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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1201</strong>04<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 8<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 24. Januar 2012<br />

Verpflichtung von Herrn Günter Henssler als <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 32 Absatz 1 der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />

Der Vorsitzende nimmt im Anschluss die förmliche Verpflichtung von <strong>Gemeinde</strong>rat Herrn<br />

Günter Henssler vor.<br />

Die Verpflichtungsformel lautet:<br />

§ 4<br />

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung<br />

meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich die Rechte der <strong>Gemeinde</strong> gewissenhaft zu wahren<br />

und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“<br />

Diese Verpflichtungsformel wird im Anschluss von Herrn Henssler per Handschlag und<br />

durch Unterschrift in der Originalniederschrift über die Verpflichtung, welche dem Sitzungsprotokoll<br />

angefügt ist, anerkannt.<br />

Damit wurde Herr Henssler vom Vorsitzenden formal als <strong>Gemeinde</strong>rat verpflichtet.<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger wünscht dem neuen <strong>Gemeinde</strong>rat in dem nicht immer ganz<br />

leichten Amt dennoch viel Freude und gute Zusammenarbeit.

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