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Charles Vögele Holding AG

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Corporate Governance416.2 EntscheidkompetenzenDer Verwaltungsrat legt die Basisentschädigung seinerMitglieder und der Konzernleitung sowie die variablenErfolgsanteile der Konzernleitung im Einklang mit den inZiff. 6.1 erläuterten Prinzipien nach freiem Ermessenfest. Die Auszahlung der variablen Entschädigung andie Konzernleitung erfolgt in bar nach Genehmigungdes Geschäftsabschlusses durch die Generalversammlung.Die Zuteilung der Optionen an Verwaltungsrat,Konzernleitung und Managementteam wird einmal imJahr vom Verwaltungsrat nach freiem Ermessen beschlossen.6.3 Entschädigungen an den VerwaltungsratDie Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine jährlicheBasisentschädigung in bar sowie Ersatz ihrerAuslagen (Pauschale für die Schweizer bzw. Ersatz derefffektiven Spesen für die ausländisch domiziliertenVerwaltungsratsmitglieder) und eine Zuteilung vonOptionen im Rahmen des bisherigen Aktienoptionsplans.Zusätzliche Leistungen eines Verwaltungsratsmitgliedsfür die Gesellschaft sind mit Einwilligung des Gesamtverwaltungsratsmöglich und werden mit einem Tagessatzvon EUR 3 000 bzw. CHF 3 500 abgegolten. SolcheZusatzleistungen wurden im Berichtsjahr von Dr. UllaErtelt und Prof. Dr. Matthias Freise erbracht (Details zurEntschädigung der Verwaltungsratsmitglieder sieheAnmerkung 38 des Finanzberichts, Konzernabschluss).6.4 Entschädigungen an die KonzernleitungIm Einklang mit der Salärpolitik von <strong>Charles</strong> <strong>Vögele</strong>besteht die Entschädigung der Konzernleitung auseinem fixen Basissalär mit garantiertem Bonus- undeinem variablen Erfolgsanteil sowie Sach- und Zusatzleistungen(insbesondere Geschäftsfahrzeug). Optionenwerden im bisherigen Rahmen zugeteilt. Details zurEntschädigung der Konzernleitung im Berichtsjahrsiehe Anmerkungen 38 des Finanzberichts, Konzernabschluss.Der Vorsitzende des Personal- und Entschädigungsausschussesüberprüft die Entschädigungder Konzernleitung regelmässig und empfiehlt demVer waltungsrat gegebenenfalls Anpassungen. DemCEO kommt bei der Festsetzung der Entschädigungder übrigen Konzernleitungsmitglieder ein Antragsrechtzu. Die Höhe der vom Verwaltungsrat nach freiem Ermessenfestgelegten fixen Entschädigung für Konzernleitungsmitgliederorientiert sich am Marktwert derPosition, an der Verantwortung, am effektiven Tätigkeitsumfangder Funktion und an der individuellen Leistung.Die variable Entschädigung orientiert sich grundsätzlichan den jährlich vom Verwaltungsrat festgelegten Unternehmenszielen, die für die gesamte ManagementstufeReferenzpunkt bilden.6.5 Kontrollwechsel und AbwehrmassnahmenWeder in den Statuten noch in den sonstigen Vereinbarungenoder Plänen finden sich Bestimmungenzu Kontrollwechseln oder Abwehrmassnahmen. DieArbeitsverträge mit Konzernleitungsmitgliedern enthaltenweder ungewöhnlich lange Kündigungsfristennoch Abgangsentschädigungen.6.6 Entschädigungen an ehemalige Verwaltungsrats-oder KonzernleitungsmitgliederDas im Berichtsjahr freigestellte Konzernleitungsmitgliederhielt die vertraglich vereinbarte Lohnzahlung,jedoch keine Abgangsentschädigung, zusätzliche Leistungenoder Vorteile. Die ausgetretenen Verwaltungsratsmitgliedererhielten ebenfalls keine Abgangsentschädigungen,zusätzlichen Leistungen oder Vorteile.6.7 Darlehen und KrediteDie Gesellschaft hat im Berichtsjahr weder früherennoch gegenwärtigen Mitgliedern des Verwaltungsratsund ihnen nahestehenden Personen bzw. solchen derKonzernleitung und ihnen nahestehenden PersonenSicherheiten, Darlehen, Vorschüsse oder Kredite gewährt.

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