Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...
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Elternbeiträge zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen<br />
Die Jugendämter legen im Rahmen ihrer kommunalen<br />
Selbstverwaltung die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen<br />
in eigener Zuständigkeit fest. Zusätzlich<br />
zahlen die Eltern für das Essen ca. 50 Euro monatlich.<br />
Öffentliche Förderung der Kinder-<br />
tagespflege<br />
Die Kindertagespflege wird vom Land pro Jahr und<br />
Kind mit 725 Euro gefördert. Der Zuschuss wird an<br />
das Jugendamt gezahlt, dieses entscheidet, ob es<br />
den Zuschuss für die Finanzierung beispielsweise der<br />
Qualifizierung oder der sozialversicherungsrechtlichen<br />
Absicherung der Tagesmütter/-väter einsetzt. Die<br />
Kindertagespflege kann auch in Anspruch genommen<br />
werden, wenn das zeitliche Angebot der Kindertageseinrichtung<br />
nicht ausreichend ist. Eine finanzielle Förderung<br />
ist jedoch nur einmal möglich, entweder in der Einrichtung<br />
oder in der Kindertagespflege.<br />
Elternbeiträge zur Betreuung in Kindertagespflege<br />
Die Höhe der Geldleistungen an die Tagesmutter/den<br />
Tagesvater wird vom örtlichen Jugendamt festgelegt und<br />
variiert regional erheblich. Je nach Anspruchsberechtigung<br />
werden die Kosten vom Jugendamt und/oder den<br />
Eltern selbst getragen. Bei der Finanzierung durch das<br />
Jugendamt können für die Eltern anteilige Elternbeiträge<br />
analog denen in Kindertageseinrichtungen festgesetzt<br />
werden.<br />
Anschubfinanzierung aus Mitteln des<br />
ESF-Programms „<strong>Betrieblich</strong> <strong>unterstützte</strong><br />
<strong>Kinderbetreuung</strong>“<br />
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für eine betrieblich<br />
<strong>unterstützte</strong> <strong>Kinderbetreuung</strong> bietet ein Förderprogramm<br />
des Bundes über den Europäischen Sozialfonds.<br />
Beginnend in 2008 wird aus diesem Programm eine bis<br />
zu zweijährige Anschubfinanzierung für die Schaffung<br />
zusätzlicher <strong>Kinderbetreuung</strong>splätze in Form von neuen<br />
Betreuungseinrichtungen und/oder neu einzurichtenden<br />
Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder<br />
gefördert. Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss<br />
gewährt, der die zuwendungsfähigen Betriebskosten zu<br />
50 Prozent für den jeweiligen Platz ersetzt, pro Platz bis<br />
zu 6.000 Euro jährlich. Diese Förderung richtet sich an<br />
Unternehmen insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.<br />
Dabei können explizit auch gewerbliche Träger<br />
einer betrieblichen <strong>Kinderbetreuung</strong> eine Förderung<br />
erhalten. Informationen zum Förderprogramm finden Sie<br />
unter www.erfolgsfaktor-familie.de.<br />
Investitionsprogramm „<strong>Kinderbetreuung</strong>s-<br />
finanzierung 2008–2013“<br />
Das Bundesfamilienministerium fördert seit September<br />
2007 mit dem <strong>Kinderbetreuung</strong>sfinanzierungsgesetz<br />
zur Einrichtung „eines Sondervermögens“ den Ausbau<br />
der <strong>Kinderbetreuung</strong> der unter Dreijährigen mit einem<br />
Zuschuss von 4 Milliarden Euro. Davon sollen 1,85 Milliarden<br />
Euro in die beim Ausbau von Krippenplätzen zusätzlich<br />
entstehenden Betriebskosten fließen. 2,15 Milliarden<br />
Euro werden als Mittel für direkte Investitionen in den<br />
Bau und Ausbau von Krippen bereitgestellt.