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Geschäftsbericht 2012 - Jungheinrich

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14 | 15 Auf der jährlich stattfindenden ordentlichenHauptversammlung der <strong>Jungheinrich</strong> AG könnenalle Aktionäre ihre Rechte ausüben. Dabei wirddas Stimmrecht allein von den Stammaktionärenwahrgenommen, die sich dabei im Bedarfsfalleines Vertreters oder eines von der Gesellschaftbenannten Stimmrechtsvertreters bedienenkönnen. Für die Vorzugsaktionäre ist die Hauptversammlungdie Plattform zur Information undzur Diskussion über den Geschäftsverlauf mitanderen Aktionären, dem Vorstand und demAufsichtsrat. Zudem stehen der Vorstand undder Aufsichtsrat allen Aktionären für Fragen zurVerfügung.Allen Aktionären, Investoren, Analysten undder Öffentlichkeit werden die wichtigen Informationendes Unternehmens zeitnah und in gleicherWeise zugeleitet. Das Unternehmen nutzt hierzuauch vermehrt die Möglichkeiten der modernenKommunikationsformen, insbesondere das Internetin Form der Homepage der Gesellschaft.Der Abschlussprüfer war ausdrücklich beauftragt,den Vorsitzenden des Aufsichtsrates übermöglicherweise während seiner Prüfung auftretendeAusschluss- oder Befangenheitsgründeumgehend zu informieren. Im Berichtsjahr wareine solche Meldung nicht erforderlich. DerAbschlussprüfer ist des Weiteren verpflichtet,unmittelbar über alle für die Aufgabenerfüllungdes Aufsichtsrates wesentlichen Feststellungenund Vorkommnisse zu berichten, die dem Abschlussprüferwährend der Durchführung seinerPrüfungen zur Kenntnis gelangen. Diese Pflichtzur Information bezieht sich auch auf eventuelle,im Rahmen der Abschlussprüfung festgestellteAbweichungen der Unternehmenspraxis von dendurch Vorstand und Aufsichtsrat beschlossenenGrundsätzen im Rahmen der abgegebenen Erklärungzum Deutschen Corporate GovernanceKodex.VergütungsberichtBezüglich der Vergütungssystematik für denVorstand und den Aufsichtsrat wird auf die Darstellungim Konzernlagebericht verwiesen.Hamburg, den 15. März 2013AufsichtsratVorstand

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