Untitled - Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg
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4. Gremiendschungel – eine geführte Tour<br />
Mit dem Beginn des Studiums tauchen neben den üblichen neuen Begriffen wie »Seminar«,<br />
»Fakultät« und »Studienordnung« immer mal wie<strong>der</strong> Menschen aus <strong>der</strong> »Fachschaft«<br />
auf, erzählen Dinge von Selbstverwaltung, Beteiligung und Mitbestimmung.<br />
Doch was hat es mit den vielen Gremien auf sich, was genau machen die da eigentlich?<br />
Dieses Kapitel soll dir einen kleinen Einblick in die akademische und studentische<br />
Selbstverwaltung geben. Ausführliche Informationen findest auf <strong>der</strong> Homepage des <strong>Studentenrat</strong>es<br />
1 . Im Wintersemester findet außerdem eine Ringvorlesung zu den Themen<br />
Selbstverwaltung und Hochschulpolitik statt. Auch dazu lohnt sich ein Besuch auf <strong>der</strong><br />
StuRa-Seite 2 .<br />
Bevor einige <strong>der</strong> Gremien näher betrachtet werden, einige Wort zur Selbstverwaltung<br />
und zur Gruppenhochschule. Die deutschen Universitäten sind nach dem Hochschulrahmengesetz<br />
in Gruppen organisiert. Außerdem hat die Hochschule das Recht zur Selbstverwaltung,<br />
weil sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes bildet. Das bedeutet<br />
zum Beispiel, dass die Uni sich selbst eine Grundordnung geben darf, welche die innere<br />
Organisation <strong>der</strong> Hochschule regelt (z.B. die Aufteilung in Fakultäten). Die Wahrnehmung<br />
des Selbstverwaltungsrechtes wird durch die Mitglie<strong>der</strong> in ihren Gruppen <strong>der</strong><br />
Professoren, <strong>der</strong> akademischen Mitarbeiter, <strong>der</strong> sonstigen hauptberuflichen Mitarbeiter<br />
und <strong>der</strong> Studenten ausgeübt.<br />
Zu den Grundprinzipien <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung gehört dabei auch, dass die Professoren<br />
in allen Gremien mit Entscheidungen zur Lehre und Forschung die Mehrheit<br />
<strong>der</strong> Sitze und Stimmen haben müssen. Außerdem haben die Professoren die höchste<br />
Entscheidungskompetenz. Daraus folgt, dass Studierende in den Gremien oft in <strong>der</strong><br />
Min<strong>der</strong>heit und damit in ihrer Interessenwahrnehmung eingeengt sind; eine Ausnahme<br />
davon bilden nur beratende Gremien (z.B. die Studienkommissionen). Um aber<br />
die Mitwirkung zu schützen, sehen das sächsische Hochschulgesetz (SächsHG) und die<br />
Grundordnung <strong>der</strong> Uni eine Reihe von Regelungen vor – zum Beispiel Min<strong>der</strong>heitenvota,<br />
Son<strong>der</strong>sitzungsrechte und eine ganze Reihe an Geschäftsordnungsregeln. In den<br />
Gremien <strong>der</strong> Hochschule wirken prinzipiell alle Gruppen stimmberechtigt mit. Die studentischen<br />
Mitglie<strong>der</strong> in den Gremien werden jährlich gewählt, alle an<strong>der</strong>en Gruppen<br />
meist im Drei-Jahres-Rhythmus.<br />
Alle Studenten <strong>der</strong> Hochschule bilden die Studentenschaft, die eine rechtsfähige Teilkörperschaft<br />
<strong>der</strong> Universität ist und die gleichen Rechte und Pflichten in <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />
hat. Durch deine Immatrikulation bist du Mitglied <strong>der</strong> Studentenschaft geworden.<br />
Als Fachschaften bezeichnet man die Studenten einer Fakultät – manchmal auch eines<br />
Studienganges. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studentenschaft Beiträge erheben.<br />
Von dem Semesterbeitrag, den du jedes Semester bezahlen musst, gehen 7 Euro<br />
an die Studentenschaft. Diese Gel<strong>der</strong> werden vom <strong>Studentenrat</strong> verwaltet.<br />
Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Studentenschaft gehören:<br />
36<br />
• die Wahrnehmung <strong>der</strong> hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen<br />
Belange <strong>der</strong> Studenten<br />
• die Unterstützung <strong>der</strong> wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe<br />
1 www.stura.tu-freiberg.de/raete_und_gremien:start<br />
2 www.stura.tu-freiberg.de/universum