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Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...

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Mögliche Regelungsinhalte für<br />

Betriebsvereinbarungen zur betrieblich<br />

<strong>unterstützte</strong>n <strong>Kinderbetreuung</strong><br />

<strong>Kinderbetreuung</strong><br />

Angebote zur betrieblichen <strong>Kinderbetreuung</strong>, Kostenübernahme<br />

Das Unternehmen unterstützt die Schaffung einer<br />

Ferienbetreuung sowohl für <strong>Kindergarten</strong> als auch für<br />

Schulkinder und erweitert den Tagesmütterpool.<br />

Das Unternehmen fördert die <strong>Kinderbetreuung</strong> durch<br />

Übernahme der Vermittlungsgebühren für Tagesmütter,<br />

Kinderfrauen sowie Krabbel- und Spielgruppen, Kita-<br />

und <strong>Kindergarten</strong>plätze etc. durch ein vom Arbeitgeber<br />

beauftragtes Unternehmen.<br />

Durch die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit der<br />

Möglichkeit der Betreuung von Kindern vom Säuglings-<br />

bis Schulalter, wird die Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie gefördert.<br />

Der Zuschuss zur <strong>Kinderbetreuung</strong> beträgt monatlich<br />

max. ........ Euro für das erste Kind, monatlich max. ........<br />

Euro für jedes weitere Kind, max. ........ Euro pro Jahr<br />

für jeden Bezugsberechtigten. Der Zuschuss wird bis<br />

zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes gezahlt.<br />

Teilzeitbeschäftigte Bezugsberechtigte erhalten den<br />

Zuschuss anteilig entsprechend ihrer vertraglichen im<br />

Verhältnis zur vollen tariflichen Arbeitszeit. Der Zuschuss<br />

wird im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften<br />

gezahlt.<br />

Das Unternehmen wird mit [...] einen Vertrag abschließen,<br />

der für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

soweit diese einen entsprechenden Anspruch<br />

geltend machen, einen <strong>Kindergarten</strong>platz in einer<br />

öffentlichen Einrichtung in der Nähe des Firmengeländes<br />

zusichert.<br />

Unterstützung bei der Suche nach <strong>Kinderbetreuung</strong>smöglichkeiten<br />

Zunächst wird gemeinsam die konkrete Situation der<br />

<strong>Kinderbetreuung</strong> vor Ort analysiert; dabei sind die Erfahrungen<br />

mit bereits bestehenden Einrichtungen und Kooperationen<br />

einzubeziehen. Wird Handlungsbedarf in der<br />

<strong>Kinderbetreuung</strong> festgestellt, werden primär Gespräche<br />

mit den überbetrieblichen Trägern eingeleitet. Weitere<br />

mögliche Maßnahmen können von beiden Seiten vorgeschlagen<br />

werden; sie werden gemeinsam beraten und<br />

festgelegt. Hierzu gehören zum Beispiel Gespräche und<br />

Kontakte mit außerbetrieblichen Trägern von <strong>Kinderbetreuung</strong>seinrichtungen,<br />

die Unterstützung von Privatinitiativen,<br />

die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,<br />

die Bereitstellung von Räumlichkeiten oder eine personelle<br />

Unterstützung, spezifische Arbeitszeitmodelle,<br />

sowie sonstige Maßnahmen auch nicht-finanzieller Art.<br />

Abschluss von Kooperationsabkommen mit externen<br />

Anbietern<br />

Während der Gültigkeitsdauer des zwischen der Firma<br />

und der [...] geschlossenen Dienstleistungsvertrages haben<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit,<br />

die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Firma zur<br />

Bereitstellung von <strong>Kinderbetreuung</strong>splätzen in Anspruch<br />

zu nehmen. Der [...] wird für die Niederlassungen und<br />

die Zentrale des [...] einen Kooperationsvertrag über<br />

Beratung und Vermittlungsleistung zur Betreuung von<br />

Kindern abschließen.<br />

<strong>Kinderbetreuung</strong>smöglichkeiten in Not-/Sonderfällen<br />

Für den Notfall stellt [...] einen Notfallkindergartenplatz<br />

(z.B. [...]) zur Verfügung. Dieser Notfallkindergarten wird<br />

zunächst für die Dauer eines halben Jahres (= 50 Tage)<br />

zwecks einer Testphase eingerichtet. Sollte sich der Test

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