Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...
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Betriebskindergarten auf dem Firmengelände:<br />
Henkel KGaA in Düsseldorf<br />
Seit 1940 unterhielt Henkel als betriebliche Sozialeinrichtung<br />
eine werkseigene Kindertagesstätte, in der Kinder<br />
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut wurden.<br />
Die Kindertagesstätte bot 75 Plätze für <strong>Kindergarten</strong>-<br />
und Hortkinder in vier Gruppen an. 1997 schloss die<br />
Firma Henkel mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband<br />
Düsseldorf eine Vereinbarung für die Übergabe<br />
der Trägerschaft der Gerda Henkel Kindertagesstätte<br />
ab. Durch die Vereinbarung wurde die Kindertagesstätte<br />
in die Verantwortung eines anerkannten Trägers der<br />
Jugendhilfe übertragen. Die AWO übernahm die pädagogischen<br />
Fachkräfte der Einrichtung sowie die bisherigen<br />
Rahmenbedingungen und Öffnungszeiten.<br />
Entsprechend des betrieblichen Bedarfs nimmt Henkel<br />
die Kindertagesstätte für Beschäftigten-Kinder in Anspruch.<br />
Das Unternehmen hat ein Belegungrecht, für das<br />
es 54 Prozent der Kosten pro reserviertem <strong>Kindergarten</strong>platz<br />
trägt. Mit dieser Entscheidung hat Henkel seine<br />
betriebseigene Kindertagesstätte in eine betrieblich<br />
geförderte Einrichtung umgewandelt. Die Firma ist durch<br />
eine enge Kooperation nach wie vor in die Arbeit eingebunden.<br />
Aufgrund des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen<br />
für Kinder unter drei Jahren wurde durch eine<br />
Erweiterung mit einer Familiengruppe die Aufnahmekapazität<br />
auf 90 Plätze erhöht. Darüber hinaus hat Henkel<br />
am 31.10.2008 zusammen mit der Stadt Düsseldorf<br />
auf dem Werksgelände eine weitere Kindertagesstätte<br />
für 75 Kinder mit fünf Gruppen eingerichtet, von denen<br />
zwei Gruppen für Kinder aus dem Stadtteil offen stehen.<br />
Träger der neuen Kindertagesstätte „Kleine Löwen“ ist<br />
ebenfalls die AWO.<br />
Rechtliche Grundlagen und Finanzierung<br />
Ein Unternehmen, das ohne öffentliche Förderung einen<br />
Betriebskindergarten errichten möchte, benötigt eine<br />
Betriebserlaubnis, muss aber nicht die Detail-Bestimmungen<br />
im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erfüllen. Das<br />
bedeutet: Gruppengröße, Öffnungszeiten, Personalschlüssel<br />
und Aufnahmebedingungen können weitgehend<br />
selbst bestimmt werden. Dies dürfte für manche<br />
ein Anreiz sein, diese Variante zu wählen. Der Betrieb hat<br />
die Möglichkeit, einen Elternbeitrag zu erheben. Wie bei<br />
der öffentlichen <strong>Kinderbetreuung</strong> bezahlen die Eltern abhängig<br />
von Betreuungsart und Einkommen einen Anteil<br />
für einen Platz. Beiträge an das Jugendamt entfallen.<br />
Eine Ausrichtung am Kinderbildungsgesetz (KiBiz), die<br />
Gründung eines Trägervereins oder die Suche nach<br />
einem Kooperationspartner (anerkannter Träger der freien<br />
Jugendhilfe), der dann die Trägerschaft übernimmt,<br />
sind jedoch erforderlich, wenn der Betrieb Landes- und<br />
Kommunalförderungen erhalten möchte. Die Eltern<br />
zahlen dann Beiträge nach dem Kinderbildungsgesetz<br />
(KiBiz) an das Jugendamt.<br />
Fazit<br />
Kindertageseinrichtungen in einzelnen Betrieben eignen<br />
sich in erster Linie für Großunternehmen und große<br />
Verwaltungen sowie für Betriebe mit einem hohen Anteil<br />
an weiblichen Beschäftigten, zum Beispiel Verwaltungen<br />
im Dienstleistungssektor, Versicherungen, Banken oder<br />
Krankenhäuser. Unternehmen, die eine eigene Kindertageseinrichtung<br />
betreiben, investieren viel Zeit und Geld.<br />
Dafür können Sie die Organisation weitgehend selbst<br />
bestimmen. Ein Nachteil des klassischen Betriebskindergartens,<br />
der ohne öffentliche Förderung betrieben wird:<br />
Verlassen die Eltern das Unternehmen, muss in der Regel<br />
auch das Kind aus der Kindertageseinrichtung genommen<br />
werden.<br />
Fast alle betriebseigenen Kindertageseinrichtungen<br />
wurden in den letzten Jahren einem anerkannten Träger<br />
der freien Jugendhilfe übergeben. Der Grund: Das Unternehmen<br />
spart einen Teil seiner bisherigen Kosten ein und<br />
auf einen veränderten Betreuungsbedarf kann flexibel<br />
reagiert werden. Vom Unternehmen nicht mehr benötigte<br />
Plätze können bei geringerem Bedarf für die Kinder des<br />
Stadtteils freigegeben werden. Durch den freien Träger ist