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1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

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<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Alt-Eiche an <strong>der</strong> nordöstl.Grundstücksgrenze mit e<strong>in</strong>erVielzahl von Nisthöhlen undSchlupflöchern.Kolkraben auf <strong>der</strong> abgestorbenenLärche im NO des Plangebietes.Arten, die im Plangebiet bzw. vom Plangebiet aus beobachtet wurden,hier jedoch ke<strong>in</strong>e Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten haben (Nahrungsgäste)Buchf<strong>in</strong>k beim Reviergesang aufdem Dach des ru<strong>in</strong>ösen Stallgebäudes.GruppegültigerNamedeutscherNameRLRoteListeBbgEHErhaltungszust.WAWash<strong>in</strong>gtonerArtenschutzübere<strong>in</strong>kommenCOP13,Anhang:EGEGVerordnung1332/05,Anhang:FFHFFHRichtl<strong>in</strong>ieEG2006/105Anhang:VSRVogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie,Anhang:BVBArtSchVNovellierungAnhang:BGstreng bzw.beson<strong>der</strong>sgeschützt n.BNatSchG,Anhang:(b- beson<strong>der</strong>sgeschützt)s- strenggeschützt)Angaben zu FortpflanzungsundRuhestätten, Vorkommen<strong>in</strong> BrandenburgVögel Pica pica Elster Art. 1 b Freibr. A01-M09, mehrere wechselndgenutzte Nester, Vork.häufigCorvuscoraxCyanistescaeruleusPhylloscopuscollybitaMotacillaalbaKolkrabe Art. 1 b Freibrüter M01-E07, nutztNest i.d.R. wie<strong>der</strong>holt, VorkommenhäufigBlaumeise Art. 1 b Höhlenbrüter, M03-A08, mehrerewechselnd genutzte Nester,Vorkommen sehr häufigZilpzalp Art. 1 b Bodenbrüter, A04-M08, wechselndeNiststandorte, Vorkommensehr häufigBachstelze Art. 1 b Nischen-, Höhlen- und Bodenbrüter,A04-M08,mehrere wechselnd genutzteNester, Vorkommen sehr häufig10.6 Mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen geschützter o<strong>der</strong> streng geschützter Arten durch die vorliegendePlanung, Ableitung von Maßnahmen10.6.1 VorbemerkungenZiel <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung ist es, festzustellen, ob im Plangebiet Anhaltspunkte dafür bestehen, dassbei Umsetzung <strong>der</strong> im Flächennutzungsplan dargestellten beabsichtigten Art <strong>der</strong> Bodennutzung e<strong>in</strong> Verstoß gegene<strong>in</strong> Verbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG vorliegen könnte.Bei „europarechtlich geschützten Arten“ (Arten gemäß Anhang VI-Arten nach FFH-RL und europäischer Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie)ist zu ermitteln, ob Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 44Abs. 5 berührt s<strong>in</strong>d. Für diese Arten entfallen die genannten Verbote nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass die ökologischeFunktion <strong>der</strong> von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten im räumlichen Zusammenhangweiterh<strong>in</strong> erfüllt wird. Soweit möglich können dazu vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) festgelegt werden.28Planungsbüro Ludewig

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