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Geschäftsbericht 2012 - Jungheinrich

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10 | 11 Corporate-Governance-BerichtCorporate Governance bei <strong>Jungheinrich</strong>Aufsichtsrat und Vorstand berichten hiermit gemäßZiffer 3.10 des Deutschen Corporate GovernanceKodexes in seiner aktuellen Fassung vom15. Mai <strong>2012</strong> über die Corporate Governance bei<strong>Jungheinrich</strong>:Eine transparente, gute und verantwortungsvolleUnternehmensführung und Unternehmenskontrolle,die auf eine nachhaltige Wertsteige rungausgerichtet ist – was als Corporate Governancebezeichnet wird – steht bei <strong>Jungheinrich</strong> seitlangem „hoch im Kurs“. Für Vorstand und Aufsichtsratder <strong>Jungheinrich</strong> AG bildet der von der„Regierungskommission Deutscher CorporateGovernance Kodex“ zuletzt im Mai <strong>2012</strong> geänderteKodex eine Richtschnur und einen Orientierungsrahmenfür die konkrete Umsetzungeiner nachhaltigen, werteorientierten Unternehmensführung.Allerdings sind sich auch dieGremien der <strong>Jungheinrich</strong> AG bewusst, dass essich bei dem Kodex eben nur um einen empfehlendenOrientierungsrahmen handelt, von demin begründeten Fällen abgewichen werden kann.Durch die intensive Auseinandersetzung wirderst die gute, selbstbewusste und gleichzeitigselbstkritische Unternehmensführung erzeugt,die der Kodex als Leitbild verfolgt. <strong>Jungheinrich</strong>hat deswegen nicht alle Anregungen und Empfehlungendes Kodexes übernommen, sondernweicht an manchen Stellen bewusst und transparentnach außen hiervon ab. Gleichzeitig verfolgtdas Unternehmen eine offene Informationspolitikund eine hohe Transparenz im Hinblick auf diewesentlichen Unternehmensentscheidungen undden diesbezüglichen Entscheidungsfindungsprozessgegenüber den Anlegern und Kapitalmärkten,den Geschäftspartnern und der übrigenrelevanten Öffentlichkeit. Auch im Führungsleitbildvon <strong>Jungheinrich</strong> werden die Ziele einerwerteorientierten Unternehmensausrichtung alsFamilienunternehmen betont.Ausgangspunkt der Tätigkeit von Vorstandund Aufsichtsrat ist die klare Verteilung vonAufgaben, Rechten und Verantwortlichkeitenzwischen den drei Organen der Gesellschaft:Der vierköpfige Vorstand führt die Geschäftedes Unternehmens eigenständig und in eigenerVerantwortung. Der paritätisch aus sechs Mitgliedernder Anteilseigner und sechs Mitgliedernder Arbeitnehmer zusammengesetzte Aufsichtsratüberwacht die Geschäftsführung des Vorstandes.Er nimmt jedoch nicht ausschließlichÜberwachungsaufgaben wahr, sondern siehtsich in gleicher Weise als ständiger Berater desVorstandes bei der strategischen und operativenFührung zur Weiterentwicklung des Konzerns.Daraus folgen eingehende Diskussionen innerhalbund außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsratesund seiner Ausschüsse zur strategischenAusrichtung des Konzerns, aber auch zu einzelnenProjekten und Investitionsvorhaben. DieHauptversammlung schließlich ist das Forum,auf dem Aktionäre ihre Rechte ausüben können,und gleichzeitig ist sie das oberste Entschei­

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