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Familienfüchse im Abo

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Was werdende Eltern wissen und beachten sollten<br />

Für die meisten Frauen oder Paare<br />

ist Schwangerschaft eine turbulente<br />

Zeit. Freudige Erwartungen begleiten<br />

die werdenden Eltern dabei ebenso,<br />

wie viele Fragen. Die Beratungsstelle<br />

pro familia in Ludwigslust gibt die<br />

wichtigsten Informationen zum<br />

Thema.<br />

Inwieweit n<strong>im</strong>mt die Schwangerschaft<br />

Einfluss auf die berufliche<br />

Situation und welche Rechte gibt es<br />

<strong>im</strong> jeweiligen betrieblichen Umfeld?<br />

Konkrete Regelungen hierzu finden<br />

sich <strong>im</strong> Mutterschutzgesetz, das für alle<br />

erwerbstätigen, schwangeren Frauen<br />

gilt, die in der Bundesrepublik Deutschland<br />

in einem Arbeitsverhältnis stehen,<br />

auch wenn es sich um eine geringfügige-<br />

oder eine Teilzeitbeschäftigung<br />

handelt. Voraussetzung: der Arbeitgeber<br />

wurde über die Schwangerschaft<br />

informiert.<br />

Ab dann muss er dafür sorgen, dass<br />

Sie unter entsprechend angemessenen<br />

Bedingungen arbeiten, z.B. keine körperlich<br />

schweren Arbeiten mehr, kein<br />

Muss für Akkord- und Fließbandtätigkeiten<br />

oder keine Dienste, die nachts,<br />

sonn- und feiertags stattfinden. Kann<br />

der Arbeitgeber diese Bedingungen<br />

nicht einrichten, hat er die Möglichkeit<br />

unter Mithilfe des Gewerbeaufsichtsamtes<br />

ein sogenanntes Beschäftigungsverbot<br />

auszusprechen.<br />

Dieses schließt Sie dann für den Rest<br />

der Schwangerschaft von der Arbeit<br />

aus.<br />

Die entstehenden Kosten erhält der<br />

Arbeitgeber durch ein Umlageverfahren<br />

der Krankenkasse erstattet und auch<br />

Sie selbst brauchen keine Einbußen zu<br />

befürchten, da Sie in diesem Falle den<br />

sogenannten Mutterschutzlohn bekommen,<br />

der mindestens ihrem vorherigen<br />

Durchschnittslohn entspricht.<br />

Auch Urlaubsansprüche verfallen<br />

während dieser Zeit nicht.<br />

Zu welchen Leistungen ist die<br />

gesetzliche Krankenkasse während<br />

der Schwangerschaft verpflichtet?<br />

Sie zahlt alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen,<br />

Betreuung durch<br />

Ärzte und Hebammen und kommt für<br />

benötigte Medikamente auf. Sie trägt<br />

die Kosten der stationären Entbindung.<br />

Schwanger <strong>im</strong> Job<br />

Fragen und Antworten zum Thema Schwangerschaft und Berufstätigkeit<br />

Während der Mutterschutzzeit, die<br />

sechs Wochen vor der Geburt beginnt<br />

und acht Wochen nach der Geburt<br />

endet, teilt sich in der Regel die<br />

Krankenkasse das Mutterschaftsgeld<br />

mit Ihrem Arbeitgeber. Ab der 13.<br />

Schwangerschaftswoche kann es für<br />

Sie je nach Verdienst möglich sein,<br />

eine Erstausstattung für ihr Baby zu<br />

beantragen. Den Antrag erhalten Sie<br />

bei uns in der Beratungsstelle und wir<br />

helfen Ihnen gegebenenfalls be<strong>im</strong> Ausfüllen.<br />

Schon bald nach der Entbindung ist es<br />

an der Zeit für Sie, alle notwendigen<br />

Anträge zu stellen, um die gesetzlichen,<br />

finanziellen Leistungen zu beziehen.<br />

Da wäre zunächst einmal der<br />

Antrag auf Kindergeld. Dieser muss in<br />

schriftlicher Form erfolgen und wird bei<br />

der Familienkasse in Schwerin eingereicht:<br />

Lübecker Straße 205, 19059<br />

Schwerin, Tel.: 01801/546337. Sie<br />

müssen den Vordruck der Familienkasse<br />

verwenden.<br />

Für den Antrag auf Elterngeld benutzen<br />

Sie den Vordruck, den Sie be<strong>im</strong><br />

Landesamt für Gesundheit und<br />

Soziales in Schwerin abgeben. Anspruch<br />

auf Elterngeld haben alle Mütter<br />

und Väter, die ihre Kinder nach der<br />

Geburt selbst betreuen und erziehen,<br />

nicht mehr als 30 Stunden die Woche<br />

erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in<br />

einem Haushalt leben und ihren ge-<br />

Melanie Eichler (links) und Urte Schuldt helfen gerne weiter / Foto: pro familia<br />

wöhnlichen Aufenthalt in Deutschland<br />

haben.<br />

Die Elternzeit, welche nach dem<br />

Ende der Mutterschutzzeit beginnt<br />

(acht Wochen nach der Geburt)<br />

können Sie individuell planen und bis<br />

zur Vollendung des dritten Lebensjahres<br />

Ihres Kindes ausdehnen.<br />

Eine Zust<strong>im</strong>mung Ihres Arbeitgebers<br />

benötigen Sie nicht, jedoch muss der<br />

Arbeitgeber mindestens sieben<br />

Wochen vor Beginn der geplanten<br />

Elternzeit benachrichtigt werden.<br />

Während der gesamten Zeit besteht<br />

besonderer Kündigungsschutz.<br />

Melanie Eichler<br />

pro familia Ludwigslust<br />

<strong>Familienfüchse</strong> 1/2010 – 14

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