<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U<strong>1.</strong>b) 3.2.3U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.1Landschaftsschutzgebiet LSGLage des Plangebietes im Verhältnis zum LSGLSG „<strong>Fürstenberg</strong>er WaldundSeengebiet“ (GesetzundVerordnungsblatt für dasLand Brandenburg Nr. 28;<strong>Teil</strong> II-Verordnungen vom10.1<strong>1.</strong>1999)umgibt den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichdes <strong>FNP</strong> vollständig.Lage des PlangebietesDas Plangebiet ist, ebenso wie<strong>der</strong> übrige Siedlungsbereich von<strong>Himmelpfort</strong>, aus dem LSG ausgenommen.U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.2GebietsbeschreibungLandschaftsschutzgebiet LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet"(umgibt den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich des <strong>FNP</strong> vollständig)Das Landschaftsschutzgebiet „Neurupp<strong>in</strong>-Rhe<strong>in</strong>sberg-<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet" wurde 1966 alsErholungslandschaft unter Schutz gestellt (neue VO v.28.09.1999). Heute hat das Gebiet e<strong>in</strong>e große Bedeutungals Erholungsraum für den nördlichen Ballungsraum Berl<strong>in</strong>s.Das Gutachten zum Landschaftsschutzgebiet sieht die Schutzwürdigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en landschaftlichenSchönheit des strukturreichen und damit vielfältigen Wald- und Seengebietes und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Bedeutung für denNaturhaushalt. Hier leben <strong>in</strong> Brandenburg und im gesamten Bundesgebiet selten gewordene Tiere wie Fischotter,Biber, Schwarzstorch, Fischadler und Eisvogel.Wasser- und Waldreichtum bed<strong>in</strong>gen die beson<strong>der</strong>e Bedeutung im Naturhaushalt, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e h<strong>in</strong>sichtlichWasserqualität und se<strong>in</strong>er Funktion als Wassere<strong>in</strong>zugsgebiet <strong>der</strong> Oberen Havel und als Frischluftentstehungsgebietfür angrenzende Gebiete.Die Schutzbedürftigkeit beruht auf dem Erhalt <strong>der</strong> Weitläufigkeit, <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Besiedlungsdichte, <strong>der</strong> Ungestörtheitsowie <strong>der</strong> landschaftlichen Vielfalt. Das Schutzgebiet stellt e<strong>in</strong>en repräsentativen und charakteristischen <strong>Teil</strong><strong>der</strong> Mecklenburgischen Seenplatte und des Nordbrandenburgischen Platten- und Hügellandes dar. <strong>Teil</strong>e <strong>der</strong>Landschaftse<strong>in</strong>heiten Neustrelitzer Kle<strong>in</strong>seenland, Granseer Platte, Templ<strong>in</strong>er Platte, Schorfheide und <strong>der</strong> Zehdenick-SpandauerHavelnie<strong>der</strong>ung, liegen im Landschaftsschutzgebiet.Die Tonstichlandschaft nordöstlich <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dungsstraße Zehdenick – Mildenberg – Ribbeck - Zabelsdorf, dasNaturschutzgebiet „Klienitz", <strong>der</strong> Forst Zehdenick, die Umgebung <strong>der</strong> Siedlung Neuhof, die Waldgebiete um Vogelsangund die Fluren um Wesendorf gehören zu diesem Schutzgebiet. Im Osten grenzt es an das BiosphärenreservatSchorfheide.Das Landschaftsschutzgebiet bildet auch e<strong>in</strong>e Pufferzone um Naturschutzgebiete, die aus hydrologischer undaus Sicht des Artenschutzes sensible Landschaftselemente (Naturschutzgebiet „Klienitz") enthalten. GroßräumigeUnterschutzstellungen haben das Ziel, Großvögeln- und an<strong>der</strong>en Tierarten, <strong>der</strong>en Heimat weite ungestörteAreale s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e ausreichende Schutzzone zu gewähren.Das LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet" ist mit Verordnung vom 28.09.1999, ab 1<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>1999 rechtskräftiggeworden. (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ vom28. September 1999 (GVBl.II/99, [Nr. 28], S.566), geän<strong>der</strong>t durch Verordnung vom 22. Oktober 2001 (GVBl.II/01,[Nr. 20] , S.590))46Planungsbüro Ludewig
<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013§ 3 Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist:<strong>1.</strong> die Erhaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>ea. h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> landschaftstypischen, großen zusammenhängenden, zum <strong>Teil</strong> naturnahen Wäl<strong>der</strong>, die e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutungfür den Boden- und Wasserhaushalt, das Filter- und Speichervermögen des Bodens sowie für das Klima und dieFrischluftentstehung haben,b. zur Sicherung und Entwicklung <strong>der</strong> naturnahen Dynamik <strong>der</strong> Gewässer im Wassere<strong>in</strong>zugsgebiet <strong>der</strong> Oberen Havel, vor allem<strong>der</strong> Klarwasserseen und <strong>der</strong> Moore sowie zur Verbesserung <strong>der</strong> durch Nährstoffe<strong>in</strong>trag bee<strong>in</strong>trächtigten Wasserqualität,c. zum Schutz des Bodens vor Degradierung, Erosion, Verdichtung und vor Störung des natürlichen Nährstoffgleichgewichtsim Waldbereich,d. zur Erhaltung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> charakteristischen Reichhaltigkeit und Vielfalt an Lebensräumen für zahlreiche seltene o-<strong>der</strong> nach § 20 a Abs. 1 Nr. 7 und 8 des Bundesnaturschutzgesetzes beson<strong>der</strong>s und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.Dies gilt unter an<strong>der</strong>em für Arten, die auf naturnahe Mischwäl<strong>der</strong>, Eichen- und Buchenwäl<strong>der</strong>, Erlenbruchwäl<strong>der</strong>, zum<strong>Teil</strong> oligotrophe Moore, Nie<strong>der</strong>moore, Torf- und Tonstiche, artenreiches Feuchtgrünland, Röhricht- und Schilfzonen, Gewässerrän<strong>der</strong>,teilweise verlandende Stand- und Fließgewässer, Heiden, Sukzessionsflächen, Wald-Feld-Säume o<strong>der</strong> Mager-,Halbtrocken- und Trockenrasen angewiesen s<strong>in</strong>d,e. zur Bewahrung e<strong>in</strong>er Pufferzone für Naturschutzgebiete und für die großräumige Bewahrung und Entwicklung <strong>der</strong> Vernetzungvon Landschaftsräumen mit Wald-, Gewässer- und Feuchtgebietsökosystemen zwischen dem Müritzseengebiet imNorden, dem uckermärkischen Seengebiet und <strong>der</strong> Schorfheide im Osten sowie <strong>der</strong> Zehdenick-Spandauer Havelnie<strong>der</strong>ungim Süden und zur Bewahrung des Biotopverbundes für störanfällige und große Lebensräume beanspruchende Arten,f. zur Erhaltung großer, zusammenhängen<strong>der</strong> Ruheräume mit ger<strong>in</strong>ger Belastung durch Schadstoffe, Landschaftszerschneidungo<strong>der</strong> -zersiedlung;2. die Bewahrung <strong>der</strong> Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes e<strong>in</strong>es für die Mecklenburgische Seenplatte und dasNordbrandenburgische Platten- und Hügelland repräsentativen und charakteristischen Ausschnittes e<strong>in</strong>es eiszeitlich geprägtenWald- und Seengebietes, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>ea. <strong>der</strong> geologischen Strukturen wie End- und Grundmoränen, Talauen, Fließr<strong>in</strong>nen, Toteisseen, San<strong>der</strong>, B<strong>in</strong>nendünen, Sölleund F<strong>in</strong>dl<strong>in</strong>ge,b. e<strong>in</strong>er reich geglie<strong>der</strong>ten, gebietstypischen, traditionellen Kulturlandschaft mit ausgedehnten naturnahen Wäl<strong>der</strong>n, e<strong>in</strong>gelagertenRodungs<strong>in</strong>seln, Fließgewässern mit angrenzenden Grünlandbereichen, mit Streuobstwiesen, Ackerland und Brachen,c. historisch sowie ökologisch wertvoller Kulturlandschaftselemente wie Alleen, Parks, Feldgehölze, Hecken, Kopfweidenbestände,Dorfteiche, Lehmgruben, Feldste<strong>in</strong>pflasterstraßen, Brücken, Furten, Feldste<strong>in</strong>mauern, Leseste<strong>in</strong>haufen und typischeSiedlungsstrukturen;3. die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes wegen se<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en Bedeutung für die naturnahe Erholung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>efür den Ballungsraum Berl<strong>in</strong>;4. die Entwicklung des Gebietes im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e nachhaltige und naturverträgliche Landnutzung.U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.3 Mögliche erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen des LSG auf Grund <strong>der</strong> vorliegenden PlanungDas Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt außerhalb des LSG. Im Westen, Süden, Osten undNordosten grenzt das LSG an e<strong>in</strong>en Graben bzw. die Stolpseestraße, die das Plangebiet umgeben. Im Nordenist die Fläche des Sportplatzes, <strong>der</strong> an das Plangebiet angrenzt, ebenfalls teilweise aus dem SG ausgenommen.Die bisherige Darstellung des <strong>FNP</strong> sieht im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof vor. Entsprechend <strong>der</strong>Begründung des bisherigen <strong>FNP</strong> sollte hiervon ausgehend e<strong>in</strong>e Erholungsnutzung durch das Ausreiten <strong>in</strong> denangrenzenden Waldflächen erfolgen, die Bestandteil des LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ und desFFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel“ s<strong>in</strong>d. Hieraus hätten sich auch Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf den Artenschutz sowie <strong>in</strong>Bezug auf die übrige Erholungsnutzung im Wald ergeben können.Die nun vorgesehene Modifizierung <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ begrenztdie Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Maß, dass sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung nochvere<strong>in</strong>bar ist. Im Ergebnis <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> wäre allenfalls mit e<strong>in</strong>er sehr ger<strong>in</strong>gen Nutzung<strong>der</strong> Waldwege zum Ausreiten von Pferden aus dem <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich zu rechnen. Erhebliche Störungen geschützterArten des FFH o<strong>der</strong> <strong>der</strong> weiteren Erholungsnutzung im Wald (Spaziergänger, Radfahrer) werden mit<strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> vermieden.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute Flächeim Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden dargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitet die Planung ke<strong>in</strong>enerheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. privateGrünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerisch gesichert.Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>eangrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie das nordöstlich angrenzendeFFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel und des südlich gelegenen FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel, erhalten bleiben.Der nun planungsrechtlich gesicherte hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzendan Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong>Wiesennie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens Rechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.47Planungsbüro Ludewig