Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...
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Belegrechte in Einrichtungen: Provinzial-<br />
Versicherung und Arbeiterwohlfahrt in<br />
Düsseldorf<br />
Die Provinzial-Versicherung führte zunächst eine Befragung<br />
durch, die einen hohen Betreuungsbedarf für<br />
Kinder im <strong>Kindergarten</strong>alter ergab. Daraufhin schloss<br />
sie einen Kooperationsvertrag mit der Kreisgruppe der<br />
Arbeiterwohlfahrt (AWO) Düsseldorf, dem Träger einer<br />
örtlichen <strong>Kinderbetreuung</strong>seinrichtung ab. Zunächst<br />
erwarb die Versicherung 22 Belegplätze und erhöhte<br />
im nächsten Jahr auf 31. Da die Versorgung in der Stadt<br />
dadurch beeinträchtigt worden wäre, baute die AWO im<br />
Jahr 1995 eine weitere Betreuungseinrichtung in Düsseldorf-Wersten.<br />
Das Versicherungsunternehmen beteiligte<br />
sich mit etwa 30 Prozent an den Baukosten. Im Gegenzug<br />
stellt die AWO der Provinzial-Versicherung 40 von 80<br />
Plätzen (50 Prozent) in der Kindertagesstätte für einen<br />
Zeitraum von 30 Jahren zur Verfügung.<br />
Für jeden belegten Platz hat die Provinzial bis dato<br />
entsprechend den Vorgaben des alten GTK (Gesetz über<br />
Tageseinrichtungen für Kinder) 54 Prozent der Betriebskosten<br />
gezahlt. Die Eltern zahlen Beiträge nach dem Kinderbildungsgesetz.<br />
Die Provinzial-Beschäftigten können<br />
ihre Kinder in der neuen, aber auch in anderen wohnortnahen<br />
AWO-Einrichtungen unterbringen. Je nach<br />
Bedarf kann die Versicherung Plätze aus dem eigenen<br />
Kontingent freigeben und zu einem späteren Zeitpunkt<br />
wieder mit Kindern ihrer Betriebsangehörigen besetzen<br />
– vorausgesetzt, die Kapazitäten der Einrichtung lassen<br />
dies zu.<br />
Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Schulkinderbetreuung<br />
in der Einrichtung sicherzustellen. Derzeit gibt es seitens<br />
der Provinzial-Beschäftigten allerdings keinen Bedarf.<br />
Rechtliche Grundlagen und Finanzierung<br />
Das Unternehmen schließt mit dem Träger einen Vertrag.<br />
Dabei haben sich die rechtlichen Grundlagen mit dem neuen<br />
Kinderbildungsgesetz geändert: Betriebe können auf Grundlage<br />
des neuen Gesetzes (KiBiz) die Voraussetzungen der<br />
Belegung und die Höhe der Beteiligung an den Kosten der<br />
Einrichtung frei mit dem Einrichtungsträger vereinbaren und<br />
passgenaue Versorgungsmodelle vereinbaren.<br />
Erweiterung des Beleg-Modells bei der Provinzial-<br />
Versicherung: ProviPänz<br />
Seit 2002 ist das Angebot ergänzt um eine Krabbelgruppe<br />
„ProviPänz“. Die Einrichtung ist im Verwaltungsgebäude<br />
der Provinzial-Versicherung untergebracht. Hier<br />
können max. 13 Kinder im Alter von vier Monaten bis zu<br />
drei Jahren in der Zeit von 8–17.30 Uhr (freitags bis 16<br />
Uhr) betreut werden, um später in den betriebsnahen<br />
<strong>Kindergarten</strong> zu wechseln. Träger dieser Einrichtung ist<br />
ein gemeinnütziger Verein, der sich aus den Beiträgen<br />
der Eltern trägt (pro Stunde sind 4 Euro zu bezahlen).<br />
Von den Einnahmen werden drei pädagogische Fachkräfte<br />
bezahlt. Das Konzept sieht drei Betreuungsformen<br />
vor: ganztägige Betreuung über fünf Tage, ganztägige<br />
Betreuung von Montag bis Mittwoch und ganztägige<br />
Betreuung von Donnerstag bis Freitag. Damit soll eine<br />
gewisse Kontinuität bei den Gruppen sichergestellt werden.<br />
Die Provinzial-Versicherung hat diese Einrichtung<br />
errichtet und stellt auch die Einrichtungsgegenstände<br />
(Küche, Spielzeug, etc.) zur Verfügung.<br />
Varianten des Beleg-Modells<br />
■ Ein Unternehmen sichert sich Belegrechte bei verschiedenen<br />
Trägern<br />
So wie Sie sich Belegrechte in Einrichtungen eines<br />
Trägers sichern, können Sie für Ihre Mitarbeiter und<br />
Mitarbeiterinnen auch Plätze bei verschiedenen Trägern<br />
belegen. Der Unterschied besteht darin, dass Sie mit verschiedenen<br />
Trägern durchaus unterschiedliche Verträge<br />
abschließen können. Diese Variante eignet sich vor allem<br />
für ländliche Regionen, Gebiete mit weiten Anfahrtswegen<br />
oder für Betriebe mit unterschiedlichen Standorten<br />
und weit verstreut wohnenden Beschäftigten. Um den<br />
Kindern eine wohnortnahe Betreuung bieten zu können,<br />
kann es notwendig sein, mit kleineren Trägern Verträge<br />
abzuschließen, die jeweils nur eine oder wenige Einrich-