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Ausgabe 02/2011 - Golf am Niederrhein

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eGeleCKe<br />

der zähler ist kein Schiedsrichter!<br />

noch mal neu vom abschlag? Erhard Wetterich<br />

Fall 1<br />

Lars hat seinen Ball mit dem Abschlag<br />

in dichtes Unterholz befördert, wo<br />

man ihn nach kurzer Suchzeit auch<br />

findet, allerdings sehr ungünstig und<br />

schwer zu spielen. Lars erklärt den<br />

Ball für unspielbar, nimmt ihn auf<br />

und lässt ihn an günstigerer Stelle<br />

fallen. Da meldet sich sein Zähler<br />

Sven und sagt, Lars habe vor dem<br />

Fallenlassen nicht korrekt mit einem<br />

Schläger die erlaubten zwei Schlägerlängen<br />

ausgemessen, was schon mal<br />

1 Strafschlag koste, außerdem läge<br />

der Ball jetzt auch weiter als erlaubt<br />

vom ursprünglichen Punkt entfernt.<br />

Lars misst nach und stellt fest, dass<br />

der Ball tatsächlich nicht innerhalb<br />

der vorgeschriebenen zwei Schlägerlängen<br />

fallen gelassen worden ist.<br />

Er nimmt den Ball auf und erkennt<br />

dann, dass bei korrektem Fallenlassen<br />

der Ball völlig unspielbar im Gebüsch<br />

läge. Er legt den Ball im Einverständnis<br />

von Sven zurück an die ursprüngliche<br />

Stelle. Von dort schlägt er den<br />

Ball quer auf das Fairway und locht<br />

schließlich mit vier weiteren Schlägen<br />

ein und lässt sich eine „7“ notieren.<br />

Bei Abgabe der Scorekarte fragt er<br />

vorsichtshalber die Spielleitung, ob<br />

ein zusätzlicher Strafschlag hinzu<br />

komme, weil er den Ball für unspielbar<br />

erklärt habe. Immerhin habe er ja<br />

Regel 28 nicht in Anspruch genommen<br />

und von der ursprünglichen<br />

Stelle gespielt. Außerdem habe sein<br />

Zähler dem Verfahren ja zugestimmt.<br />

Wird die Spielleitung die „7“ akzeptieren?<br />

Antwort: Vorab sei gesagt, dass es<br />

völlig belanglos ist, ob der Zähler dem<br />

Verfahren zugestimmt hat. Der Zähler<br />

ist nicht Schiedsrichter. Er ist zum<br />

Zählen und Aufschreiben da, nicht<br />

aber dazu berechtigt, Regelentscheidungen<br />

zu treffen! Fehlerhaftes Ver-<br />

halten eines Spielers wird also nicht<br />

durch Aussagen des Zählers gedeckt.<br />

Aber gehen wir der Reihe nach. Hat<br />

sich Lars einen Strafschlag eingehandelt,<br />

weil er vor dem Fallenlassen<br />

nicht erst mit einem Schläger<br />

ausgemessen hatte? Nein, hat er<br />

nicht. Vorgeschrieben ist nur, dass<br />

je nach Regel innerhalb einer oder<br />

zweier Schlägerlängen der Ball fallengelassen<br />

werden muss. An keiner<br />

Stelle steht im Regelbuch, dass vorher<br />

gemessen werden muss. Wie der<br />

vorliegende Fall zeigt, ist ein vorheriges<br />

Ausmessen in kritischen Fällen<br />

aber empfehlenswert. Lars hat sich<br />

also nicht den von Sven rekl<strong>am</strong>ierten<br />

Strafschlag eingehandelt. Lars hätte<br />

jetzt nach Regel 20-6 (nicht korrekt<br />

fallen gelassenen Ball aufnehmen)<br />

seinen Fehler straflos korrigieren<br />

können. Das hat er aber nicht getan.<br />

Wie seine Aussage gegenüber der<br />

Spielleitung bestätigt, wollte er nicht<br />

mehr nach Regel 28 (unspielbarer<br />

Ball) verfahren, nachdem er erkannt<br />

hatte, dass der Ball bei korrektem<br />

Fallenlassen gar nicht mehr spielbar<br />

gewesen wäre. Durfte er aber seine<br />

Entscheidung rückgängig machen?<br />

Nein, das durfte er nicht mehr. Er hatte<br />

den Ball nach einer anwendbaren<br />

Regel (28) fallen gelassen, und d<strong>am</strong>it<br />

war der Ball gemäß Regel 20-4 nach<br />

dem Fallenlassen wieder „im Spiel“,<br />

und zwar unabhängig davon, ob der<br />

Ball korrekt und/oder an falscher Stelle<br />

fallengelassen worden war. Ab jetzt<br />

hätte er zwar noch eine der anderen<br />

in Regel 28 gegebenen Möglichkeiten<br />

anwenden können, nicht aber seine<br />

Entscheidung, den Ball für unspielbar<br />

zu erklären, rückgängig machen und<br />

den Ball an die ursprüngliche Stelle<br />

zurücklegen dürfen.<br />

D<strong>am</strong>it hat Lars also von falscher Stelle<br />

gespielt. Das kostet ihn gemäß Regel<br />

20-7 auf jeden Fall 2 Strafschläge<br />

nach der „anwendbaren Regel“.<br />

Anwendbare Regel ist hier Regel 28,<br />

die er nicht korrekt angewendet hat.<br />

Er ist allerdings disqualifiziert, wenn<br />

es sich um einen schwerwiegenden<br />

Verstoß gehandelt hat. Davon ist vorliegend<br />

auszugehen, da das Spielen<br />

vom falschen Ort Lars einen bedeutenden<br />

Vorteil gebracht hat (Anmerkung<br />

1 zu 20-7 c).<br />

Fall 2<br />

Nach dem Abschlag liegt der Ball in<br />

einem Gebüsch. Der Spieler versucht<br />

einen Schlag, der Schläger wird aber<br />

von Zweigen abgelenkt und verfehlt<br />

den Ball. Nunmehr erklärt der<br />

Spieler den Ball für unspielbar, und<br />

er erkennt, dass es die sinnvollste<br />

Lösung wäre, nochmals gemäß Regel<br />

28 a vom Abschlag zu spielen. Sein<br />

Mitbewerber meint, die Möglichkeit<br />

bestünde jetzt nicht mehr.<br />

Ist das richtig?<br />

Antwort Regel 28 a bietet die Wahl,<br />

nochmals so nahe wie möglich von<br />

der Stelle zu spielen, von der der Ball<br />

zuletzt „gespielt“ worden ist. Maßgebend<br />

ist, was die <strong>Golf</strong>regeln unter<br />

„gespielt“ verstehen. Eine Definition<br />

dieses Begriffs kennt das Regelbuch<br />

zwar nicht, aber darunter ist zu verstehen,<br />

dass der Ball dann als gespielt<br />

gilt, wenn man einen Schlag nach<br />

ihm ausgeführt hat, egal, ob man<br />

ihn dabei bewegt hat oder nicht. Und<br />

unter Schlag ist die Vorwärtsbewegung<br />

des Schlägers zu verstehen, die<br />

in der Absicht ausgeführt wird, nach<br />

dem Ball zu schlagen und ihn zu<br />

bewegen. Da der Spieler den Ball weg<br />

schlagen wollte, hat er ihn gespielt,<br />

und er kann nicht mehr zurück zum<br />

Abschlag.<br />

G LFA M NIEDERRHEIN<br />

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