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1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

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<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013E<strong>in</strong>e über den Umfang des baulichen Bestandes erheblich h<strong>in</strong>ausgehende bauliche Nutzung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichbereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes nicht vor. Durch die differenzierte Darstellungdes Grünanteils im Plangebiet als Grün- bzw. Waldflächen trägt die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplaneszum Freiraumschutz bei und dient <strong>in</strong>sofern auch <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong>Raumordnung und Landesplanung.Der Landkreis Oberhavel teilte mit Schreiben vom 18.03.2013 zum Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„Belange des Bereichs LandwirtschaftAus <strong>der</strong> Sicht des Fachdienstes Landwirtschaft gibt es zur vorgesehenen Ausweisung des Gebietes ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände.“9. Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes auf Natur und LandschaftGemäß §1a(3) Satz 1 BauGB s<strong>in</strong>d die voraussichtlich erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Landschaftsbildessowie <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en <strong>in</strong> §1(6)7.a BauGB bezeichnetenBestandteilen (E<strong>in</strong>griffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abwägung nach §1(1)7. BauGB zuberücksichtigen.Die vorliegende Planän<strong>der</strong>ung umfasst e<strong>in</strong> Gebiet, das bereits teilweise bebaut ist und das auch bisher als Son<strong>der</strong>bauflächemit ähnlicher Nutzung im Flächennutzungsplan dargestellt ist.Ausgehend von <strong>der</strong> bisherigen baulichen Nutzung des Plangebietes <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> Darstellung e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil geht <strong>der</strong> wirksame Flächennutzungsplan davon aus, dass <strong>der</strong> zukünftigeE<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft nicht erheblich über das bisherige Maß des E<strong>in</strong>griffs h<strong>in</strong>ausgehen wird.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> von e<strong>in</strong>er „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“<strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie e<strong>in</strong>en differenziert dargestellten Grünanteil <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Grünflächeund e<strong>in</strong>er Waldfläche bereitet ke<strong>in</strong>en erheblicheren E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor, als diebisherige Darstellung.Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als Fläche „mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von Grünfläche und Wald<strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie dasnordöstlich angrenzende FFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide – Havel“ und das südlich gelegene FFH „Stolpseewiesen –Siggelhavel“, erhalten bleiben.Ebenso wie im bisherigen <strong>FNP</strong> dient die Darstellung <strong>der</strong> Grünfläche und <strong>der</strong> Waldfläche zur Sicherung e<strong>in</strong>eshohen Grünanteiles und somit <strong>der</strong> M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes <strong>in</strong> Natur und Landschaft. Das zukünftige Maß <strong>der</strong>baulichen Nutzung soll im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht erheblich über das Maß <strong>der</strong> bisherigen Bebauung h<strong>in</strong>ausgehen.Der hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzend an Schutzgebiete nachdem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong> Wiesennie<strong>der</strong>ung des HechtgrabensRechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben. Der bisher unbebaute westliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes soll auch zukünftig dengeplanten Freiraumnutzungen dienen. Der vorhandene Gehölzbestand soll so weit wie möglich erhalten bleiben.Der Gehölzbestand im Plangebiet unterliegt mit Ausnahme <strong>der</strong> Waldfläche <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ffBNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes <strong>der</strong> Satzung über die Erhaltung, die Pflegeund den Schutz von Bäumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/ Havel (Baumschutzsatzung).Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetrieb Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes (sh.unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt. Der Baumbestand,<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhanden ist, unterliegt hiernach demWaldgesetz.Zum naturräumlichen Bestand im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich sh. auch im Umweltbericht unter U2.a).Die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur Vermeidung drohen<strong>der</strong> Verstöße gegen Verbote des §44 BNatSchG s<strong>in</strong>dunter 10. im Fachbeitrag Artenschutz dargelegt.Der Landkreis Oberhavel teilte mit Schreiben vom 18.03.2013 zum Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„Belange <strong>der</strong> unteren NaturschutzbehördeNaturschutzrechtliche Belange <strong>in</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde s<strong>in</strong>d nicht betroffen.“22Planungsbüro Ludewig

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