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109 Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser,

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Rechtsprechung<br />

Allgemeines Vertragsrecht<br />

■ Landesarbeitsgericht Köln<br />

vom 15.11.2005, 9 Sa 487/05, Revision nicht zugelassen<br />

144. Annahmeverzug, Leiharbeitnehmer, §§ 615 S. 1, 296<br />

S. 1 BGB<br />

Im Leiharbeitsverhältnis tritt Annahmeverzug ein, wenn<br />

der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach beendetem Arbeitseinsatz<br />

keine neue Arbeit zuweist. Anderes kann nur<br />

gelten, wenn der Arbeitgeber Arbeit hat <strong>und</strong> diese zuweisen<br />

will, der Arbeitnehmer aber nicht erreichbar ist.<br />

■ Landesarbeitsgericht Köln<br />

vom 29.11.2005, 9 Sa 659/05, Revision nicht zugelassen<br />

145. Betriebsübergang, Steuerberatungspraxis, § 613a<br />

BGB<br />

Bei einer Steuerberaterpraxis gehören die Mandantenverträge<br />

zu den wesentlichen immateriellen Betriebsmitteln.<br />

■ Landesarbeitsgericht Köln<br />

vom 13.12.2005, 9 Sa 744/05, Revision nicht zugelassen<br />

146. Entgeltfortzahlung, Verschulden, Tätlichkeit, § 3<br />

Abs. 1 EFZG<br />

1. Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf<br />

eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen<br />

ist, ein Eigenverschulden des Arbeitnehmers<br />

vorliegt <strong>und</strong> deshalb kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach<br />

§ 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht, hängt von<br />

den Umständen des Einzelfalles ab (Anschluss an BAG, Urt. v.<br />

13.11.1974 – 5 AZR 54/74).<br />

2. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die Teilnahme an einer<br />

Schlägerei in der Regel selbstverschuldet ist.<br />

■ Landesarbeitsgericht Köln<br />

vom 14.02.2006, 9 Sa 1303/05, Revision nicht zugelassen<br />

147. Schadensersatz wegen Entzug einer Verdienstmöglichkeit,<br />

§§ 280 Abs. 1, 315, 317, 612 BGB<br />

1. Der Arbeitgeber – hier: ein Krankenhausträger- kann<br />

sich arbeitsvertraglich in zulässiger Weise verpflichten, dem<br />

Arbeitnehmer – hier: einem Oberarzt – zusätzliche Einnahmemöglichkeiten<br />

zu verschaffen – hier: Beteiligung an den<br />

Liquidationseinnahmen aus Wahlleistungen.<br />

2. Verletzt der Arbeitgeber diese Pflicht, dann schuldet er<br />

dem Arbeitnehmer nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen<br />

Vorschriften Schadensersatz, wobei hinsichtlich der<br />

Schadenshöhe u. U. (auch) auf die §§ 315 <strong>und</strong> 317 BGB<br />

Bedacht zu nehmen sein kann.<br />

■ Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />

vom 09.11.2005, 10 Sa 212/05, Revision nicht zugelassen<br />

138 02/07<br />

148. Barber-Urteil, Umsetzung, Auslegung Gesamtzusage,<br />

Art. 141 EG<br />

1. Zur Berechnung einer Betriebsrente unter Beachtung der<br />

Entscheidung des EuGH vom 17.05.1990 (Rs-C 262/88, AP<br />

Nr. 20 zu Art. 119 EWG-Vertrag-Barber).<br />

2. Eine in Form einer Gesamtzusage erteilte Versorgungsordnung<br />

verpflichtet den Arbeitgeber nur dann dazu, die auf<br />

die Betriebsrenten entfallenden gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge<br />

zu tragen, wenn sich ein entsprechender Verpflichtungswille<br />

der Versorgungsordnung eindeutig entnehmen<br />

lässt.<br />

■ Landesarbeitsgericht Niedersachen<br />

vom 13.01.2006, 10 Sa 1115/05 B, Revision nicht zugelassen<br />

149. Annahmeverzug, eingeschränkte Leistungsfähigkeit,<br />

§§ 297, 611, 615 BGB, § 81 IV SGB IX<br />

Zur Frage des Annahmeverzuges bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit<br />

eines schwerbehinderten Menschen im ungekündigten<br />

Arbeitsverhältnis.<br />

■ Landesarbeitsgericht Köln<br />

vom 22.09.2005, 10 Sa 1241/04, Revision nicht zugelassen<br />

150. Änderung Versorgungsordnung, § 1 BetrAVG Ablösung<br />

Art <strong>und</strong> Umfang des Eingriffs in Versorgungsanwartschaften,<br />

die sich aus einer in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen<br />

Rentenzusage mit monatlicher Rentenleistung ergeben, durch<br />

eine mittels Betriebsvereinbarung erfolgte Umstellung auf<br />

Kapitalleistungen sind ausschließlich am Verhältnismäßigkeitsgr<strong>und</strong>satz<br />

<strong>und</strong> Vertrauensschutz zu messen mit der<br />

Folge, dass die konkrete Änderung der Versorgungsordnung<br />

eine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen<br />

Gr<strong>und</strong> darstellen muss (im Anschluss an BAG, Urt. v.<br />

21.11.2000 – 3 AZR 91/00 – EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 26).<br />

■ Landesarbeitsgericht Düsseldorf<br />

vom 02.02.2006, 11 (7) Sa 687/05, Revision zugelassen<br />

151. Bestand Arbeitsverhältnis, § 4 S. 1 KSchG, §§ 611<br />

Abs. 1, 615 S. 1 BGB, §§ 322 Abs. 1, 311 Abs. 1 S. 1 ZPO<br />

Auch wenn der gegen einen falschen Arbeitgeber erhobenen<br />

Kündigungsschutzklage (§ 4 Satz 1 KSchG) durch rechtskräftiges<br />

Versäumnisurteil (§ 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 495<br />

ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG) stattgegeben worden ist, kann<br />

dieser „Arbeitgeber“ in einem gegen ihn geführten Prozess<br />

wegen Annahmeverzugslohns (§ 611 Abs. 1 BGB i.V.m. § 615<br />

Satz 1 BGB) für die Zeit nach Zugang einer außerordentlichen<br />

Kündigung auch unter Zugr<strong>und</strong>elegung der sog. erweiterten<br />

punktuellen Streitgegenstandstheorie des BAG (z.B. BAG, Urt.<br />

v. 25.03.2004 – 2 AZR 399/03 – EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit<br />

Nr. 4 m.w.N.) einwenden, es habe zwischen den Prozessparteien<br />

kein Arbeitsverhältnis bestanden.<br />

■ Landesarbeitsgericht Düsseldorf<br />

vom 28.09.2005, 11 (8) Sa 912/05, Revision zugelassen

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