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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1201</strong>03<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 7<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 24. Januar 2012<br />

Nachrücken des Ersatzbewerbers, Herr Günter Henssler, in den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Waldachtal</strong> und Feststellung von eventuellen Hinderungsgründen nach § 29 GemO<br />

§ 3<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Hornberger besonders Herrn Günter<br />

Henssler, <strong>Waldachtal</strong>-Oberwaldach.<br />

Er stellt fest, dass nach dem leider viel zu frühen Tod des Kollegen Herrn Günter Geiger der<br />

Sitz im <strong>Gemeinde</strong>rat neu zu besetzen sei.<br />

Herr Günter Henssler sei auf der Liste der Freien Wählervereinigung als erster nachfolgender<br />

Ersatzbewerber dargestellt bzw. gewählt worden.<br />

Im Hinblick auf die Vorschriften des § 29 <strong>Gemeinde</strong>ordnung sei für die Verwaltung derzeit<br />

nicht ersichtlich, dass irgendwelche Hinderungsgründe zum Eintreten in den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Waldachtal</strong> vorliegen. Die Zustimmung von Herrn Henssler liege vor; ebenso habe er erklärt,<br />

dass aus seiner Sicht ebenfalls keine Hinderungs- oder Befangenheitsgründe vorliegen. Das<br />

Nachrücken sei vom <strong>Gemeinde</strong>rat formal festzustellen und zu beschließen.<br />

Ohne Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> stellt fest, dass bei Herrn Günter Henssler keine Hinderungsgründe<br />

nach § 29 <strong>Gemeinde</strong>ordnung vorliegen. Er stellt das Nachrücken des Ersatzbewerbers<br />

in den <strong>Gemeinde</strong>rat fest.

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