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Mitteilungsblatt April 2009 (7.385 KB) - Markt Pyrbaum

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Vollzug Vollzug des des Baugesetzbuches Baugesetzbuches (BauGB) (BauGB)<br />

Aufstellung des Bebauungsplans „Seligenporten – Sportanlage<br />

SV Seligenporten“<br />

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

Der <strong>Markt</strong>rat des <strong>Markt</strong>es <strong>Pyrbaum</strong> hat am 19.03.<strong>2009</strong> die Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Seligenporten – Sportanlage SV Seligenporten“<br />

beschlossen.<br />

Das Bebauungsplangebiet ist wie folgt eingegrenzt:<br />

im Süden: Flurstraße auf Fl.-Nr. 123 der Gemarkung Seligenporten<br />

im Osten: Flurweg auf Flurstücknummer 133 der Gemarkung Seligenporten<br />

und landwirtschaftliche Flächen<br />

im Norden: Flurweg auf Flurstücknummer 412 der Gemarkung Seligenporten<br />

im Westen: Flurweg auf Flurstücknummer 412 der Gemarkung Seligenporten<br />

und folgende Grundstücke umfaßt:<br />

Flurstücknummern 130, 132 der Gemarkung Seligenporten und eine Teilfl<br />

ächen aus der Flurstücknummer 131 der Gemarkung Seligenporten.<br />

Es ist beabsichtigt, auf den von der Bauleitplanung umfassten Grundstücken<br />

ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sportgelände auszuweisen.<br />

Mit der Erarbeitung eines Planentwurfs und der Erstellung des Grünordnungsplanes<br />

wird die Planungsgemeinschaft Kunstmann und Hegemann<br />

aus Weißenburg beauftragt.<br />

Vorzeitige Bürgerbeteilgung:<br />

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sportanlage – SV Seligenporten“<br />

wurde am 19.03.<strong>2009</strong> vom <strong>Markt</strong>rat gebilligt. Dieser liegt in der Zeit<br />

vom 23.04.<strong>2009</strong> bis 22.05.<strong>2009</strong><br />

im Rathaus des <strong>Markt</strong>es <strong>Pyrbaum</strong> (<strong>Markt</strong>platz 1, 90602 <strong>Pyrbaum</strong>, Zimmer<br />

6) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht<br />

aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit<br />

zur Äußerung gegeben.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pyrbaum</strong>, 15. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

Guido Belzl<br />

1. Bürgermeister<br />

Bekanntmachungshinweise<br />

Neues aus dem <strong>Markt</strong>rat<br />

(Sitzung vom 19.3.<strong>2009</strong>)<br />

GV-Straße GV-Straße Seligenporten Seligenporten – –<br />

Schwarzach Schwarzach – – Reckenstetten:<br />

Reckenstetten:<br />

Vorstellung Vorstellung und und Genehmigung<br />

Genehmigung<br />

der der überarbeiteten überarbeiteten Planung Planung<br />

In der <strong>Markt</strong>ratssitzung vom 18. Februar <strong>2009</strong> wurde der Umfang der<br />

Baumaßnahme „Gemeindeverbindungsstraße Seligenporten - Schwarzach<br />

- Reckenstetten“ festgelegt. Dabei wurden mehrere Änderungs- bzw.<br />

Verbesserungsvorschläge diskutiert, die zwischenzeitlich vom Planungsbüro<br />

eingearbeitet und in der letzten Sitzung anhand der überarbeiteten<br />

Planung vorgestellt wurden.<br />

Dabei handelt es sich im Einzelnen um:<br />

a) Fahrbahnteiler am<br />

a. Ortsausgang Seligenporten (Richtung Schwarzach)<br />

b. Ortseingang Schwarzach (von Seligenporten her kommend) mit<br />

Überquerungshilfe<br />

c. Ortsausgang Schwarzach (Richtung Reckenstetten) und<br />

b) Verlegung des Gehweges im Ortsbereich von Schwarzach auf die<br />

östliche Straßenseite<br />

Der <strong>Markt</strong>rat billigte die aktualisierte Planung mit der Maßgabe, dass<br />

der vorgeschlagene Fahrbahnteiler am Ortsausgang von Seligenporten<br />

nicht in Höhe der letzten Wohnbebauung, sondern noch weiter Richtung<br />

Schwarzach verschoben wird.<br />

Die endgültige Planung liegt nun beim Straßenbauamt Regensburg zur<br />

fachlichen Prüfung, welche Voraussetzung für eine staatliche Förderung<br />

der Baumaßnahme ist. Sobald dann im Anschluss die Zustimmung der<br />

Regierung der Oberpfalz zum Baubeginn vorliegt, erfolgt die Ausschreibung<br />

der Maßnahme, die im Sommer dieses Jahres zur Ausführung kommen<br />

soll.<br />

Zwei Zwei Maßnahmen Maßnahmen zur zur Förderung Förderung über über<br />

das das Konjunkturpaket Konjunkturpaket II II beantragt<br />

beantragt<br />

Im Rahmen der Umsetzung des „Konjunkturpaketes II“ haben die Kommunen<br />

die Möglichkeit, für „zusätzliche“ und kurzfristig umsetzbare Baumaßnahmen<br />

Sonderförderungen zu beantragen; entsprechende Anträge<br />

waren möglichst bis 31.3.<strong>2009</strong>, spätestens aber bis 30.4.<strong>2009</strong> zu stellen.<br />

Schwerpunkt sind dabei „energetische“ Maßnahmen bei öffentlichen<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pyrbaum</strong> 2 <strong>April</strong> <strong>2009</strong>

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