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Elternratgeber - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...

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02 G r e m i e nKlassenkonferenz /HalbjahreskonferenzDie Klassenkonferenz (§ 61) soll die Zusammenarbeitvon Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern inder einzelnen Klasse fördern.Die Transparenz der Entscheidungsabläufe erleichtertdie Akzeptanz der pädagogischen Arbeit in der Schule.Die Klassenkonferenz berät über die fachliche <strong>und</strong> pädagogischeKoordination der Arbeit der Fachlehrerinnen<strong>und</strong> Fachlehrer <strong>und</strong> ermöglicht den Austausch, Beratungen,Abstimmungen <strong>und</strong> Vereinbarungen der Beteiligten.Die Klassenkonferenz tagt mindestens zweimal imSchuljahr.Den Vorsitz für diese Klassenkonferenz hat die Klassenleitung,außer bei Ordnungsmaßnahmen(§ 49 Abs. 6 – siehe auch Seite 64).Neben der Klassenleitung gehören stimmberechtigt zurKlassenkonferenz (§ 61)> die Schulleitung,> die unterrichtenden Lehrkräfte,> die Klassenelternvertretung,> die Klassenschülervertretung ab Jahrgangsstufe 4Falls nicht im Klassenverband unterrichtet wird, wie inder gymnasialen Oberstufe, übernimmt die Halbjahreskonferenzdie Aufgaben der Klassenkonferenz. Bei klassenübergreifendenAngelegenheiten können mehrereKlassenkonferenzen durch den Beschluss der Schulkonferenzzusammengelegt werden.Die Schulkonferenz (§ 53 – siehe auch Seite 21) entscheidetüber:> die Gr<strong>und</strong>sätze der Durchführung von Klassenkonferenzen,> die Zusammensetzung der Klassenkonferenz, abweichendvon § 61 Abs. 2,> die Gr<strong>und</strong>sätze für soziale Maßnahmen (§ 49 Abs. 2.)Die Aufgaben der Klassenkonferenz /Halbjahreskonferenz> Zu Beginn eines Schuljahres entscheidet sie über dieVerteilung <strong>und</strong> die Termine der schriftlichen Lernerfolgskontrollen.> Absprachen zum Umgang mit Hausaufgaben,> Absprachen über die Inhalte, die Organisation<strong>und</strong> Koordination des Unterrichts in den einzelnenFächern,> ergänzende Zusammenführung unterschiedlicherErziehungsstile,> Kriterien für die Bewertung der schriftlichen <strong>und</strong>mündlichen Leistungen,> Absprache <strong>und</strong> Aufstellung von einheitlichen Regeln,> Umgang <strong>und</strong> Definition von Erziehungsmaßnahmen,> Vorbereitung von Klassen- bzw. Studienfahrten,> Gestaltung von ProjekttagenWie <strong>und</strong> wann wird die Klassenkonferenzeinberufen?Die Klassenkonferenz wird von der Klassenlehrerin oderdem Klassenlehrer einberufen. Sitzungen sollen durchdie rechtzeitige Übersendung einer Tagesordnung vorbereitet<strong>und</strong> so terminiert werden, dass auch außerhalbder Schule berufstätige Mitglieder teilnehmen können(§ 103).G ElternfortbildungiG Material KlassenelternvertretungiG „Rat <strong>und</strong> Tat“ (Erziehungskonflikte in der Schule)i14 E l t e r n r a t g e b e r 2 0 1 2

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