Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...
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Für die Finanzierung betrieblich <strong>unterstützte</strong>r <strong>Kinderbetreuung</strong><br />
sind die Kostenfaktoren und die Gegenfinanzierung<br />
aufzulisten. Zu den Kostenfaktoren zählen Miete,<br />
Personalkosten, Sach- und Betriebskosten sowie Investitionskosten<br />
für bauliche Maßnahmen und Ausstattung.<br />
Die Gegenfinanzierung setzt sich aus der öffentlichen<br />
Förderung und der Kostenbeteiligung durch die Eltern<br />
zusammen.<br />
Öffentliche Förderung der Betreuung in<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
<strong>Betrieblich</strong>e Einrichtungen können in Absprache mit dem<br />
örtlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt) in das Landesfördersystem<br />
aufgenommen werden. Sie müssen jedoch<br />
mit einem anerkannten Jugendhilfeträger zusammen<br />
arbeiten, die Plätze müssen von einem anerkannten<br />
Jugendhilfeträger angeboten werden und in der örtlichen<br />
Bedarfsplanung ausgewiesen sein (§§ 18 und 21 Abs.1<br />
KiBiz) – unabhängig davon, ob es sich um eine einzelbetriebliche<br />
Einrichtung, um eine Einrichtung in Koopera-<br />
Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung<br />
Kinderzahl Wöchentliche<br />
Betreuungszeit<br />
Kindpauschale in<br />
EUR<br />
tion mehrerer Betriebe oder um eine Elterninitiative in<br />
Form eines Trägervereins handelt.<br />
Der öffentliche Zuschuss erfolgt auf der Basis von sog.<br />
Kindpauschalen für Versorgungstypen. Diese richten<br />
sich an drei unterschiedlichen Gruppenformen aus (siehe<br />
Tabelle unten) und orientieren sich an der Dauer der<br />
Betreuungszeit. Der Landeszuschuss, der dem Jugendamt<br />
gewährt wird, beträgt abhängig von der Art des<br />
Trägers zwischen 38,5 und 30 Prozent der Kindpauschale<br />
für jedes Kind. Der kommunale Zuschuss für die<br />
Betreuungseinrichtung beträgt abhängig von der Art des<br />
Trägers zwischen 88 und 96 Prozent der Kindpauschalen<br />
(siehe Tabelle im Serviceteil).<br />
Personal<br />
a 20 Kinder 25 Stunden 4.288,70 2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkräftestunden<br />
(FKS) und 12,5 sonstige FKS<br />
einschließlich Freistellung<br />
b 20 Kinder 35 Stunden 5.746,70 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS und<br />
17,5 FKS einschließlich Freistellung<br />
c 20 Kinder 45 Stunden 7.369,75 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS und<br />
22,5 FKS einschließlich Freistellung