Gemeinde Waldachtal GÖ1201 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1201</strong>10<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 21<br />
- 2 -<br />
Es sei die selbstverständlichste Aufgabe einer Kommune, für die Zukunft solche Entwicklungen<br />
durch kommunale Entscheidungen zu berücksichtigen und vor allen Dingen bei der Kinderbetreuung<br />
offene Plätze vorzuhalten.<br />
Die kommunale Bedarfsplanung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong>, die auch aktuell auf der neuesten<br />
Umfrage nach dem Bedarf für Kleinkindbetreuungsplätze basiere, zeige, dass man neben<br />
der vorhandenen Kleinkindgruppe (altersgemischt im Kindergarten in Oberwaldach und der<br />
bereits beschlossenen klassischen Kleinkindbetreuungsgruppe im Kindergarten in Salzstetten)<br />
weiteren Bedarf für eine Kleinkindgruppe aus dem Kindergarten Tumlingen und den fischerwerken<br />
abzudecken habe. Ebenfalls einen Bedarf für eine Kleinkindgruppe (10 Kinder) habe<br />
der Katholische Kindergarten Herz-Jesu angemeldet. Der dortige Kirchengemeinderat als<br />
Vertreter des Trägers Katholische Kirchengemeinde <strong>Waldachtal</strong> habe bereits einen entsprechenden<br />
Beschluss gefasst; er liegt dem <strong>Gemeinde</strong>rat als Sitzungsunterlage vor.<br />
Gleichzeitig werde auf eine E-Mail des Verwaltungsaktuariat der Diözese Rottenburg-<br />
Stuttgart verwiesen, wo diese auf den Vorrang der freien Träger bei der Kleinkindbetreuung<br />
nach SGB VIII verweise.<br />
Nach dem bestehenden Vertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und der Katholischen Kirchengemeinde<br />
über die Unterhaltung und den Betrieb des Katholischen Kindergartens in Lützenhardt<br />
sei der Kirchengemeinderat aufgefordert, bei Baumaßnahmen ein Einvernehmen mit der bürgerlichen<br />
<strong>Gemeinde</strong> herbeizuführen, weil auch die entsprechende Kostenbeteiligung in Höhe<br />
von 75 % in dieser Vereinbarung (Vertrag) festgeschrieben sei.<br />
Unter diesen gesetzlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen sei es auch in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Waldachtal</strong> notwendig, relativ realitätsnah die örtliche Nachfragequote (das Land gehe von 34<br />
% der Kleinkindbetreuung aus) zu prognostizieren, um weder Überkapazitäten zu schaffen<br />
noch mit einem erheblichen Platzdefizit in das Zeitalter des Kleinkindbetreuungsrechtsanspruches<br />
zu starten. Klar sei aber auch, dass es im Hinblick auf die Berufswelt wichtig sei,<br />
dass im gesamten Bereich der Kinderbetreuung 1 - 6 Jahre freie Kapazitäten vorgehalten werden<br />
müssten. Nur so könne ein kurzfristig entstehender Bedarf aus den örtlichen Unternehmen<br />
oder auch aus dem weiteren Umfeld von <strong>Waldachtal</strong> abgedeckt werden.<br />
Herr Hornberger weist nochmals auf das Subsidiaritätsprinzip nach SGB VIII hin, wonach die<br />
freien Träger (also auch die Kath. Kirchengemeinde Lützenhardt) das Vorrecht bei der Einrichtung<br />
beispielsweise der Kleinkindbetreuung haben.<br />
Dies wird auch anhand einer Feststellung des <strong>Gemeinde</strong>tags Baden-Württemberg belegt.<br />
Weiterhin verweist der Vorsitzende auf die umfassenden Kinderzahlen und die Bedarfsplanung,<br />
welche dem <strong>Gemeinde</strong>rat ebenfalls als Sitzungsunterlage vorliegt und von Hauptamtsleiter<br />
Wolfgang Fahrner detailliert erläutert wird.<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass wenn man beim Bereich Regelkindergarten eine gewisse Reserve<br />
auch bezüglich des möglicherweise zunehmenden Bedarfs der fischerwerke annehme,<br />
hier sei eine Planung mit fünf Kindergartengruppen sinnvoll.<br />
…