Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...
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Mögliche Regelungsinhalte für<br />
Betriebsvereinbarungen zur betrieblich<br />
<strong>unterstützte</strong>n <strong>Kinderbetreuung</strong><br />
<strong>Kinderbetreuung</strong><br />
Angebote zur betrieblichen <strong>Kinderbetreuung</strong>, Kostenübernahme<br />
Das Unternehmen unterstützt die Schaffung einer<br />
Ferienbetreuung sowohl für <strong>Kindergarten</strong> als auch für<br />
Schulkinder und erweitert den Tagesmütterpool.<br />
Das Unternehmen fördert die <strong>Kinderbetreuung</strong> durch<br />
Übernahme der Vermittlungsgebühren für Tagesmütter,<br />
Kinderfrauen sowie Krabbel- und Spielgruppen, Kita-<br />
und <strong>Kindergarten</strong>plätze etc. durch ein vom Arbeitgeber<br />
beauftragtes Unternehmen.<br />
Durch die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit der<br />
Möglichkeit der Betreuung von Kindern vom Säuglings-<br />
bis Schulalter, wird die Vereinbarkeit von Beruf und<br />
Familie gefördert.<br />
Der Zuschuss zur <strong>Kinderbetreuung</strong> beträgt monatlich<br />
max. ........ Euro für das erste Kind, monatlich max. ........<br />
Euro für jedes weitere Kind, max. ........ Euro pro Jahr<br />
für jeden Bezugsberechtigten. Der Zuschuss wird bis<br />
zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes gezahlt.<br />
Teilzeitbeschäftigte Bezugsberechtigte erhalten den<br />
Zuschuss anteilig entsprechend ihrer vertraglichen im<br />
Verhältnis zur vollen tariflichen Arbeitszeit. Der Zuschuss<br />
wird im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften<br />
gezahlt.<br />
Das Unternehmen wird mit [...] einen Vertrag abschließen,<br />
der für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />
soweit diese einen entsprechenden Anspruch<br />
geltend machen, einen <strong>Kindergarten</strong>platz in einer<br />
öffentlichen Einrichtung in der Nähe des Firmengeländes<br />
zusichert.<br />
Unterstützung bei der Suche nach <strong>Kinderbetreuung</strong>smöglichkeiten<br />
Zunächst wird gemeinsam die konkrete Situation der<br />
<strong>Kinderbetreuung</strong> vor Ort analysiert; dabei sind die Erfahrungen<br />
mit bereits bestehenden Einrichtungen und Kooperationen<br />
einzubeziehen. Wird Handlungsbedarf in der<br />
<strong>Kinderbetreuung</strong> festgestellt, werden primär Gespräche<br />
mit den überbetrieblichen Trägern eingeleitet. Weitere<br />
mögliche Maßnahmen können von beiden Seiten vorgeschlagen<br />
werden; sie werden gemeinsam beraten und<br />
festgelegt. Hierzu gehören zum Beispiel Gespräche und<br />
Kontakte mit außerbetrieblichen Trägern von <strong>Kinderbetreuung</strong>seinrichtungen,<br />
die Unterstützung von Privatinitiativen,<br />
die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,<br />
die Bereitstellung von Räumlichkeiten oder eine personelle<br />
Unterstützung, spezifische Arbeitszeitmodelle,<br />
sowie sonstige Maßnahmen auch nicht-finanzieller Art.<br />
Abschluss von Kooperationsabkommen mit externen<br />
Anbietern<br />
Während der Gültigkeitsdauer des zwischen der Firma<br />
und der [...] geschlossenen Dienstleistungsvertrages haben<br />
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit,<br />
die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Firma zur<br />
Bereitstellung von <strong>Kinderbetreuung</strong>splätzen in Anspruch<br />
zu nehmen. Der [...] wird für die Niederlassungen und<br />
die Zentrale des [...] einen Kooperationsvertrag über<br />
Beratung und Vermittlungsleistung zur Betreuung von<br />
Kindern abschließen.<br />
<strong>Kinderbetreuung</strong>smöglichkeiten in Not-/Sonderfällen<br />
Für den Notfall stellt [...] einen Notfallkindergartenplatz<br />
(z.B. [...]) zur Verfügung. Dieser Notfallkindergarten wird<br />
zunächst für die Dauer eines halben Jahres (= 50 Tage)<br />
zwecks einer Testphase eingerichtet. Sollte sich der Test