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Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...

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Elternbeiträge zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen<br />

Die Jugendämter legen im Rahmen ihrer kommunalen<br />

Selbstverwaltung die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen<br />

in eigener Zuständigkeit fest. Zusätzlich<br />

zahlen die Eltern für das Essen ca. 50 Euro monatlich.<br />

Öffentliche Förderung der Kinder-<br />

tagespflege<br />

Die Kindertagespflege wird vom Land pro Jahr und<br />

Kind mit 725 Euro gefördert. Der Zuschuss wird an<br />

das Jugendamt gezahlt, dieses entscheidet, ob es<br />

den Zuschuss für die Finanzierung beispielsweise der<br />

Qualifizierung oder der sozialversicherungsrechtlichen<br />

Absicherung der Tagesmütter/-väter einsetzt. Die<br />

Kindertagespflege kann auch in Anspruch genommen<br />

werden, wenn das zeitliche Angebot der Kindertageseinrichtung<br />

nicht ausreichend ist. Eine finanzielle Förderung<br />

ist jedoch nur einmal möglich, entweder in der Einrichtung<br />

oder in der Kindertagespflege.<br />

Elternbeiträge zur Betreuung in Kindertagespflege<br />

Die Höhe der Geldleistungen an die Tagesmutter/den<br />

Tagesvater wird vom örtlichen Jugendamt festgelegt und<br />

variiert regional erheblich. Je nach Anspruchsberechtigung<br />

werden die Kosten vom Jugendamt und/oder den<br />

Eltern selbst getragen. Bei der Finanzierung durch das<br />

Jugendamt können für die Eltern anteilige Elternbeiträge<br />

analog denen in Kindertageseinrichtungen festgesetzt<br />

werden.<br />

Anschubfinanzierung aus Mitteln des<br />

ESF-Programms „<strong>Betrieblich</strong> <strong>unterstützte</strong><br />

<strong>Kinderbetreuung</strong>“<br />

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für eine betrieblich<br />

<strong>unterstützte</strong> <strong>Kinderbetreuung</strong> bietet ein Förderprogramm<br />

des Bundes über den Europäischen Sozialfonds.<br />

Beginnend in 2008 wird aus diesem Programm eine bis<br />

zu zweijährige Anschubfinanzierung für die Schaffung<br />

zusätzlicher <strong>Kinderbetreuung</strong>splätze in Form von neuen<br />

Betreuungseinrichtungen und/oder neu einzurichtenden<br />

Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder<br />

gefördert. Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss<br />

gewährt, der die zuwendungsfähigen Betriebskosten zu<br />

50 Prozent für den jeweiligen Platz ersetzt, pro Platz bis<br />

zu 6.000 Euro jährlich. Diese Förderung richtet sich an<br />

Unternehmen insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.<br />

Dabei können explizit auch gewerbliche Träger<br />

einer betrieblichen <strong>Kinderbetreuung</strong> eine Förderung<br />

erhalten. Informationen zum Förderprogramm finden Sie<br />

unter www.erfolgsfaktor-familie.de.<br />

Investitionsprogramm „<strong>Kinderbetreuung</strong>s-<br />

finanzierung 2008–2013“<br />

Das Bundesfamilienministerium fördert seit September<br />

2007 mit dem <strong>Kinderbetreuung</strong>sfinanzierungsgesetz<br />

zur Einrichtung „eines Sondervermögens“ den Ausbau<br />

der <strong>Kinderbetreuung</strong> der unter Dreijährigen mit einem<br />

Zuschuss von 4 Milliarden Euro. Davon sollen 1,85 Milliarden<br />

Euro in die beim Ausbau von Krippenplätzen zusätzlich<br />

entstehenden Betriebskosten fließen. 2,15 Milliarden<br />

Euro werden als Mittel für direkte Investitionen in den<br />

Bau und Ausbau von Krippen bereitgestellt.

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