13.07.2015 Aufrufe

1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U<strong>1.</strong>b) 3.2.3U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.1Landschaftsschutzgebiet LSGLage des Plangebietes im Verhältnis zum LSGLSG „<strong>Fürstenberg</strong>er WaldundSeengebiet“ (GesetzundVerordnungsblatt für dasLand Brandenburg Nr. 28;<strong>Teil</strong> II-Verordnungen vom10.1<strong>1.</strong>1999)umgibt den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichdes <strong>FNP</strong> vollständig.Lage des PlangebietesDas Plangebiet ist, ebenso wie<strong>der</strong> übrige Siedlungsbereich von<strong>Himmelpfort</strong>, aus dem LSG ausgenommen.U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.2GebietsbeschreibungLandschaftsschutzgebiet LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet"(umgibt den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich des <strong>FNP</strong> vollständig)Das Landschaftsschutzgebiet „Neurupp<strong>in</strong>-Rhe<strong>in</strong>sberg-<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet" wurde 1966 alsErholungslandschaft unter Schutz gestellt (neue VO v.28.09.1999). Heute hat das Gebiet e<strong>in</strong>e große Bedeutungals Erholungsraum für den nördlichen Ballungsraum Berl<strong>in</strong>s.Das Gutachten zum Landschaftsschutzgebiet sieht die Schutzwürdigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en landschaftlichenSchönheit des strukturreichen und damit vielfältigen Wald- und Seengebietes und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Bedeutung für denNaturhaushalt. Hier leben <strong>in</strong> Brandenburg und im gesamten Bundesgebiet selten gewordene Tiere wie Fischotter,Biber, Schwarzstorch, Fischadler und Eisvogel.Wasser- und Waldreichtum bed<strong>in</strong>gen die beson<strong>der</strong>e Bedeutung im Naturhaushalt, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e h<strong>in</strong>sichtlichWasserqualität und se<strong>in</strong>er Funktion als Wassere<strong>in</strong>zugsgebiet <strong>der</strong> Oberen Havel und als Frischluftentstehungsgebietfür angrenzende Gebiete.Die Schutzbedürftigkeit beruht auf dem Erhalt <strong>der</strong> Weitläufigkeit, <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Besiedlungsdichte, <strong>der</strong> Ungestörtheitsowie <strong>der</strong> landschaftlichen Vielfalt. Das Schutzgebiet stellt e<strong>in</strong>en repräsentativen und charakteristischen <strong>Teil</strong><strong>der</strong> Mecklenburgischen Seenplatte und des Nordbrandenburgischen Platten- und Hügellandes dar. <strong>Teil</strong>e <strong>der</strong>Landschaftse<strong>in</strong>heiten Neustrelitzer Kle<strong>in</strong>seenland, Granseer Platte, Templ<strong>in</strong>er Platte, Schorfheide und <strong>der</strong> Zehdenick-SpandauerHavelnie<strong>der</strong>ung, liegen im Landschaftsschutzgebiet.Die Tonstichlandschaft nordöstlich <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dungsstraße Zehdenick – Mildenberg – Ribbeck - Zabelsdorf, dasNaturschutzgebiet „Klienitz", <strong>der</strong> Forst Zehdenick, die Umgebung <strong>der</strong> Siedlung Neuhof, die Waldgebiete um Vogelsangund die Fluren um Wesendorf gehören zu diesem Schutzgebiet. Im Osten grenzt es an das BiosphärenreservatSchorfheide.Das Landschaftsschutzgebiet bildet auch e<strong>in</strong>e Pufferzone um Naturschutzgebiete, die aus hydrologischer undaus Sicht des Artenschutzes sensible Landschaftselemente (Naturschutzgebiet „Klienitz") enthalten. GroßräumigeUnterschutzstellungen haben das Ziel, Großvögeln- und an<strong>der</strong>en Tierarten, <strong>der</strong>en Heimat weite ungestörteAreale s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e ausreichende Schutzzone zu gewähren.Das LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet" ist mit Verordnung vom 28.09.1999, ab 1<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>1999 rechtskräftiggeworden. (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ vom28. September 1999 (GVBl.II/99, [Nr. 28], S.566), geän<strong>der</strong>t durch Verordnung vom 22. Oktober 2001 (GVBl.II/01,[Nr. 20] , S.590))46Planungsbüro Ludewig

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!