Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...
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<strong>Betrieblich</strong> <strong>unterstützte</strong> Kindertagespflege außerhalb<br />
und innerhalb des Betriebes<br />
In den letzten Jahren hat die Kindertagespflege einen<br />
Bedeutungszuwachs erhalten. Sie wird der Betreuung<br />
in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Soweit die<br />
Voraussetzungen des SGB VIII (Tagespflegeerlaubnis,<br />
Geeignetheitsprüfung) und des KiBiz erfüllt werden, ist<br />
eine öffentliche Förderung der Tageseltern im Rahmen<br />
des Landesfördersystems möglich. Die Landeszuschüsse<br />
für die Plätze in der Kindertagespflege gehen dabei<br />
an die örtlichen Jugendämter. Dort wird entschieden,<br />
ob die Mittel für die Qualifizierung oder die Absicherung<br />
der Tagesmütter und -väter eingesetzt werden.<br />
Der Betrieb kann durch die Gewährung des steuer- und<br />
sozialversicherungsfreien Zuschusses für die <strong>Kinderbetreuung</strong><br />
seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der<br />
Inanspruchnahme einer Tagesmutter/eines Tagesvaters<br />
finanziell unterstützen. Darüber hinaus kann er ihnen bei<br />
der Suche nach einer Kindertagespflege behilflich sein,<br />
z.B. eine Vermittlungs- und Beratungsagentur beauftragen<br />
oder mit dem örtlichen Jugendamt kooperieren.<br />
Das Kinderbildungsgesetz ermöglicht auch Kindertagespflegeplätze<br />
in Räumlichkeiten des Betriebes einzurichten.<br />
Es können bis zu fünf Kinder gleichzeitig von einer Tagesmutter/einem<br />
Tagesvater betreut werden. Die eigenen<br />
Kinder der Tagesmutter oder des Tagesvaters werden dabei<br />
nicht mitgezählt. Dabei können Zuschüsse des Landes<br />
für die Kindertagespflege genutzt werden. Der Betrieb<br />
kann Räumlichkeiten und die Ausstattung mit Mobiliar<br />
und Spielmaterial für eine Kindertagespflege bereitstellen<br />
und/oder die Bezahlung der Tagesmutter/des Tagesvaters<br />
übernehmen .<br />
Serviceangebote außerhalb der institutionellen<br />
Kindertagesbetreuung<br />
Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern zunehmend auch betrieblich <strong>unterstützte</strong><br />
oder finanzierte Betreuungsplätze für erweiterten Betreuungsbedarf<br />
(z.B. Betreuung unter Dreijähriger), Urlaubs-,<br />
Ausnahme- und/oder Notfallbetreuung. Hier sind<br />
zunehmend privatwirtschaftliche Dienstleister aktiv, die<br />
entsprechende Angebote für die Unternehmen machen.<br />
In diesen Fällen werden die Kinder der Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter in einer kindgerechten Einrichtung von<br />
ausgebildeten Fachkräften betreut.<br />
Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig:<br />
■ Eine betriebseigene oder von einem Teilbereich des<br />
Betriebs getragene Einrichtung bietet konstant eine<br />
bestimmte Platzzahl an.<br />
■ Ein freier Träger oder privatwirtschaftlicher Dienstleister<br />
erhält ein Budget, um eine bestimmte Anzahl von<br />
Ausnahmebetreuungsplätzen oder ein Betreuungsangebot<br />
außerhalb der üblichen Betreuungsleistungen<br />
und -zeiten kontinuierlich bereitzustellen.<br />
■ Eine Betreuungseinrichtung verkauft an Unternehmen<br />
„Notbetreuungskontingente“ – z.B. 50, 100<br />
oder mehr Tage pro Jahr, die tageweise in Anspruch<br />
genommen werden können.<br />
Die Kosten variieren in Abhängigkeit vom Umfang des<br />
Angebots und der Art der Organisation. Eine betriebseigene<br />
Einrichtung zur „Ausnahmebetreuung“ muss ab<br />
einem Platzangebot von sechs Kindern eine Betriebserlaubnis<br />
des Jugendamtes haben.<br />
Werden Tageskontingente oder Plätze reserviert, ist dies<br />
für das Unternehmen preisgünstiger und eine spätere<br />
Angebotserweiterung ist möglich.