Untitled - Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg
Untitled - Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg
Untitled - Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Lohnsteuer<br />
Finanzielles<br />
Auch für Studenten sind Jobs grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Deshalb ist die Vorlage<br />
<strong>der</strong> Steuerkarte beim Arbeitgeber unabdingbar. Bei Aushilfstätigkeit kann <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
das Gehalt pauschal versteuern mit 25% o<strong>der</strong> 20% (das ist kein »Muss«). Bei einer<br />
geringfügigen Beschäftigung (400 Euro) kann die Besteuerung mit 2% vom Arbeitgeber<br />
erfolgen. Wenn die Steuerkarte vorgelegt wird, fällt meistens keine Steuer an und man<br />
spart sich die Pauschalsteuer. Sollten Steuern für dich angefallen sein, dann kannst du<br />
einen Antrag auf Durchführung einer Einkommenssteuer-Veranlagung stellen.<br />
Sozialversicherung<br />
Wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt, besteht Versicherungsfreiheit<br />
in <strong>der</strong> Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – Rentenversicherung<br />
hingegen ist Pflicht. Rentenversicherungfreiheit besteht nur bei geringfügig<br />
Beschäftigten.<br />
Bei einer Beschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche besteht sofort Versicherungspflicht<br />
in allen Zweigen, da das Studium nicht mehr im Vor<strong>der</strong>grund steht. Eine<br />
Ausnahme besteht bei einer überwiegenden Beschäftigung an Wochenenden, in den<br />
Abend- und Nachtstunden. Hier gilt ebenfalls die Versicherungsfreiheit, da das Studium<br />
nach wie vor im Vor<strong>der</strong>grund steht. Bei einer Beschäftigung ausschließlich in <strong>der</strong><br />
vorlesungsfreien Zeit bist du versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Befristete Arbeitsverträge<br />
Übt ein Student während <strong>der</strong> Vorlesungszeit eine Beschäftigung von maximal 2 Monaten<br />
aus, dann ist er grundsätzlich versicherungsfrei. Wird <strong>der</strong> Zeitraum von 2 Monaten<br />
überschritten, tritt ab diesem Zeitpunkt Versicherungspflicht ein. Achtung: Gegebenenfalls<br />
werden die Beschäftigungen über das Jahr zusammengerechnet.<br />
Sparmöglichkeiten<br />
Telefonvorwahlen<br />
Die vielfältigen Möglichkeiten um die Telefonkosten zu senken dürften bekannt sein.<br />
Anbieter von preiswerten Vorwahlen zu je<strong>der</strong> Tageszeit für Gespräche ins In- und Ausland<br />
finden sich in Hülle und Fülle. Über die verschiedenen Anbieter informierst du dich<br />
am besten im Internet 6 . Vielleicht willst du auch über den kompletten Wechsel deines<br />
Telefonanschlusses zu einem Konkurrenten <strong>der</strong> Deutschen Telekom nachdenken. Infos<br />
sowie eine Liste <strong>der</strong> bundesweiten Festnetzanbieter hierzu gibt es im Internet 7 .<br />
6 z. B. www.teltarif.de<br />
7 www.tariftip.de/telefonanbieter.html<br />
53