04 R a t u n d T a tDie gesetzliche Schüler-UnfallversicherungSchülerinnen <strong>und</strong> Schüler an allgemein- <strong>und</strong> berufsbildendenSchulen sind vom ersten Schultag an automatisch<strong>und</strong> beitragsfrei in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherungversichert. Trägerin der Schüler-Unfallversicherungist die Unfallkasse Nord.Bei allen Tätigkeiten, die mit dem Schulbesuch eng zusammenhängen,sind die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler versichert.Zum Beispiel während des Unterrichts, in denPausen <strong>und</strong> bei sonstigen Veranstaltungen in Regie derSchule (Ausflüge, Schulfest, Sportfest etc.). Die Wegezur Schule, zu Schulveranstaltungen <strong>und</strong> zurück nachHause sind ebenfalls versichert.Gut zu wissen:Unfallversicherungsschutz bei SchulfahrtenBei Schulfahrten besteht Unfallversicherungsschutz beiallen Aktivitäten, die zum pädagogischen Programmder Schulfahrt gehören. Zum Beispiel die Teilnahme angeplanten Besichtigungen <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten (Badeausflug,Volleyballturnier <strong>und</strong> Ähnliches). Auch pädagogischeErk<strong>und</strong>ungsaufträge gehören dazu.Achtung: Unbeaufsichtigte Freizeitaktivitäten der Schülerinnen<strong>und</strong> Schüler sind nicht versichert, ebenso Essen,Trinken <strong>und</strong> Schlafen (eigenwirtschaftliche Tätigkeiten).Im Falle eines Unfallssorgt die Unfallkasse Nord für eine frühzeitige <strong>und</strong> wirksameHeilbehandlung, falls notwendig, lebenslang. Sieträgt die Kosten für die Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten<strong>und</strong> in Krankenhäusern, die Versorgung mit Arzneien,Heil- <strong>und</strong> Hilfsmitteln, die Pflege zu Hause oderin einer Pflegeeinrichtung. Die Leistungen zur Heilbehandlungsind zuzahlungsfrei. Bei schweren Unfallfolgenwerden alle pädagogischen Maßnahmen getroffen, umdem verletzten Kind eine seinen Fähigkeiten angemesseneschulische sowie spätere berufliche Ausbildung zuermöglichen. Achtung: Schmerzensgeld <strong>und</strong> Ersatz vonSachschäden gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichenSchüler-Unfallversicherung.Auch Eltern sind versichertEltern, die Aufgaben für die Schule übernehmen, sind imRahmen ihres Engagements ebenfalls beitragsfrei beider Unfallkasse versichert. Zum Beispiel, wenn sie alsgewählte Elternvertreterinnen <strong>und</strong> -vertreter an Elternratssitzungenteilnehmen oder die Lehrkräfte bei Ausflügenetc. bei der Aufsicht unterstützen. Tipp: Lassen Siesich bei Ausflügen etc. ausdrücklich <strong>und</strong> schriftlich vonder Schulleitung als unterstützende Kraft benennen.Ges<strong>und</strong> <strong>und</strong> sicher lernenPrävention <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz sind die zentralenAufgaben der Unfallkasse, denn Schülerinnen <strong>und</strong> Schülersollen ges<strong>und</strong> <strong>und</strong> sicher lernen. Die Unfallkasseüberwacht die Schulen <strong>und</strong> arbeitet eng mit Leitungs<strong>und</strong>Lehrkräften <strong>und</strong> Elternvertretungen zusammen.Die Unfallkasse Nord> berät bei der Gestaltung von Pausenhöfen, -hallen,Cafeterien <strong>und</strong> bei der Einrichtung von Fachräumen<strong>und</strong> Sporthallen,> berät zum Thema Lärm inkl. Lärmampel, die kostenfreifür vier Wochen zur Verfügung gestellt wird,> leistet eine Anschubfinanzierung für Fahrradwerkstättenin Schulen,> unterstützt Streitschlichterprogramme der Behördefür Schule <strong>und</strong> Berufsbildung,<strong>und</strong> mehr zu unseren Leistungen finden Sie unter:www.uk-nord.de.l Unfallkasse Nord,Spohrstraße 222083 HamburgTel 040. 271 53 0l PräventionstelefonTel 040. 27 15 32 31,Fax 040. 271 53 10 00ukn@uk-nord.de,www.uk-nord.deWenn ein Unfall passiert ist:> Die Schule muss den Unfall der Unfallkasse melden.> Sie brauchen dem Arzt oder dem Krankenhauslediglich mitzuteilen, dass Ihr Kind einen Schulunfallerlitten hat.> Arzt oder Krankenhaus rechnen direkt mit derUnfallkasse ab, deshalb brauchen Sie Ihre Krankenversicherungskarteoder Ihre Unterlagen zu Ihrerprivaten Versicherung nicht.> Sollten der Unfallkasse noch Angaben von Ihnenfehlen, wird sie sich an Sie wenden.74E l t e r n r a t g e b e r 2 0 1 2
R a t u n d T a t 04Schulinformationszentrum (SIZ)<strong>und</strong> InformationszentrumHIBB* (IZ-HIBB)Das SIZ <strong>und</strong> das IZ-HIBB sind Service-Einrichtungen derBehörde für Schule <strong>und</strong> Berufsbildung <strong>und</strong> bieten Informationen<strong>und</strong> Beratung für Eltern, Schülerinnen <strong>und</strong>Schüler <strong>und</strong> für die schulinteressierte Öffentlichkeit zuallen Fragen r<strong>und</strong> um das Thema »Schule in Hamburg« –von A wie Abendschule bis Z wie Zeugnis.Zu den Serviceleistungen gehören unter anderemfür Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in allgemeinbildendenSchulen:> Informationen <strong>und</strong> Beratung über schulischebildungsgänge> Bewertung von Schulabschlüsse aus anderenb<strong>und</strong>esländern sowie die Anerkennung derFachhochschulreife> Anmeldung zu externen Prüfungen des Ersten <strong>und</strong>Mittleren allgemeinbildenden Schulabschlusses, desAbiturs sowie zu Abschlüssen der beruflichen Schulen> Anmeldung zur Ergänzung Latinum/Graecum> Bewertung ausländischer Bildungsnachweise> Beratung <strong>und</strong> Aufnahme schulpflichtiger Kinder<strong>und</strong> Jugendlicher ohne Deutschkenntnisse ininternationalen Vorbereitungsklassen derallgemeinbildenden Schulen> Ausfertigung von Zeugniszweitschriften <strong>und</strong>Schulbesuchsbescheinigungen in besonderen Fällen,zum Beispiel für die Rentenversicherung> Beratung gewählter Eltern- <strong>und</strong> Schülervertretungenbei allen Fragen zur Mitgestaltung von Schule, sei esin der Klasse, im Eltern- bzw. im Schülerrat oder inder Schulkonferenz.für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in Beruflichen Schulen:> Information <strong>und</strong> Beratung über schulische Bildungsgänge,> Beratung <strong>und</strong> Aufnahme schulpflichtiger Jugendlicherohne deutsche Sprachkenntnisse in dasBerufsvorbereitungsjahr <strong>und</strong> das Vorbereitungsjahrfür Migratinnen <strong>und</strong> Migranten,> Beratung von Jugendlichen mit sonderpädagogischemFörderbedarf,> Beratung von schulpflichtigen Schwangeren <strong>und</strong>jungen Müttern,> Anmeldung zur externen Prüfung für den erstenallgemeinbildenden Schulabschluss in der Berufsvorbereitungsschule.schulinformationszentruml Behörde für Schule <strong>und</strong> BerufsbildungSchulinformationszentrum (SIZ) <strong>und</strong>Informationszentrum-HIBBHamburger Straße 125a22083 HamburgTel 040. 428 99 22 11 (SIZ)Tel 040. 428 63 19 33 (HIBB)Fax 040. 428 63 46 20schulinformationszentrum@bsb.hamburg.deinformationszentrum@hibb.hamburg.dewww.hibb.hamburg.dewww.hamburg.de/sizÖffnungszeiten:Mo. <strong>und</strong> Di. 9.00 – 17.00 UhrMittwoch 9.00 – 13.00 UhrDonnerstag 10.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 13.00 UhrShopping-CenterHamburger MeileAdolph-Schönfelder-Str.Hamburger StrasseRichtungInnenstadtschulinformationszentrumWa g n e r S t r .Hamburger StrasseU3hamburgerStraSSe 125ahamburgerStraSSe* Hamburger Institut für Berufliche BildungE l t e r n r a t g e b e r 2 0 1 275