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1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

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<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Er wird begrenzt durch:- die Stolpseestraße (Fernradweg Berl<strong>in</strong> – Kopenhagen) im Südwesten,- die Stolpseestraße (Fernradweg Tour Brandenburg) im Südosten und im Nordosten,- e<strong>in</strong>e kommunale Sportplatzfläche im Norden und- e<strong>in</strong>en Nebengraben des Hechtgrabens (Hechtgraben 1, untergeordneter Zufluss zum Stolpsee) im Nordwesten2. Ziel und Zweck <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanesDas Plangebiet <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes umfasst e<strong>in</strong>e Fläche, die bereits teilweisemit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaut ist und im bisherigen <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> als Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof dargestellt ist. E<strong>in</strong> Reiterhof ist im Plangebiet jedoch gegenwärtig nicht vorhanden.Im südöstlichen <strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches bef<strong>in</strong>den sich Wohnnutzungen. Der nordöstliche <strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichesmit desolatem Gebäudebestand e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm mit zwischenzeitlicher Nutzung als Reiterhofist gegenwärtig ungenutzt.Die <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm weist auf Grund e<strong>in</strong>es zwischenzeitlich entstandenen Sanierungsrückstaus e<strong>in</strong>enerheblichen städtebaulichen Missstand auf. Dieser städtebauliche Missstand wirkt sich störend auf die im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichvorhandenen Wohnnutzungen aus. E<strong>in</strong>e weitere wesentliche Störwirkung ergibt sich <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzungim OT <strong>Himmelpfort</strong>, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist. Da <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit <strong>der</strong> teilweise ru<strong>in</strong>ösenBebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarm unmittelbar am Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, am Fernradweg Tour Brandenburgsowie an weiteren regional bedeutsamen Radwegen (Rupp<strong>in</strong>er Seen-Kultur-Radweg, Havel-Radweg, König<strong>in</strong>-Luise-Route) liegt, ist die störende Wirkung <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzung beson<strong>der</strong>s erheblich.Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Wohnnutzungen ist e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs als Reiterhofnicht umsetzbar.Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten, sollte im Vorentwurfgemäß Aufstellungsbeschluss zur vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> die bisherige Darstellung im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche mithohem Grünanteil Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet mit hohem Grünanteil Wohnen mit Pferden“.Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung,die mit Schreiben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>same Landesplanungsabteilung (MIL) vom 12.10.2012 mitgeteilt wurden(sh. auch unter U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong>1), soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Flächennutzung unter Berücksichtigung<strong>der</strong> bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisse erfolgen.Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohem Grünanteil, Wohnen mitPferden wurde im Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> differenziert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsfläche und e<strong>in</strong>en Grünanteil.Hierbei liegt <strong>der</strong> Grünanteil im nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes, <strong>der</strong> an die Nie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens angrenztund auch bisher e<strong>in</strong>e grünräumliche Prägung hat. Der Grünanteil wird unterteilt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Waldfläche (gemäß Mitteilung<strong>der</strong> unteren Forstbehörde, sh. unter 5.1) sowie e<strong>in</strong>e Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung private Grünfläche mitgärtnerischer Nutzung und extensiver Pferdehaltung. Die private gärtnerische Nutzung schließt hierbei auch dieteilweise vorhandene Kle<strong>in</strong>tierhaltung auf dieser Fläche mit e<strong>in</strong>.Das Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden umfasst gemäß <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> nur noch die bereits bebauten Flächen imSüdosten des Plangebietes, die durch die südöstlich angrenzende Straße erschlossen ist. Innerhalb dieser Fläche liegendie vorhandenen Wohnnutzungen sowie mehrere <strong>der</strong>zeit ungenutzte Gebäude <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm (späterReiterhof).Durch diese Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bestandes im Plangebiet wirddie bisherige Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit <strong>der</strong> Pferdehaltung<strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen.Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wie siemit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungen im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulich desolatenFläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch soll die Beseitigung desbisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von Grünfläche und Wald <strong>in</strong>haltlichbeibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie das nordöstlich angrenzendeFFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide – Havel“, erhalten bleiben.Gemäß §2(4) BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach §1(6)7. und §1a BauGB e<strong>in</strong>e Umweltprüfungdurchgeführt, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Umweltberichtbeschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wurde gemäß §2a BauGB als geson<strong>der</strong>ter Bestandteil <strong>der</strong>Begründung zum Entwurf <strong>der</strong> Bauleitplanung erarbeitet.3. Vorhandene Bau- und Nutzungsstruktur3.1 Nutzungsübersicht mit Darstellung <strong>der</strong> bestehenden NutzungsbereicheDer südöstliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes ist mit genutzten Wohn- und Nebengebäuden bebaut, an die sich <strong>in</strong> westlicherRichtung die zugehörigen Garten- und Freiflächen anschließen.Im nordöstlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes s<strong>in</strong>d Gebäude und Freiflächen e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm mit späterer Nutzungals Reiterhof vorhanden, die seit längerer Zeit ungenutzt und teilweise ru<strong>in</strong>ös s<strong>in</strong>d.6Planungsbüro Ludewig

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