Mitteilungsblatt April 2009 (7.385 KB) - Markt Pyrbaum
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Amtliche Bekanntmachungen<br />
Vollzug Vollzug des des Baugesetzbuches Baugesetzbuches (BauGB) (BauGB)<br />
Aufstellung des Bebauungsplans „Seligenporten – Sportanlage<br />
SV Seligenporten“<br />
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
Der <strong>Markt</strong>rat des <strong>Markt</strong>es <strong>Pyrbaum</strong> hat am 19.03.<strong>2009</strong> die Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes „Seligenporten – Sportanlage SV Seligenporten“<br />
beschlossen.<br />
Das Bebauungsplangebiet ist wie folgt eingegrenzt:<br />
im Süden: Flurstraße auf Fl.-Nr. 123 der Gemarkung Seligenporten<br />
im Osten: Flurweg auf Flurstücknummer 133 der Gemarkung Seligenporten<br />
und landwirtschaftliche Flächen<br />
im Norden: Flurweg auf Flurstücknummer 412 der Gemarkung Seligenporten<br />
im Westen: Flurweg auf Flurstücknummer 412 der Gemarkung Seligenporten<br />
und folgende Grundstücke umfaßt:<br />
Flurstücknummern 130, 132 der Gemarkung Seligenporten und eine Teilfl<br />
ächen aus der Flurstücknummer 131 der Gemarkung Seligenporten.<br />
Es ist beabsichtigt, auf den von der Bauleitplanung umfassten Grundstücken<br />
ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sportgelände auszuweisen.<br />
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfs und der Erstellung des Grünordnungsplanes<br />
wird die Planungsgemeinschaft Kunstmann und Hegemann<br />
aus Weißenburg beauftragt.<br />
Vorzeitige Bürgerbeteilgung:<br />
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sportanlage – SV Seligenporten“<br />
wurde am 19.03.<strong>2009</strong> vom <strong>Markt</strong>rat gebilligt. Dieser liegt in der Zeit<br />
vom 23.04.<strong>2009</strong> bis 22.05.<strong>2009</strong><br />
im Rathaus des <strong>Markt</strong>es <strong>Pyrbaum</strong> (<strong>Markt</strong>platz 1, 90602 <strong>Pyrbaum</strong>, Zimmer<br />
6) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht<br />
aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit<br />
zur Äußerung gegeben.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Pyrbaum</strong>, 15. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
Guido Belzl<br />
1. Bürgermeister<br />
Bekanntmachungshinweise<br />
Neues aus dem <strong>Markt</strong>rat<br />
(Sitzung vom 19.3.<strong>2009</strong>)<br />
GV-Straße GV-Straße Seligenporten Seligenporten – –<br />
Schwarzach Schwarzach – – Reckenstetten:<br />
Reckenstetten:<br />
Vorstellung Vorstellung und und Genehmigung<br />
Genehmigung<br />
der der überarbeiteten überarbeiteten Planung Planung<br />
In der <strong>Markt</strong>ratssitzung vom 18. Februar <strong>2009</strong> wurde der Umfang der<br />
Baumaßnahme „Gemeindeverbindungsstraße Seligenporten - Schwarzach<br />
- Reckenstetten“ festgelegt. Dabei wurden mehrere Änderungs- bzw.<br />
Verbesserungsvorschläge diskutiert, die zwischenzeitlich vom Planungsbüro<br />
eingearbeitet und in der letzten Sitzung anhand der überarbeiteten<br />
Planung vorgestellt wurden.<br />
Dabei handelt es sich im Einzelnen um:<br />
a) Fahrbahnteiler am<br />
a. Ortsausgang Seligenporten (Richtung Schwarzach)<br />
b. Ortseingang Schwarzach (von Seligenporten her kommend) mit<br />
Überquerungshilfe<br />
c. Ortsausgang Schwarzach (Richtung Reckenstetten) und<br />
b) Verlegung des Gehweges im Ortsbereich von Schwarzach auf die<br />
östliche Straßenseite<br />
Der <strong>Markt</strong>rat billigte die aktualisierte Planung mit der Maßgabe, dass<br />
der vorgeschlagene Fahrbahnteiler am Ortsausgang von Seligenporten<br />
nicht in Höhe der letzten Wohnbebauung, sondern noch weiter Richtung<br />
Schwarzach verschoben wird.<br />
Die endgültige Planung liegt nun beim Straßenbauamt Regensburg zur<br />
fachlichen Prüfung, welche Voraussetzung für eine staatliche Förderung<br />
der Baumaßnahme ist. Sobald dann im Anschluss die Zustimmung der<br />
Regierung der Oberpfalz zum Baubeginn vorliegt, erfolgt die Ausschreibung<br />
der Maßnahme, die im Sommer dieses Jahres zur Ausführung kommen<br />
soll.<br />
Zwei Zwei Maßnahmen Maßnahmen zur zur Förderung Förderung über über<br />
das das Konjunkturpaket Konjunkturpaket II II beantragt<br />
beantragt<br />
Im Rahmen der Umsetzung des „Konjunkturpaketes II“ haben die Kommunen<br />
die Möglichkeit, für „zusätzliche“ und kurzfristig umsetzbare Baumaßnahmen<br />
Sonderförderungen zu beantragen; entsprechende Anträge<br />
waren möglichst bis 31.3.<strong>2009</strong>, spätestens aber bis 30.4.<strong>2009</strong> zu stellen.<br />
Schwerpunkt sind dabei „energetische“ Maßnahmen bei öffentlichen<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Pyrbaum</strong> 2 <strong>April</strong> <strong>2009</strong>