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Untitled - Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg

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4. Gremiendschungel – eine geführte Tour<br />

• Vorschläge zu Studien- und Prüfungsordnungen<br />

• fakultätsweite Ordnungen<br />

• Lehr- und Forschungsberichte<br />

• Vorschläge für Berufungen<br />

• Fakultätsentwicklung<br />

• Planung, Sicherung und Koordination des Studienangebots<br />

Den Vorsitz im Fakultätsrat führt <strong>der</strong> Dekan, <strong>der</strong> für die Einhaltung <strong>der</strong> Studienordnungen<br />

und für ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot verantwortlich ist.<br />

Der Fakultätsrat wählt aber auch den Studiendekan. Alle Mitglie<strong>der</strong> des Fakultätsrates<br />

sind zugleich Mitglie<strong>der</strong> des Konzils. Im Fakultätsrat haben alle Professoren <strong>der</strong><br />

Fakultät bei Berufungen, Promotionen usw. ein Son<strong>der</strong>stimmrecht.<br />

Je nach Größe <strong>der</strong> Fakultät hat <strong>der</strong> Fakultätsrat zwischen 11 und 21 Mitglie<strong>der</strong>, wobei<br />

davon zwei bis vier Studenten sind. Die studentischen Mitglie<strong>der</strong> werden vom Fachschaftsrat<br />

gewählt. Die Fakultätsräte tagen in <strong>der</strong> Regel einmal im Monat.<br />

Studienkommission<br />

Die Studienkommission (StuKo) ist eine ständige Kommission des Fakultätsrates und<br />

das einzige Hochschulgremium, das paritätisch (gleichberechtigt) mit Studenten besetzt<br />

ist. Die StuKo berät den Fakultätsrat bei <strong>der</strong> Organisation des Lehr- und Studienbetriebes<br />

sowie bei Gegebenheiten, die den Studienablauf an sich beeinflussen. Außerdem<br />

überarbeitet sie Studien- und Prüfungsordnungen. So soll gewährleistet werden, dass<br />

das Studium in <strong>der</strong> Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Eine weitere wichtige<br />

Aufgabe ist die regelmäßige Befragung <strong>der</strong> Studenten zur Qualität <strong>der</strong> Lehre (Evaluation),<br />

welche gemeinsam mit dem <strong>Studentenrat</strong> durchgeführt werden soll.<br />

Die Studienkommission kann für die erwähnten Punkte Anträge im Fakultätsrat stellen.<br />

Wenn die StuKo eine Empfehlung ausspricht, ist diese bindend, es sei denn <strong>der</strong><br />

Fakultätsrat beschließt mit 3/5-Mehrheit etwas an<strong>der</strong>es. Der Studiendekan muss die<br />

Studienkommission einberufen, wenn ein Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> dies verlangt.<br />

Prüfungsausschuss<br />

Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Prüfungsordnung<br />

zuständig; insbeson<strong>der</strong>e für die Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und<br />

Prüfungsleistungen, die Aufstellung <strong>der</strong> Prüfer- bzw. Beisitzerlisten und die inhaltlichen<br />

Aufgaben bei <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Prüfungen. Außerdem entscheidet <strong>der</strong> Prüfungsausschuss<br />

über die Gewährung von angemessenen Prüfungsbedingungen für Studenten, die<br />

durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass sie wegen körperlicher Beeinträchtigung<br />

o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung nicht in <strong>der</strong> Lage sind, eine Prüfung bzw. eine Studienleistung ganz<br />

o<strong>der</strong> teilweise in <strong>der</strong> vorgesehenen Form abzulegen. Auch die Anträge für eine zweite<br />

Wie<strong>der</strong>holungsprüfung werden durch den Prüfungsausschuss behandelt. Im Prüfungsausschuss<br />

ist ein Student vertreten, <strong>der</strong> das Grundstudium schon abgeschlossen haben<br />

soll.<br />

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