Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...
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Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren<br />
Kinderzahl Wöchentliche<br />
Betreuungszeit<br />
Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer<br />
wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen<br />
dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt<br />
wurde, erhalten den 3,5fachen Satz der Kind-<br />
pauschale III b. Ergibt sich für das Kind nach dieser<br />
Anlage eine höhere Pauschale, ist diese zu zahlen.<br />
Die sich aus der Anwendung des § 19 Abs. 2 ergebenden<br />
Veränderungen sind in den Tabellenwerten zu den<br />
Kindpauschalen nicht enthalten.<br />
Kindpauschale in<br />
EUR<br />
Personal<br />
a 10 Kinder 25 Stunden 8.841,70 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS und 15<br />
FKS einschließlich Freistellung<br />
b 10 Kinder 35 Stunden 11.863,40 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS und 21<br />
FKS einschließlich Freistellung<br />
c 10 Kinder 45 Stunden 15.215,20 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS und 27<br />
FKS einschließlich Freistellung<br />
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter<br />
Kinderzahl Wöchentliche<br />
Betreuungszeit<br />
Kindpauschale in<br />
EUR<br />
Personal<br />
a 25 Kinder 25 Stunden 3.165,24 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft;<br />
insgesamt 27,5 FKS, 27,5 EKS und 10<br />
FKS, einschließlich Freistellung<br />
b 25 Kinder 35 Stunden 4.225,36 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft;<br />
insgesamt 38,5 FKS, 38,5 EKS und 14<br />
FKS, einschließlich Freistellung<br />
c 20 Kinder 45 Stunden 6.771,85 1 Fachkräfte und 1 Ergänzungskraft;<br />
insgesamt 49,5 FKS, 49,5 EKS und 18<br />
FKS, einschließlich Freistellung<br />
Aus: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen:<br />
Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Düsseldorf 2008<br />
Berechnungsgrundlage für die Kindpauschalen waren:<br />
■ Die jeweils angesetzten Fachkraftstunden einschließlich<br />
10 Prozent Verfügungszeit<br />
■ Die Leitungsstunden (20 Prozent der Öffnungszeit)<br />
■ Eine Grundpauschale (10.311 Euro)<br />
■ Eine Erhaltungspauschale (2.559 Euro)<br />
■ Eine Tagesstättenpauschale bei einer Öffnungszeit<br />
von 45 Stunden (3.299 Euro).