
das Studium in <strong>der</strong> Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Eine weitere wichtige<br />
Aufgabe ist die regelmäßige Befragung <strong>der</strong> Studenten zur Qualität <strong>der</strong> Lehre (Evaluation),<br />
welche gemeinsam mit dem <strong>Studentenrat</strong> durchgeführt werden soll.<br />
Die Studienkommission kann für die erwähnten Punkte Anträge im Fakultätsrat stellen.<br />
Wenn die StuKo eine Empfehlung ausspricht, ist diese bindend, es sei denn <strong>der</strong><br />
Fakultätsrat beschließt mit 3/5-Mehrheit etwas an<strong>der</strong>es. Der Studiendekan muss die<br />
Studienkommission einberufen, wenn ein Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> dies verlangt.<br />
Prüfungsausschuss<br />
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Prüfungsordnung<br />
zuständig; insbeson<strong>der</strong>e für die Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und<br />
Prüfungsleistungen, die Aufstellung <strong>der</strong> Prüfer- bzw. Beisitzerlisten und die inhaltlichen<br />
Aufgaben bei <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Prüfungen. Außerdem entscheidet <strong>der</strong> Prüfungsausschuss<br />
über die Gewährung von angemessenen Prüfungsbedingungen für Studenten, die<br />
durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass sie wegen körperlicher Beeinträchtigung<br />
o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung nicht in <strong>der</strong> Lage sind, eine Prüfung bzw. eine Studienleistung ganz<br />
o<strong>der</strong> teilweise in <strong>der</strong> vorgesehenen Form abzulegen. Auch die Anträge für eine zweite<br />
Wie<strong>der</strong>holungsprüfung werden durch den Prüfungsausschuss behandelt. Im Prüfungsausschuss<br />
ist ein Student vertreten, <strong>der</strong> das Grundstudium schon abgeschlossen haben<br />
soll.<br />
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