Untitled - Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg
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2. Das Wichtigste im Überblick<br />
die Bachelorstudiengänge mit ihren Modulen sind noch sehr neu und werden sich im<br />
Laufe <strong>der</strong> Zeit weiterentwickeln.<br />
Prüfungsordnung<br />
Während die Studienordnung den Ablauf deines Studiums regelt, werden in <strong>der</strong> Prüfungsordnung<br />
alle Fragen zu Prüfungsleistungen und dem zu erreichenden Abschluss<br />
geklärt. Die Prüfungsordnung ist übrigens rechtsverbindlich und ihre Einhaltung kann<br />
im Zweifelsfall vor einem Verwaltungsgericht eingeklagt werden.<br />
Die Prüfungsordnung regelt im Detail u.a. folgende Punkte:<br />
• Regelstudienzeit und Prüfungsaufbau (Zwischen- und Abschlussprüfungen)<br />
• Zulassungsvoraussetzungen<br />
• Prüfungsarten (Klausuren, mündliche Prüfungen, etc.)<br />
• Prüfungsablauf für die einzelnen Fächer bzw. Module<br />
• Bewertung und Fragen zu »Bestehen« und »Nicht-Bestehen«<br />
• Wie<strong>der</strong>holung und Anerkennung von Prüfungen und Studienleistungen<br />
• Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt und Täuschung<br />
• Prüfungsfristen, u.a. auch für die Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten<br />
• Verleihung von akademischen Graden, Zeugnissen und Urkunden.<br />
Du solltest deine Prüfungsordnung aufmerksam lesen und auftretende Fragen rechtzeitig<br />
klären. Hilfe bekommst du bei deinem Fachschaftsrat, dem <strong>Studentenrat</strong>, deinem<br />
Studiendekan, im Studentenbüro und oft auch einfach von älteren Kommilitonen.<br />
Über die Einhaltung <strong>der</strong> Prüfungsordnung wacht übrigens <strong>der</strong> Prüfungsausschuss (siehe<br />
Seite 40). Die Prüfungsordnung gibt es in gedruckter Form beim Studiendekan und im<br />
Studentenbüro sowie im Internet 4 .<br />
Prüfungsleistungen<br />
In deinem Studium wird jedes zu erreichende Lernziel mit einer Prüfungsleistung abgefragt.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Modularisierung hat die Prüfungsbelastung lei<strong>der</strong> erheblich zugenommen,<br />
da wirklich jede einzelne Lehrveranstaltung abgeprüft wird. Es wird also mit<br />
ziemlicher Sicherheit vorkommen, dass du am Ende eines Semester sechs, sieben o<strong>der</strong><br />
mehr Prüfungsleistungen erbringen musst. Die Details dazu regelt deine Prüfungsordnung.<br />
Solltest du durch eine Prüfung durchfallen, kannst du sie gewöhnlich einmal wie<strong>der</strong>holen.<br />
Eine zweite Wie<strong>der</strong>holung ist nur in Ausnahmefällen und nach Antrag an den<br />
Prüfungsausschuss möglich. Wenn du nach dem zweiten Versuch »endgültig nicht bestanden«<br />
hast, wirst du exmatrikuliert und darfst diesen Studiengang in Deutschland<br />
nicht mehr studieren, sofern er <strong>der</strong> gleichen Rahmenordnung unterliegt. Eine Prüfung<br />
gilt übrigens als bestanden, wenn du mindestens eine 4,0 erreicht hast.<br />
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4 www.tu-freiberg.de/zuv/vw/bek3