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Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...

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38<br />

Betriebskindergarten auf dem Firmengelände:<br />

Henkel KGaA in Düsseldorf<br />

Seit 1940 unterhielt Henkel als betriebliche Sozialeinrichtung<br />

eine werkseigene Kindertagesstätte, in der Kinder<br />

von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut wurden.<br />

Die Kindertagesstätte bot 75 Plätze für <strong>Kindergarten</strong>-<br />

und Hortkinder in vier Gruppen an. 1997 schloss die<br />

Firma Henkel mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband<br />

Düsseldorf eine Vereinbarung für die Übergabe<br />

der Trägerschaft der Gerda Henkel Kindertagesstätte<br />

ab. Durch die Vereinbarung wurde die Kindertagesstätte<br />

in die Verantwortung eines anerkannten Trägers der<br />

Jugendhilfe übertragen. Die AWO übernahm die pädagogischen<br />

Fachkräfte der Einrichtung sowie die bisherigen<br />

Rahmenbedingungen und Öffnungszeiten.<br />

Entsprechend des betrieblichen Bedarfs nimmt Henkel<br />

die Kindertagesstätte für Beschäftigten-Kinder in Anspruch.<br />

Das Unternehmen hat ein Belegungrecht, für das<br />

es 54 Prozent der Kosten pro reserviertem <strong>Kindergarten</strong>platz<br />

trägt. Mit dieser Entscheidung hat Henkel seine<br />

betriebseigene Kindertagesstätte in eine betrieblich<br />

geförderte Einrichtung umgewandelt. Die Firma ist durch<br />

eine enge Kooperation nach wie vor in die Arbeit eingebunden.<br />

Aufgrund des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen<br />

für Kinder unter drei Jahren wurde durch eine<br />

Erweiterung mit einer Familiengruppe die Aufnahmekapazität<br />

auf 90 Plätze erhöht. Darüber hinaus hat Henkel<br />

am 31.10.2008 zusammen mit der Stadt Düsseldorf<br />

auf dem Werksgelände eine weitere Kindertagesstätte<br />

für 75 Kinder mit fünf Gruppen eingerichtet, von denen<br />

zwei Gruppen für Kinder aus dem Stadtteil offen stehen.<br />

Träger der neuen Kindertagesstätte „Kleine Löwen“ ist<br />

ebenfalls die AWO.<br />

Rechtliche Grundlagen und Finanzierung<br />

Ein Unternehmen, das ohne öffentliche Förderung einen<br />

Betriebskindergarten errichten möchte, benötigt eine<br />

Betriebserlaubnis, muss aber nicht die Detail-Bestimmungen<br />

im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erfüllen. Das<br />

bedeutet: Gruppengröße, Öffnungszeiten, Personalschlüssel<br />

und Aufnahmebedingungen können weitgehend<br />

selbst bestimmt werden. Dies dürfte für manche<br />

ein Anreiz sein, diese Variante zu wählen. Der Betrieb hat<br />

die Möglichkeit, einen Elternbeitrag zu erheben. Wie bei<br />

der öffentlichen <strong>Kinderbetreuung</strong> bezahlen die Eltern abhängig<br />

von Betreuungsart und Einkommen einen Anteil<br />

für einen Platz. Beiträge an das Jugendamt entfallen.<br />

Eine Ausrichtung am Kinderbildungsgesetz (KiBiz), die<br />

Gründung eines Trägervereins oder die Suche nach<br />

einem Kooperationspartner (anerkannter Träger der freien<br />

Jugendhilfe), der dann die Trägerschaft übernimmt,<br />

sind jedoch erforderlich, wenn der Betrieb Landes- und<br />

Kommunalförderungen erhalten möchte. Die Eltern<br />

zahlen dann Beiträge nach dem Kinderbildungsgesetz<br />

(KiBiz) an das Jugendamt.<br />

Fazit<br />

Kindertageseinrichtungen in einzelnen Betrieben eignen<br />

sich in erster Linie für Großunternehmen und große<br />

Verwaltungen sowie für Betriebe mit einem hohen Anteil<br />

an weiblichen Beschäftigten, zum Beispiel Verwaltungen<br />

im Dienstleistungssektor, Versicherungen, Banken oder<br />

Krankenhäuser. Unternehmen, die eine eigene Kindertageseinrichtung<br />

betreiben, investieren viel Zeit und Geld.<br />

Dafür können Sie die Organisation weitgehend selbst<br />

bestimmen. Ein Nachteil des klassischen Betriebskindergartens,<br />

der ohne öffentliche Förderung betrieben wird:<br />

Verlassen die Eltern das Unternehmen, muss in der Regel<br />

auch das Kind aus der Kindertageseinrichtung genommen<br />

werden.<br />

Fast alle betriebseigenen Kindertageseinrichtungen<br />

wurden in den letzten Jahren einem anerkannten Träger<br />

der freien Jugendhilfe übergeben. Der Grund: Das Unternehmen<br />

spart einen Teil seiner bisherigen Kosten ein und<br />

auf einen veränderten Betreuungsbedarf kann flexibel<br />

reagiert werden. Vom Unternehmen nicht mehr benötigte<br />

Plätze können bei geringerem Bedarf für die Kinder des<br />

Stadtteils freigegeben werden. Durch den freien Träger ist

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