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Elternratgeber - Landesinstitut für Lehrerbildung und ...

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03 E l t e r n u n d S c h u l eSchulprogramme <strong>und</strong> Ziel- <strong>und</strong>Leistungsvereinbarungen zwischenSchule <strong>und</strong> SchulaufsichtDas Hamburgische Schulgesetz (§ 51) verpflichtet alleSchulen, Schulprogramme zu erarbeiten, in denen „diebesonderen Ziele, Schwerpunkte <strong>und</strong> Organisationsformenihrer pädagogischen Arbeit sowie Kriterien für die„Zielerreichung“ festgelegt werden.Zu den Festlegungen des Schulprogramms können beispielsweisegehören:> besondere didaktisch-methodische Schwerpunkte imUnterricht (z. B. Formen individualisierten Lernens),> die Umsetzung fächerübergreifender Aufgaben(z. B. Berufsorientierung oder Suchtprävention),> die zeitlichen Strukturen des Schultages(z. B. St<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Pausenordnung, Rhythmisierung),> besondere Maßnahmen zur Förderung spezifischerSchülergruppen (z. B. Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler mitLernschwierigkeiten oder besonderen Begabungen,behinderte oder von Behinderung bedrohte Schülerinnen<strong>und</strong> Schüler oder mehrsprachig aufwachsendeKinder <strong>und</strong> Jugendliche),> besondere Formen der Schülermitwirkung(z. B. Einführung von Schülerfeedbackverfahren),> die Kooperation mit anderen Schulen <strong>und</strong> Einrichtungendes Stadtteils (z. B. Vernetzung mit Partnern inder Region im Rahmen von Ganztagsschule).Die zentralen Vorhaben der Schul- <strong>und</strong> Unterrichtsentwicklungwerden im Rahmen von Ziel- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarungenzwischen Schule <strong>und</strong> Schulaufsichtfestgelegt. Gemäß § 53 des Schulgesetzes kommt derSchulkonferenz dabei die Aufgabe zu, über Gr<strong>und</strong>sätzeder Qualitätsentwicklung zu entscheiden sowie demAbschluss der Ziel- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarung zuzustimmen.Die Zielerreichung wird mit der Aufsicht reflektiert,bei Bedarf kommt es zu einer Nachsteuerung durch dieAufsicht. Der Schulkonferenz sollte Gelegenheit zur Information<strong>und</strong> Mitwirkung gegeben werden.Über die Durchführung von konkreten Maßnahmen zurUmsetzung des Schulprogramms wird in der Lehrerkonferenzberaten <strong>und</strong> ein Beschluss gefasst. Das Projektmanagementliegt an größeren Schulen meist inden Händen einer Steuergruppe, an kleineren Schulenwerden einzelne Funktionsträger oder Lehrkräfte beauftragt.Die Implementierung wird an Arbeitsgruppen odereinzelne Personen delegiert. Der Erfolg der Maßnahmensoll gemäß § 51 Abs. 3 <strong>und</strong> § 100 des Schulgesetzesdurch interne Evaluationen überprüft werden.Bei der Entwicklung <strong>und</strong> Fortschreibung des Schulprogrammssowie bei der Umsetzung <strong>und</strong> Evaluation derMaßnahmen stellt es eine gute Praxis dar, der Schulkonferenz<strong>und</strong> dem Elternrat ausreichend Gelegenheit zurDiskussion zu geben, Anregungen aus der Schulgemeinschaftaufzugreifen <strong>und</strong> über den Fortgang von Maßnahmen<strong>und</strong> deren Ergebnisse Bericht zu erstatten.Elternvertreter sollten in den Gremien aus gegebenemAnlass (z. B. Abschluss einer Ziel- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarung,Vorlage eines Schulinspektionsberichts), imRahmen der Betroffenheit durch besondere Maßnahmen(z. B. Modellversuch in einer Klassenstufe) <strong>und</strong> auch aufregelhafter Basis (etwa zu Beginn <strong>und</strong> Ende des Schuljahrs)Fragen nach den Schwerpunkten des Schulprogramms,nach aktuellen Entwicklungsmaßnahmen, nachErgebnissen von Maßnahmen <strong>und</strong> dem Grad der Zielerreichungstellen.Bei der Agentur für Schulberatung können SchulenUnterstützung für ihre Entwicklungsvorhaben finden:l Agentur für Schulberatung im LILeitung: Angela KlingFelix-Dahn-Straße 320357 Hamburg040 - 42 88 42 – 600www.li.hamburg.de/agenturG Elternfortbildungi40 E l t e r n r a t g e b e r 2 0 1 2

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