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1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

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<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Landesplanungan Siedlungsentwicklungrangige Nutzung bisher nichtausgeschöpfter Entwicklungspotenziale<strong>in</strong>nerhalb vorhandenerSiedlungsgebiete sowieunter Inanspruchnahme vorhandenerInfrastruktur; räumlicheZuordnung <strong>der</strong> FunktionenWohnen, Arbeiten, Versorgungund Erholung- Grundsätze 4.4 Abs. 1 - 3 LEPB-B: bedarfsgerechte Nachnutzungvon Konversionsflächenfür Siedlungszwecke, soweit imräumlichen Zusammenhang zuvorhandenen Siedlungsgebieten;außerhalb <strong>in</strong>nerörtlicherSiedlungsflächen auf versiegelteno<strong>der</strong> baulich geprägten<strong>Teil</strong>en von Konversionsflächensollen städtebaulich nicht <strong>in</strong>tegrierbareVorhaben zugelassenwerden, wenn e<strong>in</strong>e tragfähigeEntwicklungskonzeption vorliegtund e<strong>in</strong>e raumverträgliche Verkehrsanb<strong>in</strong>dunggesichert ist;hochwertige Freiraumpotenzialesollen e<strong>in</strong>er Freiraumnutzungzugeführt werden.Berücksichtigung <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>König<strong>in</strong>-Luise-Route) liegt, ist die störende Wirkung <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzung beson<strong>der</strong>serheblich.Mit <strong>der</strong> hier geplanten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes wird die Reaktivierung <strong>der</strong> bereitsbebauten, jedoch <strong>der</strong>zeit ungenutzten <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm (späterer Reiterhof)vorbereitet. Hierdurch soll <strong>der</strong> vorhandene städtebauliche Missstand beseitigt werden. E<strong>in</strong>eEntstehung neuer Siedlungsflächen ist mit <strong>der</strong> vorliegenden Fächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung nichtverbunden. Die im Plangebiet vorhandene Baufläche ist durch die Stolpseestraße bereits erschlossen,die Anlage zusätzlicher Straßenverkehrsflächen ist für die vorliegende Planung nichterfor<strong>der</strong>lich. Der im OT <strong>Himmelpfort</strong> bereits bestehende Anschluss an das Netz des Regionalbusverkehrskann auch vom Plangebiet aus weiterh<strong>in</strong> genutzt werden.Somit trägt die vorliegende Planung auch zur Entwicklung verkehrssparen<strong>der</strong> Siedlungsstrukturenbei.Da die Pferdehaltung mit Emissionen verbunden ist, ist sie <strong>in</strong> re<strong>in</strong>en o<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Wohngebieten<strong>in</strong>nerhalb von Siedlungsgebieten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht zulässig.Die hier als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden darzustellende Fläche ist bereits bebaute undnicht von beson<strong>der</strong>em naturräumlichen Wert. Neben prägenden vorhandenen Wohnnutzungens<strong>in</strong>d hier gegenwärtig ungenutzte Funktionsbauten e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm vorhanden, diezuletzt durch e<strong>in</strong>en Reiterhof genutzt worden waren. Auf Grund <strong>der</strong> Lage im Außenraum, umgebenvon geeigneten Weideflächen und Wald, war das Plangebiet bisher im Flächennutzungsplanbisher als Son<strong>der</strong>gebiet Reiterhof dargestellt worden. Auf Grund <strong>der</strong> Lage des Plangebietes imAußenraum ist hier, im Unterschied zu Wohnbaugebieten im Innenbereich, e<strong>in</strong>e Pferdehaltung <strong>in</strong>Wohnnähe <strong>in</strong> angemessenem Umfang mit den Belangen des Immissionsschutzes vere<strong>in</strong>bar.Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz teilte mit Schreiben vom17.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:Naturschutz – RW 7„In den Ausführungen zu dem o.g. Entwurf wurde bereits festgestellt, dass Pferdehaltung undWohnen zu Geruchs- und Lärmproblemen führen kann. Im Flächennutzungsplan kann e<strong>in</strong>Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ vorbereitet werden. Im Bebauungsplan und <strong>in</strong> den notwendigenGenehmigungsverfahren müssen dann die Probleme entsprechend begrenzt werden.“Da nur noch <strong>der</strong> kle<strong>in</strong>ere <strong>Teil</strong> <strong>der</strong> als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden darzustellenden Flächenicht bereits durch Wohnnutzungen genutzt ist (sh. unter 3.1), verbleibt nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Spielraumfür die bauliche Entwicklung <strong>der</strong> bisher ungenutzten bebauten Flächen <strong>der</strong> ehemaligenNerzfarm. Hier können e<strong>in</strong>zelne Wohnnutzungen und Pferdenutzungen, eventuell unter teilweiserE<strong>in</strong>beziehung vorhandener Gebäude, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Fachwerkscheune, entwickelt werden.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Waldbzw. private Grünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerischgesichert.U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3.2 Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze zur FreiraumentwicklungAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Landesplanungan Freiraumentwicklung- Ziel 5.2 LEP B-B: Sicherung <strong>der</strong>Freiraumverbundes und Entwicklungse<strong>in</strong>er Funktionsfähigkeit:ke<strong>in</strong>e raumbedeut-same Inanspruchnahmeund Neuzerschneidung,die die räumliche Entwicklungo<strong>der</strong> Funktion des Freiraumverbundesbee<strong>in</strong>trächtigt.- Grundsätze aus § 6 Abs. 1 und 2LEPro 2007: Sicherung <strong>der</strong> NaturgüterBoden, Wasser, Luft, Pflanzen-und Tierwelt; Vermeidung <strong>der</strong>Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme- Grundsatz 5.1 Abs. 1 und 2 LEPB-B: Freiraumerhalt; M<strong>in</strong>imierung<strong>der</strong> Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme bei<strong>der</strong> Entwicklung neuer SiedlungsflächenBerücksichtigung <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>Das vorliegende Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten nachdem Naturschutzrecht.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong>Raumordnung und Landesplanung sowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong>Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellung von 2,35 ha bisherigerSon<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute und maßgeblichdurch Wohnnutzungen geprägte Fläche im Plangebiet von 0,84 ha, dienun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden dargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt,bereitet die Planung ke<strong>in</strong>en erheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaftvor.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellungals Wald bzw. private Grünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihremBestand planerisch gesichert.38Planungsbüro Ludewig

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