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Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. - DRK Kindergarten ...

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20<br />

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren<br />

Kinderzahl Wöchentliche<br />

Betreuungszeit<br />

Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer<br />

wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen<br />

dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt<br />

wurde, erhalten den 3,5fachen Satz der Kind-<br />

pauschale III b. Ergibt sich für das Kind nach dieser<br />

Anlage eine höhere Pauschale, ist diese zu zahlen.<br />

Die sich aus der Anwendung des § 19 Abs. 2 ergebenden<br />

Veränderungen sind in den Tabellenwerten zu den<br />

Kindpauschalen nicht enthalten.<br />

Kindpauschale in<br />

EUR<br />

Personal<br />

a 10 Kinder 25 Stunden 8.841,70 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS und 15<br />

FKS einschließlich Freistellung<br />

b 10 Kinder 35 Stunden 11.863,40 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS und 21<br />

FKS einschließlich Freistellung<br />

c 10 Kinder 45 Stunden 15.215,20 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS und 27<br />

FKS einschließlich Freistellung<br />

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter<br />

Kinderzahl Wöchentliche<br />

Betreuungszeit<br />

Kindpauschale in<br />

EUR<br />

Personal<br />

a 25 Kinder 25 Stunden 3.165,24 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft;<br />

insgesamt 27,5 FKS, 27,5 EKS und 10<br />

FKS, einschließlich Freistellung<br />

b 25 Kinder 35 Stunden 4.225,36 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft;<br />

insgesamt 38,5 FKS, 38,5 EKS und 14<br />

FKS, einschließlich Freistellung<br />

c 20 Kinder 45 Stunden 6.771,85 1 Fachkräfte und 1 Ergänzungskraft;<br />

insgesamt 49,5 FKS, 49,5 EKS und 18<br />

FKS, einschließlich Freistellung<br />

Aus: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen:<br />

Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Düsseldorf 2008<br />

Berechnungsgrundlage für die Kindpauschalen waren:<br />

■ Die jeweils angesetzten Fachkraftstunden einschließlich<br />

10 Prozent Verfügungszeit<br />

■ Die Leitungsstunden (20 Prozent der Öffnungszeit)<br />

■ Eine Grundpauschale (10.311 Euro)<br />

■ Eine Erhaltungspauschale (2.559 Euro)<br />

■ Eine Tagesstättenpauschale bei einer Öffnungszeit<br />

von 45 Stunden (3.299 Euro).

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