Familienfüchse im Abo
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Was werdende Eltern wissen und beachten sollten<br />
Für die meisten Frauen oder Paare<br />
ist Schwangerschaft eine turbulente<br />
Zeit. Freudige Erwartungen begleiten<br />
die werdenden Eltern dabei ebenso,<br />
wie viele Fragen. Die Beratungsstelle<br />
pro familia in Ludwigslust gibt die<br />
wichtigsten Informationen zum<br />
Thema.<br />
Inwieweit n<strong>im</strong>mt die Schwangerschaft<br />
Einfluss auf die berufliche<br />
Situation und welche Rechte gibt es<br />
<strong>im</strong> jeweiligen betrieblichen Umfeld?<br />
Konkrete Regelungen hierzu finden<br />
sich <strong>im</strong> Mutterschutzgesetz, das für alle<br />
erwerbstätigen, schwangeren Frauen<br />
gilt, die in der Bundesrepublik Deutschland<br />
in einem Arbeitsverhältnis stehen,<br />
auch wenn es sich um eine geringfügige-<br />
oder eine Teilzeitbeschäftigung<br />
handelt. Voraussetzung: der Arbeitgeber<br />
wurde über die Schwangerschaft<br />
informiert.<br />
Ab dann muss er dafür sorgen, dass<br />
Sie unter entsprechend angemessenen<br />
Bedingungen arbeiten, z.B. keine körperlich<br />
schweren Arbeiten mehr, kein<br />
Muss für Akkord- und Fließbandtätigkeiten<br />
oder keine Dienste, die nachts,<br />
sonn- und feiertags stattfinden. Kann<br />
der Arbeitgeber diese Bedingungen<br />
nicht einrichten, hat er die Möglichkeit<br />
unter Mithilfe des Gewerbeaufsichtsamtes<br />
ein sogenanntes Beschäftigungsverbot<br />
auszusprechen.<br />
Dieses schließt Sie dann für den Rest<br />
der Schwangerschaft von der Arbeit<br />
aus.<br />
Die entstehenden Kosten erhält der<br />
Arbeitgeber durch ein Umlageverfahren<br />
der Krankenkasse erstattet und auch<br />
Sie selbst brauchen keine Einbußen zu<br />
befürchten, da Sie in diesem Falle den<br />
sogenannten Mutterschutzlohn bekommen,<br />
der mindestens ihrem vorherigen<br />
Durchschnittslohn entspricht.<br />
Auch Urlaubsansprüche verfallen<br />
während dieser Zeit nicht.<br />
Zu welchen Leistungen ist die<br />
gesetzliche Krankenkasse während<br />
der Schwangerschaft verpflichtet?<br />
Sie zahlt alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen,<br />
Betreuung durch<br />
Ärzte und Hebammen und kommt für<br />
benötigte Medikamente auf. Sie trägt<br />
die Kosten der stationären Entbindung.<br />
Schwanger <strong>im</strong> Job<br />
Fragen und Antworten zum Thema Schwangerschaft und Berufstätigkeit<br />
Während der Mutterschutzzeit, die<br />
sechs Wochen vor der Geburt beginnt<br />
und acht Wochen nach der Geburt<br />
endet, teilt sich in der Regel die<br />
Krankenkasse das Mutterschaftsgeld<br />
mit Ihrem Arbeitgeber. Ab der 13.<br />
Schwangerschaftswoche kann es für<br />
Sie je nach Verdienst möglich sein,<br />
eine Erstausstattung für ihr Baby zu<br />
beantragen. Den Antrag erhalten Sie<br />
bei uns in der Beratungsstelle und wir<br />
helfen Ihnen gegebenenfalls be<strong>im</strong> Ausfüllen.<br />
Schon bald nach der Entbindung ist es<br />
an der Zeit für Sie, alle notwendigen<br />
Anträge zu stellen, um die gesetzlichen,<br />
finanziellen Leistungen zu beziehen.<br />
Da wäre zunächst einmal der<br />
Antrag auf Kindergeld. Dieser muss in<br />
schriftlicher Form erfolgen und wird bei<br />
der Familienkasse in Schwerin eingereicht:<br />
Lübecker Straße 205, 19059<br />
Schwerin, Tel.: 01801/546337. Sie<br />
müssen den Vordruck der Familienkasse<br />
verwenden.<br />
Für den Antrag auf Elterngeld benutzen<br />
Sie den Vordruck, den Sie be<strong>im</strong><br />
Landesamt für Gesundheit und<br />
Soziales in Schwerin abgeben. Anspruch<br />
auf Elterngeld haben alle Mütter<br />
und Väter, die ihre Kinder nach der<br />
Geburt selbst betreuen und erziehen,<br />
nicht mehr als 30 Stunden die Woche<br />
erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in<br />
einem Haushalt leben und ihren ge-<br />
Melanie Eichler (links) und Urte Schuldt helfen gerne weiter / Foto: pro familia<br />
wöhnlichen Aufenthalt in Deutschland<br />
haben.<br />
Die Elternzeit, welche nach dem<br />
Ende der Mutterschutzzeit beginnt<br />
(acht Wochen nach der Geburt)<br />
können Sie individuell planen und bis<br />
zur Vollendung des dritten Lebensjahres<br />
Ihres Kindes ausdehnen.<br />
Eine Zust<strong>im</strong>mung Ihres Arbeitgebers<br />
benötigen Sie nicht, jedoch muss der<br />
Arbeitgeber mindestens sieben<br />
Wochen vor Beginn der geplanten<br />
Elternzeit benachrichtigt werden.<br />
Während der gesamten Zeit besteht<br />
besonderer Kündigungsschutz.<br />
Melanie Eichler<br />
pro familia Ludwigslust<br />
<strong>Familienfüchse</strong> 1/2010 – 14