<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Alt-Eiche an <strong>der</strong> nordöstl.Grundstücksgrenze mit e<strong>in</strong>erVielzahl von Nisthöhlen undSchlupflöchern.Kolkraben auf <strong>der</strong> abgestorbenenLärche im NO des Plangebietes.Arten, die im Plangebiet bzw. vom Plangebiet aus beobachtet wurden,hier jedoch ke<strong>in</strong>e Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten haben (Nahrungsgäste)Buchf<strong>in</strong>k beim Reviergesang aufdem Dach des ru<strong>in</strong>ösen Stallgebäudes.GruppegültigerNamedeutscherNameRLRoteListeBbgEHErhaltungszust.WAWash<strong>in</strong>gtonerArtenschutzübere<strong>in</strong>kommenCOP13,Anhang:EGEGVerordnung1332/05,Anhang:FFHFFHRichtl<strong>in</strong>ieEG2006/105Anhang:VSRVogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie,Anhang:BVBArtSchVNovellierungAnhang:BGstreng bzw.beson<strong>der</strong>sgeschützt n.BNatSchG,Anhang:(b- beson<strong>der</strong>sgeschützt)s- strenggeschützt)Angaben zu FortpflanzungsundRuhestätten, Vorkommen<strong>in</strong> BrandenburgVögel Pica pica Elster Art. 1 b Freibr. A01-M09, mehrere wechselndgenutzte Nester, Vork.häufigCorvuscoraxCyanistescaeruleusPhylloscopuscollybitaMotacillaalbaKolkrabe Art. 1 b Freibrüter M01-E07, nutztNest i.d.R. wie<strong>der</strong>holt, VorkommenhäufigBlaumeise Art. 1 b Höhlenbrüter, M03-A08, mehrerewechselnd genutzte Nester,Vorkommen sehr häufigZilpzalp Art. 1 b Bodenbrüter, A04-M08, wechselndeNiststandorte, Vorkommensehr häufigBachstelze Art. 1 b Nischen-, Höhlen- und Bodenbrüter,A04-M08,mehrere wechselnd genutzteNester, Vorkommen sehr häufig10.6 Mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen geschützter o<strong>der</strong> streng geschützter Arten durch die vorliegendePlanung, Ableitung von Maßnahmen10.6.1 VorbemerkungenZiel <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung ist es, festzustellen, ob im Plangebiet Anhaltspunkte dafür bestehen, dassbei Umsetzung <strong>der</strong> im Flächennutzungsplan dargestellten beabsichtigten Art <strong>der</strong> Bodennutzung e<strong>in</strong> Verstoß gegene<strong>in</strong> Verbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG vorliegen könnte.Bei „europarechtlich geschützten Arten“ (Arten gemäß Anhang VI-Arten nach FFH-RL und europäischer Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie)ist zu ermitteln, ob Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 44Abs. 5 berührt s<strong>in</strong>d. Für diese Arten entfallen die genannten Verbote nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass die ökologischeFunktion <strong>der</strong> von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten im räumlichen Zusammenhangweiterh<strong>in</strong> erfüllt wird. Soweit möglich können dazu vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) festgelegt werden.28Planungsbüro Ludewig
<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Außerdem ist das Störungsverbot für europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-Richtl<strong>in</strong>ienach § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG zu beachten. Erheblich s<strong>in</strong>d Störungen, wenn dadurch <strong>der</strong> Erhaltungszustand<strong>der</strong> lokalen Population e<strong>in</strong>er Art verschlechtert wird.Alle an<strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>s und streng geschützten Arten s<strong>in</strong>d im Rahmen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung nach §1aBauGB ggf. auf <strong>der</strong> Planungsebene <strong>der</strong> Bauleitplanung zu behandeln. §1a BauGB regelt, dass e<strong>in</strong> Ausgleichnicht erfor<strong>der</strong>lich ist, soweit die E<strong>in</strong>griffe bereits vor <strong>der</strong> planerischen Entscheidung erfolgt s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> zulässigwaren.10.6.2 Betroffene geschützte o<strong>der</strong> streng geschützte ArtenVögelDie vorhandene Ru<strong>der</strong>alvegetation im Plangebiet bietet vielfältige Lebensräume für Insekten-, Körner- und Früchtefressende Vögel. Bei artenschutzfachlichen Begehungen wurden folgende Arten beobachtet, die die Gartenflächenund Gartenbrachen des Plangebietes und das engere Umfeld als Nahrungshabitat nutzen:Elster, Kolkrabe, Blaumeise, Zilpzalp, Bachstelze, Grünspecht.Brutplätze <strong>der</strong> betreffenden Arten s<strong>in</strong>d im Plangebiet o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>em engeren Umfeld zu erwarten, wurden jedochnicht nachgewiesen.Für folgende Arten wurden Brutplätze <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes ermittelt o<strong>der</strong> ist die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit für dasVorhandense<strong>in</strong> von Brutplätzen im Plangebiet wegen des beobachteten Revierverhaltens sehr hoch: Amsel,R<strong>in</strong>geltaube, Buntspecht, Hausrotschwanz, Kohlmeise, Haussperl<strong>in</strong>g, Rauchschwalbe, Buchf<strong>in</strong>k.Insbeson<strong>der</strong>e die Rauchschwalbe brütet im Plangebiet regelmäßig <strong>in</strong> Kolonien. E<strong>in</strong>e Beseitigung <strong>der</strong> Brutstandorteist nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit <strong>der</strong> Rauchschwalbe (Brutzeit ist von Anfang April bis Anfang Oktober) undunter Vorbereitung durch CEF-Maßnahmen zulässig.Amphibien, ReptilienAmphibien und Reptilien wurden im Plangebiet nicht festgestellt. In den grabennahen Bereichen des Hechtgrabens1 am Westrand des Plangebietes ist jedoch mit R<strong>in</strong>gelnattern zu rechnen. In den gehölzreichen Flächen amNordwestrand und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe des nördlich angrenzenden Waldes ist mit Waldeidechsen, Bl<strong>in</strong>dschleichen undErdkröten zu rechnen.SäugetiereÜberw<strong>in</strong>terungsquartiere, Wochenstuben o<strong>der</strong> Aufenthaltsquartiere von Fle<strong>der</strong>mäusen wurden im Plangebietnicht festgestellt. Die Altbäume im Plangebiet s<strong>in</strong>d jedoch ausreichend groß, um natürliche Fle<strong>der</strong>mausquartiereaufweisen zu können. Sie weisen e<strong>in</strong>e Vielzahl von Hohlräumen und mutmaßlichen Kotmarkierungen an eventuellenE<strong>in</strong>flugöffnungen auf.Die geschützten Lagen <strong>der</strong> Offenlandflächen im Plangebiet und die w<strong>in</strong>dgeschützten Lagen <strong>der</strong> benachbartenPferdekoppel werden von Fle<strong>der</strong>mäusen <strong>in</strong> großer Zahl als Jagdgebiet genutzt.Die Räumlichkeiten <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm weisen ke<strong>in</strong>e geeigneten Überw<strong>in</strong>terungsplätze für Fle<strong>der</strong>mäuseauf.InsektenDie Alteichen im Plangebiet und im näheren Umfeld des Plangebietes weisen vielfach Schlupflöcher auf, diemöglicherweise von Heldböcken stammen könnten.Neben diesen äußerlich sichtbaren R<strong>in</strong>denbeschädigungen ist vor allem an den alten Eichen westlich des Plangebietes<strong>in</strong> größerem Umfang Totholz anzutreffen, so dass die Standorte auch für den Eremiten (Juchtenkäfer)durchaus geeignet se<strong>in</strong> könnten.Nisthaufen <strong>der</strong> Roten Waldameise wurden im Plangebiet nicht gefunden.Auf dem Dachboden des Fachwerkgebäudes wurden im Sommer 2012 Reste e<strong>in</strong>es aus Vorjahren stammendenHornissen-Nestes gefunden.10.6.3 Baubed<strong>in</strong>gte und betriebsbed<strong>in</strong>gte drohende Verstöße gegen Verbot nach § 44(1) BNatSchG10.6.3.1 Beurteilung <strong>der</strong> Betroffenheit europäischer geschützter Arten sowie <strong>der</strong>en Empf<strong>in</strong>dlichkeit gegenüber<strong>der</strong> PlanungIm bestehenden Gehölzbestand im Plangebiet s<strong>in</strong>d Brutplätze folgen<strong>der</strong> heimischer Vogelarten vorhanden:Amsel, R<strong>in</strong>geltaube, Buntspecht, Buchf<strong>in</strong>k.Es handelt sich hierbei um Arten mit jährlich wechselnden Niststandorten. E<strong>in</strong>e Beseitigung des Gehölzbestandesim Plangebiet würde zur Zerstörung eventueller Nester e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Gelege und zur Beseitigung <strong>der</strong>Brutstätten führen und würde deshalb e<strong>in</strong>en Verstoß gegen §44 (1) BNatSchG darstellen.Im o<strong>der</strong> am Gebäudebestand im Plangebiet ist mit Brutplätzen folgen<strong>der</strong> heimischer Vogelarten zu rechnen:Hausrotschwanz, Kohlmeise, Haussperl<strong>in</strong>g, Rauchschwalbe. E<strong>in</strong> Abriss o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>abriss <strong>der</strong> Gebäude undGebäu<strong>der</strong>este im Plangebiet während <strong>der</strong> Brutzeit würde zur Zerstörung eventueller Nester e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong>Gelege und zur Beseitigung <strong>der</strong> Brutstätten führen und würde deshalb e<strong>in</strong>en Verstoß gegen §44 (1) BNatSchGdarstellen.29Planungsbüro Ludewig