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Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...

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<strong>Betrieblich</strong> <strong>unterstützte</strong> Kindertagespflege außerhalb<br />

und innerhalb des Betriebes<br />

In den letzten Jahren hat die Kindertagespflege einen<br />

Bedeutungszuwachs erhalten. Sie wird der Betreuung<br />

in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Soweit die<br />

Voraussetzungen des SGB VIII (Tagespflegeerlaubnis,<br />

Geeignetheitsprüfung) und des KiBiz erfüllt werden, ist<br />

eine öffentliche Förderung der Tageseltern im Rahmen<br />

des Landesfördersystems möglich. Die Landeszuschüsse<br />

für die Plätze in der Kindertagespflege gehen dabei<br />

an die örtlichen Jugendämter. Dort wird entschieden,<br />

ob die Mittel für die Qualifizierung oder die Absicherung<br />

der Tagesmütter und -väter eingesetzt werden.<br />

Der Betrieb kann durch die Gewährung des steuer- und<br />

sozialversicherungsfreien Zuschusses für die <strong>Kinderbetreuung</strong><br />

seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der<br />

Inanspruchnahme einer Tagesmutter/eines Tagesvaters<br />

finanziell unterstützen. Darüber hinaus kann er ihnen bei<br />

der Suche nach einer Kindertagespflege behilflich sein,<br />

z.B. eine Vermittlungs- und Beratungsagentur beauftragen<br />

oder mit dem örtlichen Jugendamt kooperieren.<br />

Das Kinderbildungsgesetz ermöglicht auch Kindertagespflegeplätze<br />

in Räumlichkeiten des Betriebes einzurichten.<br />

Es können bis zu fünf Kinder gleichzeitig von einer Tagesmutter/einem<br />

Tagesvater betreut werden. Die eigenen<br />

Kinder der Tagesmutter oder des Tagesvaters werden dabei<br />

nicht mitgezählt. Dabei können Zuschüsse des Landes<br />

für die Kindertagespflege genutzt werden. Der Betrieb<br />

kann Räumlichkeiten und die Ausstattung mit Mobiliar<br />

und Spielmaterial für eine Kindertagespflege bereitstellen<br />

und/oder die Bezahlung der Tagesmutter/des Tagesvaters<br />

übernehmen .<br />

Serviceangebote außerhalb der institutionellen<br />

Kindertagesbetreuung<br />

Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern zunehmend auch betrieblich <strong>unterstützte</strong><br />

oder finanzierte Betreuungsplätze für erweiterten Betreuungsbedarf<br />

(z.B. Betreuung unter Dreijähriger), Urlaubs-,<br />

Ausnahme- und/oder Notfallbetreuung. Hier sind<br />

zunehmend privatwirtschaftliche Dienstleister aktiv, die<br />

entsprechende Angebote für die Unternehmen machen.<br />

In diesen Fällen werden die Kinder der Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in einer kindgerechten Einrichtung von<br />

ausgebildeten Fachkräften betreut.<br />

Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig:<br />

■ Eine betriebseigene oder von einem Teilbereich des<br />

Betriebs getragene Einrichtung bietet konstant eine<br />

bestimmte Platzzahl an.<br />

■ Ein freier Träger oder privatwirtschaftlicher Dienstleister<br />

erhält ein Budget, um eine bestimmte Anzahl von<br />

Ausnahmebetreuungsplätzen oder ein Betreuungsangebot<br />

außerhalb der üblichen Betreuungsleistungen<br />

und -zeiten kontinuierlich bereitzustellen.<br />

■ Eine Betreuungseinrichtung verkauft an Unternehmen<br />

„Notbetreuungskontingente“ – z.B. 50, 100<br />

oder mehr Tage pro Jahr, die tageweise in Anspruch<br />

genommen werden können.<br />

Die Kosten variieren in Abhängigkeit vom Umfang des<br />

Angebots und der Art der Organisation. Eine betriebseigene<br />

Einrichtung zur „Ausnahmebetreuung“ muss ab<br />

einem Platzangebot von sechs Kindern eine Betriebserlaubnis<br />

des Jugendamtes haben.<br />

Werden Tageskontingente oder Plätze reserviert, ist dies<br />

für das Unternehmen preisgünstiger und eine spätere<br />

Angebotserweiterung ist möglich.

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