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Gemeinde Waldachtal GÖ1201 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1201</strong>10<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 21<br />

- 2 -<br />

Es sei die selbstverständlichste Aufgabe einer Kommune, für die Zukunft solche Entwicklungen<br />

durch kommunale Entscheidungen zu berücksichtigen und vor allen Dingen bei der Kinderbetreuung<br />

offene Plätze vorzuhalten.<br />

Die kommunale Bedarfsplanung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong>, die auch aktuell auf der neuesten<br />

Umfrage nach dem Bedarf für Kleinkindbetreuungsplätze basiere, zeige, dass man neben<br />

der vorhandenen Kleinkindgruppe (altersgemischt im Kindergarten in Oberwaldach und der<br />

bereits beschlossenen klassischen Kleinkindbetreuungsgruppe im Kindergarten in Salzstetten)<br />

weiteren Bedarf für eine Kleinkindgruppe aus dem Kindergarten Tumlingen und den fischerwerken<br />

abzudecken habe. Ebenfalls einen Bedarf für eine Kleinkindgruppe (10 Kinder) habe<br />

der Katholische Kindergarten Herz-Jesu angemeldet. Der dortige Kirchengemeinderat als<br />

Vertreter des Trägers Katholische Kirchengemeinde <strong>Waldachtal</strong> habe bereits einen entsprechenden<br />

Beschluss gefasst; er liegt dem <strong>Gemeinde</strong>rat als Sitzungsunterlage vor.<br />

Gleichzeitig werde auf eine E-Mail des Verwaltungsaktuariat der Diözese Rottenburg-<br />

Stuttgart verwiesen, wo diese auf den Vorrang der freien Träger bei der Kleinkindbetreuung<br />

nach SGB VIII verweise.<br />

Nach dem bestehenden Vertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und der Katholischen Kirchengemeinde<br />

über die Unterhaltung und den Betrieb des Katholischen Kindergartens in Lützenhardt<br />

sei der Kirchengemeinderat aufgefordert, bei Baumaßnahmen ein Einvernehmen mit der bürgerlichen<br />

<strong>Gemeinde</strong> herbeizuführen, weil auch die entsprechende Kostenbeteiligung in Höhe<br />

von 75 % in dieser Vereinbarung (Vertrag) festgeschrieben sei.<br />

Unter diesen gesetzlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen sei es auch in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Waldachtal</strong> notwendig, relativ realitätsnah die örtliche Nachfragequote (das Land gehe von 34<br />

% der Kleinkindbetreuung aus) zu prognostizieren, um weder Überkapazitäten zu schaffen<br />

noch mit einem erheblichen Platzdefizit in das Zeitalter des Kleinkindbetreuungsrechtsanspruches<br />

zu starten. Klar sei aber auch, dass es im Hinblick auf die Berufswelt wichtig sei,<br />

dass im gesamten Bereich der Kinderbetreuung 1 - 6 Jahre freie Kapazitäten vorgehalten werden<br />

müssten. Nur so könne ein kurzfristig entstehender Bedarf aus den örtlichen Unternehmen<br />

oder auch aus dem weiteren Umfeld von <strong>Waldachtal</strong> abgedeckt werden.<br />

Herr Hornberger weist nochmals auf das Subsidiaritätsprinzip nach SGB VIII hin, wonach die<br />

freien Träger (also auch die Kath. Kirchengemeinde Lützenhardt) das Vorrecht bei der Einrichtung<br />

beispielsweise der Kleinkindbetreuung haben.<br />

Dies wird auch anhand einer Feststellung des <strong>Gemeinde</strong>tags Baden-Württemberg belegt.<br />

Weiterhin verweist der Vorsitzende auf die umfassenden Kinderzahlen und die Bedarfsplanung,<br />

welche dem <strong>Gemeinde</strong>rat ebenfalls als Sitzungsunterlage vorliegt und von Hauptamtsleiter<br />

Wolfgang Fahrner detailliert erläutert wird.<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass wenn man beim Bereich Regelkindergarten eine gewisse Reserve<br />

auch bezüglich des möglicherweise zunehmenden Bedarfs der fischerwerke annehme,<br />

hier sei eine Planung mit fünf Kindergartengruppen sinnvoll.<br />

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