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1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

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<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 20135. Bisher geltendes Recht im Plangebiet5.1 Baumschutzsatzung, WaldgesetzDer Gehölzbestand im Plangebiet unterliegt mit Ausnahme <strong>der</strong> Waldfläche <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ffBNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes <strong>der</strong> Satzung über die Erhaltung, die Pflegeund den Schutz von Bäumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/ Havel (Baumschutzsatzung).Der Landkreis Oberhavel teilte mit Schreiben vom 05.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:Belange <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde Weiterführende H<strong>in</strong>weise, Allgeme<strong>in</strong>„… Die Baumschutzsatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong> gilt lediglich im Innenbereich und im Geltungsbereich <strong>der</strong> rechtskräftigenBebauungspläne. Außerhalb <strong>der</strong> im Zusammenhang bebauten Ortsteile unterliegen Baumfällungen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung(§§ 14 ff BNatSchG).“Der Landesbetrieb Forst Brandenburg / Oberförsterei Neuendorf teilte mit Schreiben vom 08.10.2012 zumVorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan als "Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof" soll geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> "Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden". Die Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich soll auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Maß begrenzt werden, dass sie mitgleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Des Weiteren wird von e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Nutzung <strong>der</strong> Waldwege zum Ausreiten <strong>der</strong>Pferde, sowie unerheblichen Störungen gegenüber an<strong>der</strong>en Erholungssuchenden ausgegangen.Das Allgeme<strong>in</strong>e Betretungs- und Aneignungsrecht wird im §15 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LwaldG) geregelt.Dar<strong>in</strong> heißt es u. a.:"(2) Wer sich im Wald bef<strong>in</strong>det, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgeme<strong>in</strong>schaft Wald nur so wenig wie möglich bee<strong>in</strong>trächtigt,se<strong>in</strong>e wirtschaftliche Nutzung nicht beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t, <strong>der</strong> Wald nicht gefährdet, geschädigt o<strong>der</strong> verschmutzt und dieErholung an<strong>der</strong>er nicht gestört werden.""(4) ... Das Reiten und Gespannfahren ist nur auf zwei- o<strong>der</strong> mehrspurigen Waldwegen und Waldbrandwundstreifen zulässig.""(5) ... Sport- und Lehrpfade sowie Rückewege und Walde<strong>in</strong>teilungsschneisen dürfen nicht beritten o<strong>der</strong> mit bespanntenFahrzeugen befahren werden."Im Norden des Plangebietes bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Traubeneichen- Jungbestand, <strong>der</strong> auf e<strong>in</strong>er Fläche von 0,28 ha stockt. Eshandelt sich hierbei um Wald im S<strong>in</strong>ne des § 2 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LwaldG).Im Waldverzeichnis (DSW2) <strong>der</strong> unteren Forstbehörde wird dieser Bestand unter Abteilung 2251 h geführt.Das Plangebiet ist um diese Fläche zu reduzieren.E<strong>in</strong>e Umwandlung von Wald <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Nutzungsart wird seitens <strong>der</strong> unteren Forstbehörde nicht <strong>in</strong> Aussicht gestellt.E<strong>in</strong>zelbäume, Baumreihen o<strong>der</strong> Baumgruppen im übrigen Plangebiet unterliegen <strong>der</strong> Baumschutzsatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havelvom 15.12.2010. Unter Beachtung <strong>der</strong> gegebenen H<strong>in</strong>weise bestehen seitens <strong>der</strong> unteren Forstbehörde fürdas geplante Vorhaben ke<strong>in</strong>e Bedenken.“Berücksichtigung: Es erfolgt e<strong>in</strong>e Darstellung <strong>der</strong> betreffenden 0,28 ha großen <strong>Teil</strong>fläche des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichsals Wald. Die Darstellung steht <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> geplanten Nutzung im übrigen <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sgebiet nicht entgegen,da die betreffende <strong>Teil</strong>fläche nicht für e<strong>in</strong>e bauliche Nutzung vorgesehen war, son<strong>der</strong>n Bestandteil desGrünanteils bleiben soll.Der Landesbetrieb Forst Brandenburg / Oberförsterei Neuendorf teilte mit Schreiben vom 19.03.2013 zumEntwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„<strong>der</strong> Landesbetrieb Forst Brandenburg, hier vertreten durch die Oberförsterei Neuendorf, hat den o.g. Entwurf zur <strong>1.</strong> An<strong>der</strong>ungdes <strong>Teil</strong>- <strong>FNP</strong> geprüft. Die H<strong>in</strong>weise <strong>der</strong> Oberförsterei Neuendorf <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme vom 08.10.2012 bezüglichFeststellung <strong>der</strong> 0,28 ha Waldfläche wurden im og. Entwurf zum <strong>Teil</strong>- <strong>FNP</strong> e<strong>in</strong>gearbeitet. Die <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>- <strong>FNP</strong>f<strong>in</strong>det Zustimmung <strong>der</strong> Oberförsterei Neuendorf.Ergänzend wird seitens <strong>der</strong> Oberförsterei Neuendorf darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass es ich bei dem angrenzenden Waldgebietum e<strong>in</strong> naturschutzfachlich sensibles Gebiet handelt (FFH- Gebiet "Kle<strong>in</strong>e Schorfheide", <strong>in</strong> Ausweisung bef<strong>in</strong>dlicher Naturwald).<strong>in</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Bauleitplanung zum Son<strong>der</strong>gebiet sollte <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong> voraussichtlichen Waldfrequentierungdurch Reitsport e<strong>in</strong>e Abstimmung <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel mit <strong>der</strong> Forstbehörde zu Möglichkeiten <strong>der</strong> Besucherlenkungerfolgen.Die H<strong>in</strong>weise s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> weiteren Planung entsprechend zu beachten.Im Umweltbericht <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en wird unter U<strong>1.</strong>b) 3.auf die Schutzgebiete und Schutzobjektenach dem Naturschutzrecht e<strong>in</strong>gegangen. Auf das FFH-Gebiet und die möglichen erheblichen Auswirkungen <strong>der</strong>Planung auf dieses Gebiet wird unter U<strong>1.</strong>b) 3.2.1 e<strong>in</strong>gegangen. Hier wird unter U<strong>1.</strong>b) 3.2.<strong>1.</strong>3 festgestellt:„Die bisherige Darstellung des <strong>FNP</strong> sieht im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof vor. Entsprechend <strong>der</strong> Begründungdes bisherigen <strong>FNP</strong> sollte hiervon ausgehend e<strong>in</strong>e Erholungsnutzung durch das Ausreiten <strong>in</strong> den angrenzendenWaldflächen erfolgen, die Bestandteil des LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ und des FFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide- Havel“ s<strong>in</strong>d. Hieraus hätten sich auch Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf den Artenschutz im FFH ergeben können.Die nun vorgesehene Modifizierung <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ begrenzt diePferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Maß, dass sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung noch vere<strong>in</strong>barist. Im Ergebnis <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> wäre allenfalls mit e<strong>in</strong>er sehr ger<strong>in</strong>gen Nutzung <strong>der</strong> Waldwege zumAusreiten von Pferden aus dem <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich zu rechnen. Erhebliche Störungen geschützter Arten des FFH werdenmit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> so vermieden.“16Planungsbüro Ludewig

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