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109 Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser,

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habe seine Verpflichtung zur Kosten sparenden Prozessführung<br />

verletzt, ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu erledigen.<br />

Rezensionen<br />

Pauly / Osnabrügge<br />

Handbuch Kündigungsrecht<br />

2. Auflage, Deutscher Anwaltverlag 2006, 1044 Seiten,<br />

geb<strong>und</strong>en, 88,00 EUR<br />

ISBN 978-3-8240-0815-5<br />

Nicht nur ausgewiesene Arbeitsrechtler können gute Beiträge<br />

zum Kündigungsrecht leisten; die Ergänzungen der Beiträge<br />

von Fachanwälten für Arbeitsrecht <strong>und</strong> Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

durch Spezialisten anderer Disziplinen (Versicherungsjuristen,<br />

Insolvenzrechtler etc.) bekommt einem arbeitsrechtlichen<br />

Handbuch gut. Finden sich 21 Autoren gut<br />

gemischt zusammen, um 1044 Seiten zu beschriften, entsteht<br />

jedenfalls schon einmal ein gewichtiges Werk.<br />

3 Seiten Inhaltsübersicht, 32 Seiten Inhaltsverzeichnis <strong>und</strong><br />

39 Seiten Stichwortverzeichnis weisen den Anspruch eines<br />

Handbuches aus, in dem zügig <strong>und</strong> systematisch Antworten<br />

auf aktuell zu behandelnde Fragen gef<strong>und</strong>en werden können.<br />

Unterstrichen wird der Handbuchcharakter durch zahlreiche<br />

Praxishinweise, Muster <strong>und</strong> Formulierungsbeispiele.<br />

Verlage scheinen allerdings ihre juristische <strong>Leser</strong>schaften<br />

doch etwas zu unterfordern, wenn sie ihre Autoren anhalten,<br />

die juristischen Kommentierungen auch stets in Praxisübersetzungen<br />

zu kredenzen – oder ist die Erheiterung des juristischen<br />

Praktikers intendiert, wenn er in einem „Praxishinweis“<br />

zur Beachtung der Klagefrist des Kündigungsschutzprozesses<br />

darauf hingewiesen wird, dass taktische Spielchen mit dem<br />

Ziel, den Kündigungsschutzprozess zu Lasten des Arbeitgebers<br />

in die Länge zu ziehen, bei Fristversäumung teuer<br />

werden könnten (§ 21 Rn 5), oder der „Praxishinweis“, dass ein<br />

Arbeitgebervertreter sich nicht mit einem „bestimmten Limit“<br />

in die Güteverhandlung schicken lassen sollte (§ 38 Rn 30),<br />

oder dass der Arbeitgebervertreter eine zu optimistische<br />

Erfolgseinschätzung der Verteidigung gegen die Kündigungsschutzklage<br />

durch eine kritische Distanz zu seinem<br />

Mandanten vermeiden könne (§ 38 Rn 20). Dem Rezensenten<br />

jedenfalls bereitete es viel Vergnügen, alle 1044 Seiten mit<br />

einem suchenden Blick nach Praxishinweisen durchzublättern<br />

<strong>und</strong> diese jeweils mit eigenen Erfahrungen abzugleichen.<br />

Würde man sich aber auf diese Vorgehensweise beschränken,<br />

ginge einem verloren, dass sämtliche Kapitel sehr kompakt<br />

<strong>und</strong> kompetent einen Überblick über die Rechtslage gewäh-<br />

■ Landesarbeitsgericht Köln<br />

vom 27.04.2006, 17 Ta (Kost) 6012/06<br />

02/07<br />

Rezensionen<br />

ren, wobei die Autoren sich notwendiger Weise an der ober<strong>und</strong><br />

höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert haben. Für<br />

Meinungsstreit ist Platz in Kommentaren, nicht aber in einem<br />

Handbuch. Es ist aber zu erwähnen, dass durchaus immer<br />

wieder versucht wurde, die unterschiedliche Sichtweise von<br />

Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter zu beleuchten.<br />

Handbücher können – ähnlich wie Kochbücher – der Kreativität<br />

abträglich sein. Faszinierend ist jedoch das Erlebnis, dass<br />

ausführliche Muster mit großer Variationsbreite auch zur Veränderung,<br />

Ergänzung <strong>und</strong> Neuformulierung, also juristischer<br />

Kreativität, anregen können.<br />

Den Autoren kann konzediert werden, dass sie ihrem Anspruch<br />

durchweg gerecht geworden sind, eine aktuelle,<br />

umfassende <strong>und</strong> praxistaugliche Arbeitshilfe zu erstellen. Die<br />

Ergänzung gegenüber der Vorauflage um nachvertragliches<br />

Wettbewerbsverbot, steuerliche Fragen <strong>und</strong> sozialversicherungsrechtliche<br />

Aspekte erhöht den Wert nicht unbeträchtlich.<br />

Brauchbar ist das Handbuch sowohl für den arbeitsrechtlichen<br />

Spezialisten <strong>und</strong> Fachanwalt für Arbeitsrecht, als auch<br />

ganz besonders für all diejenigen, die sich noch nicht so stark<br />

in arbeitsrechtliche Spezialfragen eingearbeitet haben. Die<br />

Anschaffung dieses Handbuchs ist in jedem Fall rentabel.<br />

Roland Gross<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leipzig<br />

Kleinmann/Meyer-Renkes<br />

Strategie <strong>und</strong> Taktik im Kündigungsschutzprozess<br />

Deutscher Anwaltverlag, Erstausgabe 2006, 253 Seiten,<br />

29,00 EUR<br />

ISBN 978-3-8240-0724-0<br />

Die Besprechung von „Strategie <strong>und</strong> Taktik im Kündigungsschutzprozess“<br />

in einer Zeitschrift der Fachanwälte für Arbeitsrecht<br />

erscheint auf den ersten Blick müßig, denn jeder Fachanwalt<br />

für Arbeitsrecht kämpft sich alltäglich durch die Höhen<br />

<strong>und</strong> Tiefen des Kündigungsschutzprozesses – oder musste vor<br />

seiner heutigen Spezialisierung dies mehrere Jahre lang tun.<br />

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