Gemeinde Waldachtal GÖ1201 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1201</strong>14<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 32<br />
Spendenbericht 2011<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 24. Januar 2012<br />
§ 14<br />
<strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Enderle erläutert, dass die <strong>Gemeinde</strong> zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ein werben, annehmen oder an Dritte<br />
vermitteln darf, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und die<br />
Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister.<br />
Über die Annahme oder Vermittlung entscheide der <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erstelle jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und<br />
die Zuwendungszwecke anzugeben seien und übersende ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.<br />
Aus dieser Verpflichtung und der Dienstanweisung für die Entgegennahme von Spenden gemäß<br />
§ 78 Absatz 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung habe die Verwaltung die eingegangenen Spenden aufgelistet<br />
und dargestellt.<br />
Herr Enderle verweist auf die Sitzungsunterlage.<br />
Ohne Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt die eingegangenen Spenden - wie von <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herrn<br />
Christoph Enderle dargelegt - an.